Die Behauptung
In rechten Kanälen und sozialen Medien kursiert die Darstellung, Correctiv habe den Bericht "Geheimplan gegen Deutschland" über das Potsdamer Treffen vom November 2023 gelöscht oder zurückziehen müssen, weil ein Gericht die Recherche als falsch eingestuft habe. Die Kurzfassung lautet meist: "Correctiv hat vor Gericht verloren, der Bericht ist weg."
Typisch ist ein Kommentar unter einem Facebook-Reel des NRW-Landtagsabgeordneten Tim Achtermeyer (Grüne), der mit "Was war das nochmal mit Potsdam?" die Correctiv-Recherche verteidigt. Darunter schreibt ein Nutzer mit 391 Likes: "Correctiv musste dazu doch mehrere Richtigstellungen veröffentlichen, oder?" In der Antwort darunter wird es deutlicher: "Correctiv hat verloren und muss das Löschen!!" Das Framing ist immer dasselbe: Aus einem Teilurteil über einzelne Formulierungen wird eine Gesamtwiderlegung der Recherche konstruiert.
Was tatsächlich passiert ist
Der Artikel ist online
Der Correctiv-Artikel "Geheimplan gegen Deutschland" ist weiterhin auf correctiv.org abrufbar. Er wurde nicht gelöscht, nicht offline genommen und nicht zurückgezogen. Nach früheren Verfahren hat Correctiv einzelne Passagen gestrichen oder umformuliert und das unter dem Text vermerkt. Die beiden Sätze, die das Landgericht Berlin II im März 2026 beanstandet hat, stehen dagegen noch im Artikel: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Erst wenn es rechtskräftig wird, dürfte Correctiv sie nicht mehr veröffentlichen.
Was das Gericht entschieden hat
Das Landgericht Berlin II hat am 17. März 2026 (Az. 27 O 379/25) im Verfahren der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen Correctiv drei Äußerungen untersagt. Zwei davon stehen im Potsdam-Bericht: das Resümee, es bleibe ein "'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern" zurück, samt dem Zusatz, dies sei ein Plan, "um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen", und der Satz, Ulrich Vosgerau wolle sich an "die Sache mit der Ausbürgerungsidee" in Sellners Vortrag nicht erinnern können. Die dritte Äußerung ist ein Zitat über Huy aus einem anderen Correctiv-Text von 2025.
Was das Gericht nicht beanstandet hat:
- Dass das Treffen am 25. November 2023 in einer Villa in Potsdam stattfand
- Dass Martin Sellner dort über "Remigration" sprach
- Dass AfD-Politiker, Unternehmer und Funktionäre anwesend waren
- Dass über die Finanzierung politischer Projekte gesprochen wurde
Der gesamte Fakten- und Recherchekern des Artikels ist juristisch unangefochten. Das Urteil betrifft ausschließlich zwei Sätze des Berichts und ein Zitat in einem anderen Text.
Zwei Gerichte, zwei Urteile
Wer nur das Berliner Urteil zitiert, verschweigt die Gegenseite. Das Landgericht Hamburg hat am 19. Dezember 2025 in zwei Parallelverfahren (Az. 324 O 6/25 und 324 O 7/25) dieselben Formulierungen als zulässige Meinungsäußerung eingestuft. Zwei Landgerichte kommen in derselben Frage zu gegenteiligen Ergebnissen.
Das Berliner Urteil ist nicht rechtskräftig. Correctiv hat Berufung beim Kammergericht eingelegt. Die Rechtsfrage wird höchstinstanzlich geklärt werden.
Warum Berlin und nicht Hamburg?
Die Klagen gegen Correctiv werden von der Kanzlei Höcker geführt. Nachdem das LG Hamburg zugunsten von Correctiv entschieden hatte, wurde dasselbe Anliegen mit einer anderen Klägerin vor dem LG Berlin II neu eingereicht. Dieses Vorgehen ist im Presserecht durch den "fliegenden Gerichtsstand" legal, es ist aber auch ein Lehrbuchbeispiel für Forum Shopping: Man klagt so lange vor verschiedenen Gerichten, bis eines anders entscheidet.
Was nicht stimmt
"Der Bericht wurde gelöscht": Falsch. Der Artikel ist online. Die zwei im Berliner Urteil beanstandeten Sätze stehen noch darin, weil das Urteil nicht rechtskräftig ist.
"Correctiv hat vor Gericht verloren": Verkürzt bis zur Unkenntlichkeit. In Berlin wurden zwei Sätze des Berichts und ein Zitat aus einem anderen Text beanstandet, in Hamburg wurde die Berichterstattung als zulässig bestätigt. Die Kernrecherche wurde in keinem Verfahren angegriffen.
"Das Gericht hat die Recherche als falsch eingestuft": Falsch. Kein Gericht hat den Faktenkern der Recherche beanstandet. Es ging ausschließlich um die Bewertung, ob bestimmte Schlussfolgerungen als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung einzustufen sind.
Kontext: Was in Potsdam passiert ist
Das Potsdamer Treffen selbst ist unbestritten. Martin Sellner stellte dort sein "Remigrationskonzept" vor, das nach seinem eigenen Bekunden auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund umfasst, über "Anpassungsdruck" und "maßgeschneiderte Gesetze". Mehrere Gerichte haben dieses Konzept unabhängig von den Correctiv-Verfahren als menschenwürdewidrig eingestuft: das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Compact-Urteil (Az. 6 A 4.24, Punkt 103) und das Oberverwaltungsgericht Münster in der AfD-Entscheidung (Az. 5 A 1218/22).
Auch die scharfe Charakterisierung des Treffens hält vor Gericht stand. Das Kammergericht Berlin entschied am 8. Mai 2026 (Az. 10 U 1/26), dass das Treffen als "Deportationskonferenz" bezeichnet werden darf: Die Begriffe "Ausweisung" und "Remigration" trügen "im Kern das Element der erzwungenen Ausreise". Der unterlegene Antragsteller Ulrich Vosgerau trägt die Kosten, das Verfahren ist rechtskräftig (CORRECTIV, 19. Mai 2026).
Bewertung: Irreführend
Die Behauptung "Correctiv hat den Bericht gelöscht, weil sie vor Gericht verloren haben" enthält zwei falsche Prämissen: Der Bericht wurde nicht gelöscht, und die Gerichtslage ist nicht eindeutig. Wer aus einem nicht rechtskräftigen Teilurteil über einzelne Formulierungen eine Gesamtwiderlegung der Recherche konstruiert, betreibt gezielte Desinformation.
Correctiv hat im April 2026 alle vier Gerichtsverfahren erstmals vollständig nebeneinander gestelltÄnderungshistorie
- 10. September 2026: Angaben zum Urteil des Landgerichts Berlin II vereinheitlicht und korrigiert. Der Text sprach an einer Stelle von drei untersagten Formulierungen, an anderen von zwei geänderten. Das Gericht hat drei Äußerungen untersagt: zwei Sätze des Potsdam-Berichts und ein Zitat aus einem anderen Correctiv-Text. Die frühere Aufzählung nannte statt dieses Zitats eine Bezeichnung als "verfassungswidrig". Außerdem richtiggestellt, dass Correctiv die beiden Sätze nicht geändert hat, weil das Urteil nicht rechtskräftig ist.
- 25. Mai 2026: Kontext um das Kammergericht-Urteil vom 8. Mai 2026 ergänzt, wonach das Potsdamer Treffen als "Deportationskonferenz" bezeichnet werden darf.