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CORRECTIV nimmt Stellung zum Urteil des Landgerichts Berlin II im Verfahren der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy. Die Redaktion muss zwei Formulierungen aus der "Geheimplan gegen Deutschland"-Recherche ändern, der restliche Text bleibt unangefochten. Correctiv hat Berufung eingelegt. Alle Verfahren werden im Hintergrund von der Kanzlei Höcker geführt.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das Urteil der Berliner Pressekammer steht in direktem Widerspruch zu einer Reihe anderer Gerichtsentscheidungen. Das Landgericht Hamburg bestätigte erst im Dezember 2025 in zwei Parallelverfahren die Correctiv-Einordnung zur "Remigration" als zulässige Wertung und stellte ausdrücklich fest, dass der Schluss auf einen "Plan zur Ausweisung von Staatsbürgern" rechtmäßig sei. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte 2024 eine politische Zielsetzung aus "ethno-kulturellem Volksverständnis", die "die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage stellt", als verfassungswidrig eingestuft (OVG Münster: Urteil 5 A 1218/22, Seite 62). Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bewertete im Sommer 2025 im Compact-Urteil Martin Sellner Remigrationskonzept für Staatsbürger explizit als "menschenwürdewidrig" und als Verstoß gegen Rechtsstaats- und Demokratieprinzip (BVerwG: Urteil 6 A 4.24, Punkt 103).
Die Berliner Pressekammer hingegen übernahm die Argumentation der Klägerin Huy, Sellners Positionen hätten "eine Nähe zu CDU/CSU-Positionen". Correctiv kritisiert diese Einordnung als sachlich nicht tragfähig: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat Sellners Remigrationskonzept, das laut BVerwG auf die Vertreibung auch von Staatsbürgern mit migrantischem Hintergrund über "maßgeschneiderte Gesetze" und "Anpassungsdruck" zielt, ausdrücklich als "menschenwürdewidrig" und als Verstoß gegen Rechtsstaats- und Demokratieprinzip bewertet (BVerwG: Urteil 6 A 4.24, Punkt 103). Eine Vergleichbarkeit mit demokratischer Parteiprogrammatik ist danach nicht tragfähig. Die begriffliche Tarnung mit Begriffen wie "Remigration", "ethnische Wahl" und "nicht-assimilierte Staatsbürger" ist dabei kein Zufall, sondern nach Correctivs Darstellung bewusste Strategie.
Fazit
Die Selbstdarstellung von Correctiv ist als Einordnung eines laufenden Rechtsstreits glaubwürdig: Das Berliner Urteil widerspricht tatsächlich mehreren anderen Gerichtsentscheidungen, die Sellners Remigrationskonzept übereinstimmend als verfassungswidrig bewerten. Dass Correctiv Berufung einlegt und die Diskrepanz öffentlich thematisiert, ist presserechtlich nachvollziehbar und journalistisch transparent.
