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Hat Correctiv den Potsdam-Bericht gelöscht?

In rechten Kanälen heißt es, Correctiv habe den Bericht über das Potsdamer Treffen gelöscht, weil sie vor Gericht verloren haben. Was wirklich passiert ist.

Irreführend
Inhalt

Die Behauptung

In rechten Kanälen und sozialen Medien kursiert die Darstellung, Correctiv habe den Bericht "Geheimplan gegen Deutschland" über das Potsdamer Treffen vom November 2023 gelöscht oder zurückziehen müssen, weil ein Gericht die Recherche als falsch eingestuft habe. Die Kurzfassung lautet meist: "Correctiv hat vor Gericht verloren, der Bericht ist weg."

Typisch ist ein Kommentar unter einem Facebook-Reel des NRW-Landtagsabgeordneten Tim Achtermeyer (Grüne), der mit "Was war das nochmal mit Potsdam?" die Correctiv-Recherche verteidigt. Darunter schreibt ein Nutzer mit 391 Likes: "Correctiv musste dazu doch mehrere Richtigstellungen veröffentlichen, oder?" In der Antwort darunter wird es deutlicher: "Correctiv hat verloren und muss das Löschen!!" Das Framing ist immer dasselbe: Aus einem Teilurteil über einzelne Formulierungen wird eine Gesamtwiderlegung der Recherche konstruiert.

Was tatsächlich passiert ist

Der Artikel ist online

Der Correctiv-Artikel "Geheimplan gegen Deutschland" ist weiterhin auf correctiv.org abrufbar. Er wurde nicht gelöscht, nicht offline genommen und nicht zurückgezogen. Correctiv musste lediglich zwei konkrete Formulierungen im Text ändern.

Was das Gericht entschieden hat

Das Landgericht Berlin II hat am 17. März 2026 (Az. 27 O 379/25) im Verfahren der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen Correctiv drei Formulierungen untersagt: die Wendung "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger", die Bezeichnung des Plans als "verfassungswidrig" und eine Passage mit dem Begriff "Ausbürgerungsidee".

Was das Gericht nicht beanstandet hat:

  • Dass das Treffen am 25. November 2023 in einer Villa in Potsdam stattfand
  • Dass Martin Sellner dort über "Remigration" sprach
  • Dass AfD-Politiker, Unternehmer und Funktionäre anwesend waren
  • Dass über die Finanzierung politischer Projekte gesprochen wurde

Der gesamte Fakten- und Recherchekern des Artikels ist juristisch unangefochten. Das Urteil betrifft ausschließlich die Zuspitzung in drei Formulierungen.

Zwei Gerichte, zwei Urteile

Wer nur das Berliner Urteil zitiert, verschweigt die Gegenseite. Das Landgericht Hamburg hat am 19. Dezember 2025 in zwei Parallelverfahren (Az. 324 O 6/25 und 324 O 7/25) dieselben Formulierungen als zulässige Meinungsäußerung eingestuft. Zwei Landgerichte kommen in derselben Frage zu gegenteiligen Ergebnissen.

Das Berliner Urteil ist nicht rechtskräftig. Correctiv hat Berufung beim Kammergericht eingelegt. Die Rechtsfrage wird höchstinstanzlich geklärt werden.

Warum Berlin und nicht Hamburg?

Die Klagen gegen Correctiv werden von der Kanzlei Höcker geführt. Nachdem das LG Hamburg zugunsten von Correctiv entschieden hatte, wurde dasselbe Anliegen mit einer anderen Klägerin vor dem LG Berlin II neu eingereicht. Dieses Vorgehen ist im Presserecht durch den "fliegenden Gerichtsstand" legal, es ist aber auch ein Lehrbuchbeispiel für Forum Shopping: Man klagt so lange vor verschiedenen Gerichten, bis eines anders entscheidet.

Was nicht stimmt

"Der Bericht wurde gelöscht" - Falsch. Der Artikel ist online, lediglich zwei Formulierungen wurden geändert.

"Correctiv hat vor Gericht verloren" - Verkürzt bis zur Unkenntlichkeit. In Berlin wurden drei Formulierungen beanstandet, in Hamburg wurde die Berichterstattung als zulässig bestätigt. Die Kernrecherche wurde in keinem Verfahren angegriffen.

"Das Gericht hat die Recherche als falsch eingestuft" - Falsch. Kein Gericht hat den Faktenkern der Recherche beanstandet. Es ging ausschließlich um die Bewertung, ob bestimmte Schlussfolgerungen als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung einzustufen sind.

Kontext: Was in Potsdam passiert ist

Das Potsdamer Treffen selbst ist unbestritten. Martin Sellner stellte dort sein "Remigrationskonzept" vor, das nach seinem eigenen Bekunden auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund umfasst, über "Anpassungsdruck" und "maßgeschneiderte Gesetze". Mehrere Gerichte haben dieses Konzept unabhängig von den Correctiv-Verfahren als menschenwürdewidrig eingestuft: das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Compact-Urteil (Az. 6 A 4.24, Punkt 103) und das Oberverwaltungsgericht Münster in der AfD-Entscheidung (Az. 5 A 1218/22).

Bewertung: Irreführend

Die Behauptung "Correctiv hat den Bericht gelöscht, weil sie vor Gericht verloren haben" enthält zwei falsche Prämissen: Der Bericht wurde nicht gelöscht, und die Gerichtslage ist nicht eindeutig. Wer aus einem nicht rechtskräftigen Teilurteil über zwei Formulierungen eine Gesamtwiderlegung der Recherche konstruiert, betreibt gezielte Desinformation.

Correctiv hat im April 2026 alle vier Gerichtsverfahren erstmals vollständig nebeneinander gestellt