Was ist passiert?
Immer wieder wird behauptet, Migranten oder Geflüchtete wollten in Deutschland nicht arbeiten und lebten lieber von Sozialleistungen. Daraus werden dann hohe Belastungen für die Sozialsysteme und ein generelles Bild von Arbeitsunwilligkeit abgeleitet.
Faktencheck
Die pauschale Aussage, Migranten oder Geflüchtete wollten nicht arbeiten, ist durch die verfügbaren Daten nicht gedeckt. Der Großteil der Flüchtlinge und Zugewanderten will arbeiten. Zudem arbeiten aktuell mehr Flüchtlinge, als im Sozialhilfebezug oder in Arbeitslosigkeit sind.
Wer grundsätzlich arbeiten darf
Grundsätzlich dürfen folgende Gruppen arbeiten:
- Anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit humanitärem Aufenthalt:
- Dürfen in der Regel uneingeschränkt arbeiten.
- Asylsuchende und Geduldete:
- Dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und mit Erlaubnis arbeiten.
In die erste Gruppe fallen z. B. viele Geflüchtete aus der Ukraine. Für Asylsuchende und Geduldete ist der Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich komplizierter. Oft gilt die Erlaubnis nur für eine konkrete Stelle, und auch ein Arbeitgeberwechsel löst erneut Verwaltungsaufwand aus.
Wartezeiten
Eine Arbeitsaufnahme kann nicht sofort erfolgen. Es gilt:
- Generelles Arbeitsverbot für Asylsuchende (§61 Asyl Gesetz)
- in den ersten 3 Monaten
- wenn eine Ausweisung bevorsteht
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde und kein Duldungsstatus vorliegt
- wenn der Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsland stammt (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Senegal und Serbien) und der Antrag nach 2015 gestellt wurde
- für Geduldete, also Menschen ohne Asylstatus, die aktuell nicht ausgewiesen werden können, wenn sie das Ausweisungshindernis selbst verursacht haben
- Nach 3 Monaten dürfen Asylsuchende eventuell arbeiten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (abhängig vom anvisierten Beruf, der Herkunftsregion, der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit usw.).
- Nach 6 Monaten dürfen Asylsuchende arbeiten, wenn sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und das generelle Verbot nicht greift.
Wer arbeiten möchte, kann also häufig nicht sofort anfangen. Schon die gesetzlichen Wartezeiten und die an den Aufenthaltsstatus geknüpften Bedingungen bremsen den Einstieg in Arbeit deutlich.
Erforderliche Genehmigungen
Wenn eine Arbeitsaufnahme grundsätzlich möglich ist, müssen je nach Status zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden:
- Asylsuchende / Geduldete:
- Brauchen eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde.
- Oft zusätzlich Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für eine konkrete Stelle.
- Für jeden neuen Job ist oft ein neues Verfahren nötig.
Typische Hürden in der Praxis
Wie sieht also die Realität aus, wenn die Flüchtlinge für sich selbst aufkommen wollen?
- Lange Bearbeitungszeiten bei Behörden.
- Hoher bürokratischer Aufwand schreckt Arbeitgeber ab.
- Anerkennung von Abschlüssen dauert oder scheitert.
- Sprachbarrieren erschweren die Jobsuche und den passenden Einsatz.
- Unsicherer Aufenthaltsstatus macht Planung für Arbeitgeber und Geflüchtete schwierig. Wenn eine Abschiebung droht oder der Status sich kurzfristig ändern kann, sinkt die Planungssicherheit auf beiden Seiten.
Die berufliche Integration scheitert daher oft nicht am fehlenden Arbeitswillen, sondern an rechtlichen, sprachlichen und organisatorischen Hürden.
Natürlich gibt es auch Personen, die trotz Erlaubnis nicht arbeiten wollen. Daraus lässt sich aber keine pauschale Aussage über Migranten oder Geflüchtete insgesamt ableiten.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland
Wie in "Krise am Rentensystem" aufgearbeitet, steht der Arbeitsmarkt in Deutschland zusätzlich unter Druck.
Die Erwerbsbevölkerung wird im Schnitt älter, und auf immer weniger Beschäftigte kommen immer mehr Rentner.
Deutschland fehlen nicht nur Fachkräfte, sondern in vielen Bereichen auch Arbeitskräfte für offene Stellen insgesamt.
Vor diesem Hintergrund wird in Studien häufig betont, dass Arbeit ein zentraler Integrationsfaktor ist. Wer arbeitet, sichert nicht nur den eigenen Lebensunterhalt, sondern kommt auch leichter mit Kollegen, Arbeitgebern, Behörden und dem Alltag in Deutschland in Kontakt. Erwerbstätigkeit erleichtert dadurch Teilhabe, schafft Verbindlichkeit im Alltag und kann sprachliche wie soziale Integration deutlich beschleunigen. Gelingende Arbeitsmarktintegration ist deshalb sowohl für die Betroffenen als auch für den Arbeitsmarkt insgesamt sinnvoll.
Siehe dazu unter anderem:
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
"Verbesserte institutionelle Rahmenbedingungen fördern die Erwerbstätigkeit" (PDF) - Universität Duisburg-Essen
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Migrant*innen
Fazit
Die Aussage, dass Migranten nicht arbeiten wollen, ist so nicht haltbar. Viele wollen arbeiten, stoßen aber auf rechtliche Hürden, Wartezeiten, Bürokratie, Sprachprobleme und unsichere Aufenthaltsbedingungen.
Wer aus einzelnen Fällen oder zugespitzten Debatten ableitet, Migranten seien generell arbeitsunwillig, greift deshalb zu kurz. Die Daten sprechen eher dafür, dass die Rahmenbedingungen den Arbeitsmarkteinstieg oft erschweren.
Wenn Politik und Behörden die Erwerbsaufnahme erleichtern wollen, liegen die naheliegenden Hebel in schnelleren Verfahren, verlässlicheren Zuständigkeiten, besserer Sprachförderung und weniger bürokratischen Hürden für Arbeitgeber und Geflüchtete.