Begriffserklärung: Demonstrationsrecht
Definition
In Deutschland ist die Versammlungs- bzw. Demonstrationsfreiheit ein Grundrecht.
Sie ist im Artikel 8 des Grundgesetzes (GG) garantiert: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Einschränkungen am Ort der Demonstration
Einschränkungen des Grundrechts sind möglich durch Gesetz, zum Beispiel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Anmeldung & Ort
Für Demonstrationen unter freiem Himmel, bei denen ein öffentlicher Aufzug stattfindet, gelten spezielle gesetzliche Bestimmungen (Bundes- oder Landesversammlungsrecht).
Das heißt:
- Die Demonstration muss meist rechtzeitig angemeldet werden (z.B. mind. 48 h vorher).
- Behörden können Ort und Route bestimmen oder Auflagen erteilen, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen.
Behörden können eine Versammlung in Ausnahmefällen verbieten oder auflösen, wenn sie eine konkrete Gefahr für die Sicherheit darstellt.
Demonstrationen sind nur anmeldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Also muss man nicht auf eine Genehmigung warten.
Besondere Orte
Es gibt Beispiele, in denen Behörden bestimmte Orte für Demonstrationen eingeschränkt haben, wenn spezielle Gründe (z. B. Sicherheit, Schutz von Denkmälern) bestehen.
Dies bedeutet aber nicht, dass Demonstrationen überall verboten sind, die Einschränkungen müssen gesetzlich gerechtfertigt werden und dürfen nicht willkürlich sein.
Vermummung
Warum gibt es ein Vermummungsverbot?
Das deutsche Versammlungsrecht sieht ein Vermummungsverbot vor, damit Polizei und Behörden Personen bei Demonstrationen identifizieren können und mögliche Straftaten verfolgt werden können.
Genauer Wortlaut (Versammlungsgesetz)
Nach § 17a des Versammlungsgesetzes (VersG) ist es verboten:
- bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel
- in einer Aufmachung teilzunehmen, die darauf ausgerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern
- Gegenstände mitzuführen, die dazu dienen könnten, die Identität zu verbergen.
Das gilt auch für den Weg zur Veranstaltung!
Beispiele & Konsequenzen
Typische Vermummung, die verboten ist: Sturmhaube, Gesicht komplett verhüllt inklusive Augenbedeckung, Kleidung, die klar dazu dient, Identität zu verschleiern.
Selbst Schutz vor politischen Gegnern erlaubt keine Vermummung – auch aus Angst vor Identifizierung. Ein Oberlandesgericht hat das bestätigt.
Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot kann strafbar sein und z. B. zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen.
Ausnahmen
Ein allgemeines Vermummungsverbot außerhalb von Versammlungen gibt es nicht. Menschen dürfen sich grundsätzlich kleiden, wie sie möchten, aber nicht bei einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel, wenn dadurch die Identität verschleiert wird.
Weitere typische Beschränkungen
Bei Demonstrationen dürfen keine Waffen oder Gegenstände mitgeführt werden, die dazu geeignet sind, Gewalt auszuüben oder polizeiliche Maßnahmen abzuwehren.
Zusammenfassung
- Recht auf Demonstration Verfassungsrechtlich geschützt (Art. 8 GG)
- Friedlich und ohne Waffen
- Ort & Anmeldung Demonstrationen müssen angemeldet werden; Behörden können Ort, Route, Auflagen bestimmen oder verbieten, wenn Gefahren bestehen
- Vermummung ist auf Demonstrationen verboten, wenn sie dazu dient, Identität zu verschleiern
- Waffenführung und ähnliches verboten
