Stand: 03.12.2025

Begriffserklärung: Stillhaltezusage

Eine Stillhaltezusage ist eine vereinbarte Verpflichtung, bei der ein Gläubiger, bzw. jemand mit Forderungen, verspricht, für einen bestimmten Zeitraum auf die Durchsetzung seiner Forderungen zu verzichten.

Eine Stillhaltezusage ist eine vereinbarte Verpflichtung, bei der ein Gläubiger, bzw. jemand mit Forderungen, verspricht, für einen bestimmten Zeitraum auf die Durchsetzung seiner Forderungen zu verzichten.

Das bedeutet:
Der Gläubiger hält still – er betreibt also keine Vollstreckung, keine Kündigung und keine weiteren rechtlichen Schritte, solange die Zusage gilt.

Typische Merkmale

  • Zeitlich befristet
    Die Zusage gilt nur für einen klar definierten Zeitraum.
  • Rechtsverbindliche Abmachung
    Sie kann Teil eines Verfahrens, Vertrags, einer Sanierungsvereinbarung oder einer Restrukturierung sein.
  • Schutz des "Schuldners"
    Der Schuldner gewinnt Zeit, um:
    • eine Prüfung durchführen zu lassen,
    • Liquidität zu schaffen,
    • eine Finanzierung zu sichern,
    • eine Restrukturierung vorzubereiten oder
    • Schulden neu zu ordnen.
  • Ruhe für alle Beteiligten
    Während der Stillhaltephase sollen keine neuen Maßnahmen eskalieren, um geordnete Lösungen zu ermöglichen.

Beispiele aus der Praxis

  • Behörden:
    Eine Behörde gewährt einer Organisation oder einer Person eine Stillhaltezusage, damit z.B. ein Einspruchsverfahren in Ruhe durchgeführt werden kann.
  • Banken & Unternehmen:
    Eine Bank gewährt einem Unternehmen eine Stillhaltezusage, damit es z. B. eine Sanierungsstrategie ausarbeiten kann, ohne dass Kredite sofort fällig gestellt werden.
  • Schuldner & private Gläubiger:
    Ein Gläubiger verzichtet vorübergehend auf Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen.