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Stand: 03.12.2025

Begriffserklärung: Stillhaltezusage

Eine Stillhaltezusage ist eine vereinbarte Verpflichtung, bei der ein Gläubiger, bzw. jemand mit Forderungen, verspricht, für einen bestimmten Zeitraum auf die Durchsetzung seiner Forderungen zu verzichten.

Das bedeutet:
Der Gläubiger hält still – er betreibt also keine Vollstreckung, keine Kündigung und keine weiteren rechtlichen Schritte, solange die Zusage gilt.

Typische Merkmale

  • Zeitlich befristet
    Die Zusage gilt nur für einen klar definierten Zeitraum.
  • Rechtsverbindliche Abmachung
    Sie kann Teil eines Verfahrens, Vertrags, einer Sanierungsvereinbarung oder einer Restrukturierung sein.
  • Schutz des "Schuldners"
    Der Schuldner gewinnt Zeit, um:
    • eine Prüfung durchführen zu lassen,
    • Liquidität zu schaffen,
    • eine Finanzierung zu sichern,
    • eine Restrukturierung vorzubereiten oder
    • Schulden neu zu ordnen.
  • Ruhe für alle Beteiligten
    Während der Stillhaltephase sollen keine neuen Maßnahmen eskalieren, um geordnete Lösungen zu ermöglichen.

Beispiele aus der Praxis

  • Behörden:
    Eine Behörde gewährt einer Organisation oder einer Person eine Stillhaltezusage, damit z.B. ein Einspruchsverfahren in Ruhe durchgeführt werden kann.
  • Banken & Unternehmen:
    Eine Bank gewährt einem Unternehmen eine Stillhaltezusage, damit es z. B. eine Sanierungsstrategie ausarbeiten kann, ohne dass Kredite sofort fällig gestellt werden.
  • Schuldner & private Gläubiger:
    Ein Gläubiger verzichtet vorübergehend auf Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen.