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AfD gegen Korrektive: Wenn Faktenchecker zum politischen Ziel werden

Ein Teilurteil, ein Bundestagsantrag und eine systematische Strategie

Am Donnerstag, 23. April 2026, 17:55 Uhr debattiert der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen. Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken". Der Antrag klingt nach Rechtsstaat und Rechenschaft. Er ist eher eine Fortsetzung der Einschüchterungsstrategie, die die AfD seit Jahren gegen journalistische Faktencheck-Infrastruktur fährt, jetzt mit parlamentarischen Mitteln.

Das Urteil, um das es geht

Das Landgericht Berlin II hat am 17. März 2026 (Az. 27 O 379/25) in einem Verfahren der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen CORRECTIV drei konkrete Formulierungen aus dem Artikel "Geheimplan gegen Deutschland" verboten. Beanstandet wurden die Wendung "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger", die Charakterisierung des Plans als verfassungswidrig und eine Passage, die den Begriff "Ausbürgerungsidee" verwendet.

Was das Gericht ausdrücklich nicht beanstandet hat: die überwältigende Mehrheit der Recherche. Dass das Treffen am 25. November 2023 in einer Villa in Potsdam stattfand. Dass Martin Sellner dort über "Remigration" sprach. Dass AfD-Politiker, Unternehmer und Funktionäre anwesend waren. Dass über die Finanzierung politischer Projekte geredet wurde. Der Kern der Recherche ist rechtlich unangefochten.

Die Berliner Kammer wendete die sogenannte Mehrdeutigkeitsdoktrin an: Eine einzige unvorteilhafte Lesart einer Formulierung genüge, um eine Unterlassungspflicht zu begründen. Das ist juristisch umstritten. Correctiv hat sofort Berufung beim Kammergericht eingelegt; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Parallel, und das ist der Punkt, den der AfD-Antrag verschweigt, hat das Landgericht Hamburg am 19. Dezember 2025 (Az. 324 O 6/25 und 324 O 7/25) in einem Parallelverfahren dieselben Formulierungen als zulässige Meinungsäußerung eingestuft. Zwei Landgerichte kommen in derselben Sache zu gegensätzlichen Ergebnissen. Das Landgericht Berlin II begründet (Kein Link gefunden! lto-correctiv-lg-berlin-begruendung ) seine Einzelbetrachtung jeder Formulierung, das Hamburger Gericht sieht den Gesamtkontext. Die Rechtsfrage ist offen und wird höchstinstanzlich entschieden werden.

Was die AfD daraus macht

Der AfD-Antrag übersetzt dieses nicht rechtskräftige Teilurteil über drei Formulierungen in einen Generalangriff auf die staatliche Förderung von Correctiv. Die Brücke lautet: Wenn ein Gericht Correctiv eine Formulierung verbietet, sei die gesamte Förderung "staatlich finanzierter Falschbehauptungen" gerechtfertigt. Das ist keine juristische Argumentation, sondern eine rhetorische Figur.

Der Antrag ist auch kein Einzelfall. Die AfD-Fraktion hat bereits mehrfach parlamentarische Anfragen zur Finanzierung von Correctiv gestellt und über die Förderung durch die Bundeszentrale für politische Bildung. Die Fragen sind selten nach Erkenntnisgewinn aufgebaut, oft nach Verdachtsrahmen. Die Union steht diesem Vorgehen nicht im Weg. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat 2025 mit der Drucksache 20/15035 insgesamt 551 Fragen (Kein Link gefunden! taz-union-ngo-kleine-anfrage-551-fragen ) zur Finanzierung von Zivilgesellschaftsorganisationen gestellt, darunter Correctiv, Campact, Amadeu Antonio Stiftung und Omas gegen Rechts.

Das Muster Forum Shopping

Der Weg zum Berliner Urteil folgt einer Strategie, die die Kanzlei Höcker seit Jahren fährt. Nach vier Niederlagen in Hamburg gegen Correctiv, unter anderem vom Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg, wurde das Verfahren in Berlin neu aufgerollt. Die Klägerin Gerrit Huy hatte mit den strittigen Passagen deutlich weniger direkte Berührung als frühere Kläger. Das ist der klassische Ablauf eines Forum Shopping: bis ein Gericht gefunden wird, das anders entscheidet.

Die Kanzlei Höcker ist kein neutraler Akteur. Sie vertritt die AfD in Verfassungsschutz-Verfahren zur Einstufung als Verdachtsfall, sie vertritt zentrale Figuren der Identitären Bewegung wie Martin Sellner und sie begleitet ihre Verfahren regelmäßig mit Litigation PR. Correctiv hat die Strategie öffentlich analysiert und dokumentiert: Mindestens fünf Verfahren gegen Correctiv selbst, weitere gegen NDR und ZDF, die über die Potsdam-Recherche berichteten. Mehrere Sender mussten Passagen anpassen.

Das Muster ist kein Rechtsstreit, sondern ein Ressourcenkampf. Gerichtsverfahren binden Personal, Anwaltskosten und Aufmerksamkeit. Medien wägen, ob ein Satz eine Klage wert ist. Das ist der Chilling Effect, den SLAPP-Klagen auslösen sollen, und um den es der Kanzlei und den Klägern letztlich geht.

SLAPPs und die deutsche Antwort

SLAPPs, kurz für "Strategic Lawsuit Against Public Participation", sind Klagen, die nicht auf Rechtsschutz abzielen, sondern auf Einschüchterung, Ressourcenbindung und öffentliche Diskreditierung. Die EU hat 2024 die Anti-SLAPP-Richtlinie (Kein Link gefunden! bmjv-anti-slapp-2025 ) (RL 2024/1069) beschlossen, mit Umsetzungsfrist 7. Mai 2026. Das Bundeskabinett hat am 26. Februar 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen.

Reporter ohne Grenzen hält den deutschen Entwurf für zu kurz gegriffen. Drei Kritikpunkte: Der Entwurf erfasst nur grenzüberschreitende Fälle, obwohl die No-SLAPP-Anlaufstelle seit Mai 2024 rund 70 nationale Fälle betreut. Außergerichtliche Einschüchterung durch Abmahnungen bleibt ungeregelt. Und die maximale Sanktion von rund 1.900 Euro schreckt finanzstarke Kläger nicht ab.

Der Fall Correctiv zeigt, warum das nicht ausreicht. Keine der Klagen gegen Correctiv wäre unter dem deutschen Entwurf automatisch als SLAPP erfasst. Das Signal an Klage-Anwälte ist damit klar: Die Methode funktioniert, die Kosten sind kontrolliert, die Zeiten sind gut.

Correctivs Antwort

Correctiv reagiert auf den anhaltenden Druck an zwei Punkten. Erstens strukturell: Am 2. April 2026 hat die Redaktion den Ausstieg aus der internationalen ClaimReview-Infrastruktur angekündigt. ClaimReview wurde von Google getragen und hat zentrale Funktionen ohne transparente Begründung reduziert. Publisher David Schraven erklärte: "Die notwendige Infrastruktur für diese Arbeit darf nicht von der Gunst der US-Regierung abhängen." Nachfolge ist das Correctiv-Faktenforum, eine eigene Community-getragene Datenbank mit bereits 2.500 registrierten Nutzern.

Zweitens kommunikativ. Die Überschrift der Correctiv-Stellungnahme zum Berliner Urteil lautet: "Wiederholte Klagen, gleiche Strategie. Wir lassen uns nicht einschüchtern." Das ist keine Naivität, sondern ein Signal an Geldgeber, Partner und andere Redaktionen: Die Recherche bleibt, die Linie bleibt.

Zur Finanzierung sei hinzugefügt, was der AfD-Antrag ignoriert. Correctiv arbeitet mit einem Drei-Säulen-Modell: Bürgerspenden, Stiftungs- und Institutionsförderung, Eigeneinnahmen. Staatliche Mittel fließen in Strukturförderung und Medienbildung, etwa über "Demokratie leben" des Bundesfamilienministeriums oder EU-Programme. Das ist keine Besonderheit von Correctiv, sondern etablierte Praxis für gemeinwohlorientierten Journalismus in Deutschland und der EU.

Das internationale Muster

Was in Deutschland passiert, passiert überall. In den USA hat Donald Trump Anfang 2026 fünf offene Verleumdungsklagen gegen Medien laufen, unter anderem gegen das Wall Street Journal, die New York Times und die BBC. Reporter ohne Grenzen listet die USA im aktuellen Pressefreiheit-Index auf Platz 57, den niedrigsten Wert seit Beginn der Erhebung. Die Associated Press wurde aus dem Weißen Haus ausgeschlossen, weil sie den Golf von Mexiko nicht als "Golf von Amerika" bezeichnete.

In Italien hat die Regierung Meloni die höchste SLAPP-Dichte aller EU-Länder. Meloni selbst klagte gegen die Zeitung Domani (fallengelassen 2024) und ließ einen Journalisten wegen eines Kommentars zu ihrer Körpergröße zu 5.000 Euro Schadensersatz verurteilen. Roberto Saviano wurde zu 1.000 Euro verurteilt. Italien fiel im ROG-Index auf Platz 46.

In Ungarn hat die Regierung Orbán mit der Holding KESMA rund 476 Medien gebündelt. Heute stehen etwa 80 Prozent der ungarischen Medienlandschaft unter regierungsnaher Kontrolle. Die 2023 geschaffene Behörde für "Souveränitätsschutz" kann Organisationen als "ausländisch beeinflusst" einstufen und sanktionieren.

Das Muster ist nicht ungarisch, nicht italienisch, nicht amerikanisch. Es ist die gemeinsame Werkzeugkiste autoritärer und rechtspopulistischer Politik gegen Berichterstattung, die Machtverhältnisse dokumentiert.

Was auf dem Spiel steht

Der AfD-Antrag zum 23. April instrumentalisiert ein nicht rechtskräftiges Teilurteil über drei Formulierungen, um die staatliche Förderung einer unabhängigen Rechercheredaktion grundsätzlich in Frage zu stellen. Er behauptet "Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil", obwohl das Gericht weder die Recherche noch die Arbeitsweise noch die Förderung beanstandet hat, sondern drei konkrete Wendungen. Und er ignoriert, dass ein zweites Gericht in derselben Sache gegenteilig entschieden hat.

Abstimmungen im Bundestag sind das eine. Der Schaden ist bereits eingetreten. Die Debatte erzeugt Druck, liefert Zitate für Social-Media-Kampagnen und signalisiert, dass kritische Berichterstattung politische Kosten trägt. Die Kombination aus Forum Shopping vor Gericht, systematischen Kleinen Anfragen im Parlament, öffentlicher Diskreditierung in Reden und sozialen Netzwerken und einem Gesetz gegen Einschüchterungsklagen, das diese nicht erfasst, ergibt eine Umgebung, in der Faktenchecker an drei Fronten gleichzeitig kämpfen müssen.

Der 23. April wird ein Tag der Symbolik. Die AfD wird kaum eine Mehrheit für ihren Antrag bekommen, aber das ist nicht das Ziel. Das Ziel ist, dass der Satz "Correctiv wurde vom Gericht als Lügner überführt" im öffentlichen Diskurs zirkuliert, mit parlamentarischem Echo versehen und ausreichend oft wiederholt, dass er irgendwann als Common Sense gilt. Das ist die eigentliche Arbeit der Antragsschrift. Die Abstimmung ist nur die Bühne.