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Messerangriffe: Was die Statistik zählt und was nicht

"Messerangriffe gab es früher nicht." Der Satz fällt in Talkshows, in Pressemitteilungen und unter jedem zweiten Polizeibericht in den sozialen Netzwerken. Er klingt nach einer Aussage über die Wirklichkeit, ist aber vor allem eine Aussage über eine Statistik. Und die gibt ihn nicht her.

Nicht, weil das Gegenteil stimmt. Sondern weil es die Zahlen, die den Vergleich tragen müssten, nicht gibt.

Was die Polizei überhaupt zählt

Der Begriff "Messerangriff" ist kein Straftatbestand. Man kann nicht wegen eines Messerangriffs verurteilt werden, sondern wegen Bedrohung, Körperverletzung, Raub oder Totschlag. Der Messerangriff ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik ein sogenanntes Phänomen: ein Merkmal, das zusätzlich zur eigentlichen Straftat erfasst wird.

Die Definition steht im PKS-Bericht des Bundeskriminalamts und ist präziser, als die öffentliche Debatte nahelegt:

"'Messerangriffe' im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus."

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Wer ein Messer dabei hat und kontrolliert wird, taucht in dieser Zahl nicht auf. Zweitens, und das ist der Punkt, den fast alle Zitate der Zahl verschweigen: Ein angedrohter Angriff zählt genauso mit wie ein ausgeführter. Wer ein Messer zieht und damit droht, ohne dass jemand verletzt wird, ist in der Statistik ein Messerangriff.

Die Erfassung beginnt 2020, die Zahlen beginnen später

Die Innenministerkonferenz beschloss 2018, das Merkmal einzuführen. Seit dem 1. Januar 2020 wird es bundesweit erfasst. Für das Berichtsjahr 2020 selbst konnte das Bundeskriminalamt allerdings nichts auswerten. In der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage steht der Satz so:

"Mangels valider Daten im ersten Erfassungsjahr waren für das Berichtsjahr 2020 keine PKS-Auswertungen zum 'Phänomen Messerangriff' auf Bundesebene möglich."

Auch danach dauerte es. Für 2021 bis 2023 veröffentlichte das BKA nur einzelne Deliktbereiche, nicht die Gesamtzahl. Die Daten seien bis einschließlich 2023 "nur eingeschränkt valide" gewesen, heißt es in einer Fußnote des PKS-Berichts 2024. Eine bundesweite Gesamtzahl aller Messerangriffe gibt es erst für 2024.

Damit ist die vollständige Datenlage: zwei Jahre. 2024 und 2025.

Wer also sagt, Messerangriffe hätten seit den Neunzigern, seit 2015 oder seit irgendeinem anderen Bezugspunkt zugenommen, beruft sich auf einen Vergleich, für den eine Seite fehlt. Das ist keine Widerlegung der Behauptung. Es ist etwas anderes und für die Debatte Wichtigeres: Die Behauptung ist mit diesen Daten weder zu belegen noch zu widerlegen. Wer sie trotzdem als Faktenaussage vorträgt, tut so, als gäbe es eine Statistik, die es zum Vergleichszeitpunkt nicht gab.

Die zwei Jahre, die es gibt

2024 zählte die Polizei bundesweit 29.014 Straftaten mit Messerangriff, 2025 waren es 29.243. Ein Plus von 0,8 Prozent, also praktisch Stillstand.

Interessant wird es beim Blick in die Aufschlüsselung, weil sich hinter dem stabilen Gesamtwert eine Verschiebung verbirgt.

Fast die Hälfte aller Fälle sind Bedrohungen: 13.748 von 29.243, also 47 Prozent. Das ist der einzige Bereich, der gewachsen ist, um 9,5 Prozent. Die tatsächliche Gewalt ging in allen anderen Kategorien zurück: gefährliche und schwere Körperverletzung minus 7,0 Prozent, Raub minus 6,9 Prozent, die Gewaltkriminalität insgesamt minus 6,1 Prozent.

Der scheinbar stabile Gesamtwert verdeckt also eine Verschiebung von Angriff zu Drohung. Wer "29.243 Messerangriffe" sagt und dabei ein Bild von 29.243 Stichverletzungen erzeugt, beschreibt die Zahl falsch, ohne sie zu verfälschen.

Nicht im Diagramm steht die kleinste Kategorie: 88 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Bei einem Verhältnis von 156 zu 1 gegenüber den Bedrohungen wäre der Balken nicht mehr zu sehen, und ein unsichtbarer Balken liest sich wie eine fehlende Angabe.

Eine Ausnahme vom Rückgang gibt es: Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen stiegen um 7,8 Prozent auf 994 Fälle. Auch hier lohnt der zweite Blick. Von diesen 994 Fällen waren 194 vollendet und 800 Versuche.

Was in dieser Zahl nicht steckt

Drei Dinge, die regelmäßig hineingelesen werden, obwohl sie nicht drin sind.

Die Herkunft der Tatverdächtigen. Die Bundes-PKS weist für das Phänomen Messerangriff keine Tatverdächtigenmerkmale aus. Das ist keine politische Zurückhaltung, sondern eine Erfassungsgrenze: In einem Fall können mehrere Tatverdächtige stecken, darunter unbewaffnete. Für 2025 wurde erstmals ein Merkmal zur Art der Waffenverwendung eingeführt, dessen Daten das BKA aber selbst noch für nicht valide erklärt. Einzelne Bundesländer erheben die Staatsangehörigkeit dagegen, und dort liegt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger nach einer Zusammenstellung des Mediendienstes Integration jeweils über dem Ausländeranteil der Bevölkerung. Eine bundesweite Zahl dazu existiert nicht, und wer eine nennt, hat sie nicht aus der PKS.

Die Beziehung zwischen Täter und Opfer. Ob ein Messerangriff in der eigenen Wohnung zwischen Partnern stattfand oder zwischen Fremden auf der Straße, weist die veröffentlichte Statistik nicht aus. Die Beziehungsmerkmale und die Waffenmerkmale liegen laut Tabellenübersicht der PKS-Richtlinien in getrennten Tabellen, eine Kreuzauswertung wird nicht publiziert. Jede Aussage über den Anteil von Beziehungstaten bei Messerangriffen ist deshalb eine Schätzung, egal von wem sie kommt.

Der Vergleich zwischen Bundesländern. Die Länder erfassen unterschiedlich und veröffentlichen unterschiedlich. Baden-Württemberg etwa weist Messerangriffe erst seit 2022 statistisch aus. Ein Ranking, welches Bundesland am stärksten oder am wenigsten betroffen ist, lässt sich aus diesen Daten nicht seriös bilden.

Das Dunkelfeld, in beide Richtungen

Bis hierher ging es darum, was die Zahl überschätzt oder was in sie hineingelesen wird. Der umgekehrte Einwand ist genauso berechtigt: Die PKS ist eine Hellfeldstatistik. Sie zählt, was angezeigt und polizeilich erfasst wurde. Eine Bedrohung mit dem Messer, die niemand meldet, kommt in keiner Zeile vor.

Das ist kein Argument gegen die Statistik, sondern eines gegen ihre Überdehnung in beide Richtungen. Sie taugt nicht als Beleg dafür, dass die Lage außer Kontrolle ist, und ebenso wenig als Beweis dafür, dass alles halb so wild ist. Sie sagt, was die Polizei in zwei Jahren registriert hat. Mehr nicht, und weniger auch nicht.

Was man mit diesen Zahlen sagen kann

Drei Sätze, die die Daten tragen:

  • Im Jahr 2025 registrierte die Polizei 29.243 Messerangriffe. Knapp die Hälfte davon waren Bedrohungen ohne Verletzung.
  • Gegenüber 2024 blieb die Gesamtzahl fast unverändert, wobei die Bedrohungen zunahmen und die Gewaltdelikte zurückgingen.
  • 194 Menschen wurden 2025 mit einem Messer getötet, in 800 weiteren Fällen blieb es beim Versuch.

Und ein Satz, den sie nicht tragen: dass Messerangriffe zugenommen haben. Für diese Aussage bräuchte es Zahlen von vorher. Die gibt es nicht.

Wie schnell aus einer richtig zitierten Zahl eine falsche Aussage wird, zeigt sich auch abseits der Messerdebatte. Wir haben das am PKS-Framing von Innenminister Dobrindt durchgespielt; warum Belastungszahlen ohne Korrektur für Alter, Geschlecht und Sozialstruktur wenig aussagen, steht im Glossareintrag zur Tatverdächtigenbelastungszahl.