Link Beschreibung
Reno Schmidt, AfD-Stadtrat in Weilheim (Bayern) und aktiver Bundeswehrsoldat, äußerte bei einem AfD-Bürgerdialog im Mai 2025 öffentlich Tötungsfantasien gegen Linksextremisten: Er forderte, bei ähnlichen Ausschreitungen wie beim G-20-Gipfel 2017 ein Maschinengewehr oder einen Scharfschützen einzusetzen. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München II wegen Störung des öffentlichen Friedens (§ 126 StGB) wurde eingestellt. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) interessierte sich für den Fall; die Bundeswehr prüfte Disziplinarmaßnahmen, ohne offizielle Bestätigung.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Dass Schmidts Äußerungen tatsächlich so gefallen sind, ist durch einen der Redaktion bekannten Audio-Mitschnitt sowie die Berichterstattung des Weilheimer Tagblatts belegt, das als erstes Schmidts vollen Namen nannte. Die Staatsanwaltschaft München II bestätigte die Einstellung des Verfahrens ausdrücklich gegenüber CORRECTIV: Die Äußerungen seien "eher hypothetisch" gewesen und hätten "die Schwelle der Strafbarkeit nicht" überschritten, "so geschmacklos sie auch sein mögen".
Die Einstellung ist juristisch nachvollziehbar: § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) verlangt die Androhung einer konkreten Straftat. Hypothetische Szenarien fallen nicht darunter. Auch Volksverhetzung nach § 130 StGB scheiterte laut Staatsanwaltschaft an der Frage, ob "Linksextremisten" eine "ausreichend abgrenzbare Gruppe" darstellen.
Bemerkenswert ist der institutionelle Kontext: Schmidt ist nicht nur Kommunalpolitiker, sondern Berufssoldat der Bundeswehr. Der Militärische Abschirmdienst (MAD), als Nachrichtendienst der Bundeswehr gesetzlich zuständig für Extremismusabwehr in der Truppe, befasste sich mit dem Fall. Disziplinarmaßnahmen wurden geprüft; ob sie eingeleitet wurden, ist offiziell nicht bekannt. Die Bundeswehr und das Verteidigungsministerium verwiesen auf Datenschutz und die Wehrdisziplinarordnung.
Der Fall steht exemplarisch für ein breiteres Phänomen: Gewaltfantasien in AfD-Strukturen, die strafrechtlich schwer greifbar bleiben, weil sie als "hypothetisch" eingestuft werden.
Fazit
Schmidts Äußerungen sind durch einen Audio-Mitschnitt und Medienberichte gut belegt. Die strafrechtliche Einstellung ist juristisch erklärbar, ändert aber nichts daran, dass ein aktiver Bundeswehrsoldat in einem AfD-Format öffentlich Schusswaffeneinsatz gegen politische Gegner forderte. Das Verfahrensende ohne Konsequenzen illustriert die Grenzen des Strafrechts bei politisch kontextualisierter Gewaltsprache und ist ein Indiz für notwendige Verschärfungen.
