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Stand: 02.04.2026

Sachsen-Anhalt will Institutionen vor AfD-Blockade schützen

Link Beschreibung

Fünf Fraktionen im Sachsen-Anhaltischen Landtag (CDU, Linke, SPD, Grüne, FDP) haben Ende Februar 2026 ein gemeinsames Reformpaket vorgelegt, das demokratische Institutionen vor möglichen AfD-Blockaden schützen soll. Die Reform betrifft die Wahl des Landtagspräsidiums, den Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Medienstaatsvertrag), die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts und den Bestand der Landeszentrale für politische Bildung. Anlass ist die Landtagswahl im September 2026, bei der die AfD laut Umfragen stärkste Kraft werden könnte.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Artikel beschreibt ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben, das CORRECTIV-Autor Sebastian Haupt anhand des vorliegenden Gesetzentwurfs und eines Interviews mit dem Juristen Robert Böttner (Universität Halle-Wittenberg) einordnet. Die wesentlichen Fakten sind überprüfbar.

Zentraler Auslöser ist die Erfahrung aus Thüringen 2024, wo die AfD die erste Landtagssitzung blockierte, indem sie die Wahl des Landtagspräsidenten verzögerte. Das Thüringer Landesverfassungsgericht musste schließlich eingreifen. In Sachsen-Anhalt will man genau solche Szenarien verhindern, bevor sie eintreten. Laut aktuellen Umfragen (dawum.de) liegt die AfD in Sachsen-Anhalt bei rund 39 Prozent und wäre damit mit großem Abstand stärkste Kraft.

Die vier Reformbereiche im Überblick:

Landtagspräsident-Wahl: Die stärkste Fraktion behält das Vorschlagsrecht im ersten Wahlgang. Findet ihr Kandidat keine Mehrheit, können andere Parteien eigene Vorschläge einbringen. Das verhindert ein Blockieren durch wiederholte ungeeignete Kandidaturen, wie sie in Sachsen-Anhalt bereits beim Vizepräsidentenposten zu beobachten waren.

Rundfunkstaatsvertrag: AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kündigte an, bei einem Wahlsieg als Ministerpräsident den Medienstaatsvertrag zu kündigen. Bisher bindet die Landesverfassung nur den Abschluss solcher Verträge an die Parlamentszustimmung, nicht die Kündigung. Die Reform schließt diese Lücke, indem sie auch für Kündigungen eine Parlamentsmehrheit verlangt.

Verfassungsgericht: Derzeit können Richter nur mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden. Eine Partei mit mehr als einem Drittel der Sitze könnte diese Wahl dauerhaft blockieren. Die Reform sieht vor, dass das Gericht selbst Kandidaten vorschlagen kann, wenn eine Neubesetzung über sechs Monate blockiert bleibt, und diese dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden können.

Landeszentrale für politische Bildung: Die Reform verankert eine Bestandsgarantie im Gesetz. Jurist Böttner kritisiert jedoch, dass eine einfachgesetzliche Regelung nicht ausreicht, da sie mit einfacher Mehrheit wieder geändert werden könnte. Er plädiert für Verfassungsrang. Eine detaillierte rechtliche Bewertung des Gesetzentwurfs bietet der Verfassungsblog: "Viel gewollt, noch nicht genug versucht".

Bemerkenswert ist die Zusammenarbeit von CDU und Linke, die trotz des Unvereinbarkeitsbeschlusses der CDU möglich wurde, indem die Parteien "parlamentarische Reformen" als gesonderte Kategorie behandeln. Die CDU Sachsen-Anhalt bestätigte die Beteiligung ausdrücklich. Der Landtag Sachsen-Anhalt berichtet offiziell über das Vorhaben.

Die Reform liegt seit Ende Februar 2026 im Parlament. Die zweite Lesung ist für April geplant, die Verabschiedung noch vor der Landtagswahl im September 2026 vorgesehen.

Fazit

Das Reformpaket ist ein konkretes Beispiel dafür, wie demokratische Parteien lernen, die institutionellen Schwachstellen zu identifizieren und zu schließen, die radikale Parteien für Blockadepolitik nutzen können. Ob die Reformen ausreichen, ist strittig: Jurist Böttner sieht Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Landeszentrale für politische Bildung.