Link Beschreibung
Faktencheck von CORRECTIV vom 8. September 2026 zu einem Video, das auf X und YouTube kursierte und angeblichen Briefwahlbetrug bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zeigen soll; die beiden Videos zur angeblichen Wahlmanipulation kamen zusammen auf über 100.000 Aufrufe. Julia Smirnova von CeMAS sagte CORRECTIV auf Anfrage, das Video sei "mit hoher Wahrscheinlichkeit" Teil der russischen Desinformationskampagne Storm-1516. Dafür spreche vor allem, dass es am 4. und 5. September von mehreren reichweitenstarken englischsprachigen X-Accounts aus dem Verbreitungsnetzwerk von Storm-1516 geteilt worden sei. CORRECTIV benennt außerdem mehrere Fälschungsmerkmale in den gezeigten Unterlagen selbst: drei verschiedene Wahlscheine mit identischem Namen und identischer Nummer, Stimmzettel und Wahlschein im selben Umschlag statt getrennt, von außen sichtbare Kreuze und die fehlende Lochung für die Blindenschablone.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Zwei der von CORRECTIV genannten Fälschungsmerkmale lassen sich unabhängig von dem Faktencheck direkt am Text der Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt (LWO) nachvollziehen. Nach § 40 Abs. 1 LWO muss das Papier des Stimmzettels "so beschaffen sein, dass nach Kennzeichnung und Faltung durch den Wähler andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat". Im Video sind die gesetzten Kreuze auf den gefalteten Stimmzetteln jedoch von außen zu erkennen, was diesem Grundsatz widerspricht. § 40 Abs. 4 LWO legt zudem fest: "Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten", damit sehbehinderte Wähler mit einer Schablone wählen können. Diese Lochung oder abgeschnittene Ecke fehlt bei den im Video gezeigten Stimmzetteln vollständig.
Auch die Grundstruktur der Briefwahlunterlagen ist gesetzlich vorgegeben: Nach § 40 Abs. 2 LWO werden bei der Briefwahl ein Stimmzettelumschlag aus weißlichem Papier und ein Wahlbriefumschlag aus hellrotem Papier verwendet. Dass in den Stimmzettelumschlag nur der Stimmzettel gehört und dieser zugeklebt werden muss, bevor er zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag kommt, beschreibt CORRECTIV unter Berufung auf das Innenministerium Sachsen-Anhalt. Im Video liegen Stimmzettel und Wahlschein dagegen zusammen in einem einzigen offenen weißen Umschlag. Das widerspricht diesem Verfahren. Zu identischen Wahlscheinnummern erklärt die Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt allgemein, dass bei mehrfacher Anforderung von Briefwahlunterlagen alle zuvor verschickten Wahlscheine ungültig werden; die eindeutig zuordenbare Wahlscheinnummer dient dabei der Zuordnung, welche Wahlscheine das betrifft. Weil ältere Wahlscheine dadurch ungültig gesetzt werden, können nicht drei gleichzeitig gültige Wahlscheine mit identischer Nummer existieren, wie es das Video zeigt; genau darin liegt das Fälschungsmerkmal. Die Abweichung von den offiziellen Musterunterlagen aus dem Wahlkreis Oschersleben-Wanzleben stammt ebenfalls aus der Recherche von CORRECTIV. Die Redaktion belegt sie per Bildvergleich mit einem Instagram-Erklärvideo der Stadt Oschersleben.
Das Video ist kein Einzelfall. CORRECTIV berichtete bereits im Juli 2026 über ein ähnliches Video, in dem vermeintlich für die AfD abgegebene Stimmzettel geschreddert wurden, ebenfalls anhand gefälschter Briefwahlunterlagen. Dieses Video kursierte laut CORRECTIV bereits 2025 zur Bundestagswahl und wurde damals von Profilen geteilt, die zuvor Inhalte aus dem Umfeld von Storm-1516 verbreitet hatten; wer hinter der erneuten Verbreitung vor der Landtagswahl 2026 steckte, blieb dagegen unklar. Über das Netzwerk Storm-1516 haben wir bereits mehrfach berichtet, etwa über eine erfundene Affäre um Friedrich Merz, die eine ARD-Recherche im Detail aufgearbeitet hat.
Zweifel an der Sicherheit der Briefwahl waren im Umfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt schon vor dem Wahltag ein wiederkehrendes Thema, ohne dass sich Anhaltspunkte für eine strukturelle Manipulation fanden, wie der ARD-faktenfinder zehn Tage vor der Wahl einordnete.
Fazit
Die Behauptung, das Video belege Wahlbetrug zulasten der AfD bei der Briefwahl in Sachsen-Anhalt, ist falsch. Die gezeigten Wahlunterlagen weichen in mehreren, auch unabhängig von CORRECTIV in der Landeswahlordnung nachprüfbaren Punkten von den amtlichen Vorgaben ab, etwa bei der vorgeschriebenen Lochung für Blindenschablonen und der verdeckten Faltung des Stimmzettels. Das Video zeigt damit keine echten Briefwahlstimmen und belegt keine Manipulation der Wahl. Es reiht sich in eine Serie ähnlicher Fälschungen mit demselben Muster ein: gefälschte Briefwahlunterlagen als angeblicher Beleg für Wahlbetrug zulasten der AfD. Nach Einschätzung von CeMAS ist das aktuelle Video mit hoher Wahrscheinlichkeit Teil der russischen Desinformationskampagne Storm-1516.
