Link Beschreibung
Faktencheck von Leven Wortmann für den ARD-faktenfinder bei Tagesschau vom 27. August 2026, zehn Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Der Beitrag ordnet die vor allem auf X verbreiteten Behauptungen ein, die Briefwahl sei unsicher oder werde zugunsten linker Parteien sortiert.
Wahlforscher Eric Linhart (TU Chemnitz) sieht keinerlei Anhaltspunkte für strukturelle Manipulation und benennt als größtes reales Risiko das "family voting" innerhalb von Haushalten. Dominic Nyhuis (Universität Hannover) führt die Dezentralität als Schutzfaktor an: An einem großen Betrug müssten Hunderte Menschen an Dutzenden Auszählorten beteiligt sein, und eine einseitige Begünstigung einer einzelnen Partei sei nicht plausibel. Eine Studie von 2021 zu den Bundestagswahlen 1998 bis 2017 kommt zum Ergebnis, Schwachstellen lägen vor allem in Organisation und Logistik: "Kein Vorfall hätte das Wahlergebnis um auch nur einen Sitz verändern können."
Der Text listet die dokumentierten Einzelfälle von Wahlfälschung auf. Bemerkenswert ist deren Richtung: Der Dresdner Fälscher manipulierte 2024 vor allem zugunsten der rechtsextremen Freie Sachsen, in mehreren Fällen auch zugunsten der Die "Alternative für Deutschland". Die Magdeburger Panne mit 440 doppelten Wahlscheinen wird ebenfalls eingeordnet: Das Wahlamt bemerkte den Fehler selbst und setzte die Scheine ungültig.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die im Beitrag genannten Fälle und Fachaussagen lassen sich unabhängig bestätigen. Christa Dieckmann ist tatsächlich die amtierende Landeswahlleiterin von Sachsen-Anhalt, wie die offizielle Wahlseite des Landes bestätigt.
Anhand der Antwort des Sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage im Landtag lässt sich der Dresdner Fall nachvollziehen: Bei der Landtagswahl am 1. September 2024 wurden insgesamt 126 Briefwahlstimmzettel zugunsten der Freien Sachsen verändert. In Radeberg betraf die Fälschung in acht von 14 Fällen auch die Erststimme zugunsten der AfD, weil die Freien Sachsen dort keinen Direktkandidaten aufstellten. Der Beitrag trifft damit den Kern der Beleglage.
Auch der Fall in Stendal ist belegt, wenn auch älter als der Zeitbezug des Textes nahelegt: Der ehemalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt ließ sich bei der Kommunalwahl 2014 mit gefälschten Vollmachten Briefwahlunterlagen aushändigen und füllte sie eigenmächtig zu seinen Gunsten aus. Übergeben wurde ihm ein Karton mit den Unterlagen laut Recherche der Volksstimme unter anderem auf dem Parkplatz des Stendaler Jobcenters, wo er, von der Stadt dorthin delegiert, damals arbeitete. Der 16. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags Sachsen-Anhalt legte dazu 2021 seinen Abschlussbericht vor. Die Formulierung "systematische Wahlfälschungen des Zeugen Gebhardt" steht darin im Sondervotum der CDU-Fraktion, eine ähnliche Einschätzung im Sondervotum der Grünen. Eine gemeinsame Feststellung aller fünf Fraktionen ist das nicht: Sie zogen laut Ausschussbericht ausdrücklich unterschiedliche Schlussfolgerungen und hängten deshalb jeweils eigene Sondervoten an. Strafrechtlich ist der Fall unabhängig davon abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof bestätigte 2017 in der Revision Urkundenfälschung in 171 und davon Wahlfälschung in 150 Fällen, in zehn weiteren Fällen versuchte Wahlfälschung.
Beim bayerischen Fall geht es um den früheren Bürgermeister von Wülfershausen, Wolfgang Seifert (CSU). Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat laut BR24 gegen ihn Anklage wegen 35 Fällen von Wahlfälschung bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 erhoben. Er soll unter anderem rund 30 bereits abgegebene Briefwahlumschläge geöffnet und Stimmzettel zugunsten seiner eigenen Kandidatur und der seiner Ehefrau gefälscht haben. Über die Zulassung der Anklage hatte das Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale zum Zeitpunkt des BR24-Berichts noch nicht entschieden. Er räumte die Taten vollständig ein und trat von allen Ämtern zurück.
Die zitierte Studie aus dem Jahr 2021 lässt sich zuordnen: Autor ist Daniel Hellmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Parlamentarismusforschung (IParl) in Berlin und Doktorand an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit einer Dissertation zu Rolle und Funktion von Wahlausschüssen. Sein für die ECPR Joint Sessions 2021 vorbereitetes Papier "Where the electoral shoe pinches. Postal voting problems in Germany between reality and perception" liegt nur bei ResearchGate vor und trägt auf der Titelseite selbst den Vermerk "Work in progress. Please do not cite without the author's permission" (Übersetzung: "Arbeit in Bearbeitung. Bitte nicht ohne Erlaubnis des Autors zitieren"). Es handelt sich also um ein Konferenzpapier im Arbeitsstand, nicht um eine veröffentlichte, begutachtete Studie. Die tagesschau nennt weder den Autor noch diesen Status und bezeichnet den Text schlicht als "eine Studie".
Das Papier wertet für die Bundestagswahlen von 1998 bis 2017 zwei Datenquellen aus: 213 in den Protokollen des Bundeswahlausschusses festgehaltene Unregelmäßigkeiten, deren Zahl von wenigen Fällen 1998 auf 54 im Jahr 2017 anstieg, sowie 1.487 im selben Zeitraum eingelegte Wahleinsprüche. Das im Beitrag zitierte Fazit "Kein Vorfall hätte das Wahlergebnis um auch nur einen Sitz verändern können" gibt die englische Formulierung "No incident had the capacity to change the election result by just one seat" korrekt wieder.
Hellmanns Befund deckt sich mit seiner bereits 2020 veröffentlichten, frei zugänglichen IParl-Publikation: Wahlbetrug und Wahlfehler lassen sich demnach über Wahleinsprüche erfassen, und "die Fehleranfälligkeit steigt nicht mit der Zahl der BriefwählerInnen." Diese frühere, tatsächlich nachlesbare Arbeit stützt die hier verwendete Methodenbeschreibung, nicht der nur über ResearchGate zugängliche Konferenzbeitrag.
Ähnliche Pannen wie in Magdeburg gab es kurz darauf auch in Halle, wo Briefwahlunterlagen doppelt versendet wurden, wie wir bereits eingeordnet haben. Auch die Magdeburger Panne selbst haben wir bereits geprüft: In beiden Fällen bemerkten die Wahlämter den Fehler selbst und sicherten die betroffenen Wahlscheine über eine Sperrliste ab.
Fazit
Die im Beitrag genannten Fakten, Fälle und Zitate halten der Überprüfung stand. Die Einordnung, dass es für eine strukturelle Manipulation der Briefwahl keine Anhaltspunkte gibt, während einzelne, meist rasch aufgedeckte Fälle von Wahlfälschung dokumentiert sind, zeigt: Einzelfälle von Wahlfälschung widerlegen nicht die Sicherheit des Systems, solange sie wie in Magdeburg, Halle, Dresden und Stendal auffliegen und die betroffenen Stimmen ungültig werden. Wer einzelne Pannen oder Straftaten als Beleg für flächendeckende Manipulation der Briefwahl anführt, überdehnt damit die Beleglage.
