Stadt Magdeburg
Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt und deren Stadtverwaltung mit Wahlamt

Über die Quelle
Magdeburg ist mit rund 244.500 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2025) die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt und die größte Stadt des Landes. An der Spitze der Stadtverwaltung steht die parteilose Oberbürgermeisterin Simone Borris, die das Amt seit dem 1. Juli 2022 innehat.
Für Vorbereitung, Durchführung und Auszählung von Wahlen ist innerhalb der Verwaltung das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung zuständig, das zugleich als städtisches Wahlamt fungiert.
Relevant für Faktenfackel wurde die Behörde im August 2026, zehn Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026: Bei der Vorbereitung der Wahl wurden versehentlich 440 Wahlscheine mit identischer Wahlscheinnummer doppelt gedruckt und die zugehörigen Briefwahlunterlagen verschickt. Die Stadtverwaltung teilte mit, das städtische Wahlamt habe den Fehler selbst zeitnah erkannt und alle Betroffenen identifiziert. Ihnen wurden neue Briefwahlunterlagen mit neuer, eindeutiger Wahlscheinnummer zugesandt, die doppelt ausgestellten alten Wahlscheine für ungültig erklärt und auf eine Sperrliste gesetzt, die den Wahlvorständen am Wahltag vorliegt. Stimmen mit einer als ungültig markierten Wahlscheinnummer werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt, eine mehrfache Stimmabgabe ist damit ausgeschlossen.
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Faktenfackel Bewertung
Als kommunale Verwaltungsbehörde ist die Stadt Magdeburg für Faktenfackel eine amtliche Primärquelle, insbesondere für Angaben zu Wahlorganisation, -durchführung und -kontrolle im eigenen Zuständigkeitsbereich. Mitteilungen des Wahlamts zu technischen Pannen und deren Behebung sind grundsätzlich belastbar, weil sie überprüfbare Verwaltungsvorgänge betreffen und keine politische Bewertung. Der Doppeldruck-Fall vom August 2026 zeigt zudem, dass die Behörde einen eigenen Fehler öffentlich einräumte, statt ihn zu verschweigen.
Fazit
Die Stadt Magdeburg ist eine verlässliche amtliche Quelle für Verwaltungs- und Wahlangelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich.