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Stand: 30.08.2026

Zweite Briefwahl-Panne in Halle als Manipulationsbeleg

Irreführend

Link Beschreibung

Beitrag von Richard Schmitt bei Tichys Einblick vom 30. August 2026, sieben Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Anlass ist eine zweite Panne bei der Briefwahl: In Halle wurden Briefwahlunterlagen doppelt gedruckt und versendet, nachdem am 25. August bereits 440 doppelte Wahlscheine in Magdeburg bekannt geworden waren. Der Text nennt in der Überschrift 1.200 Kuverts, während die im Fließtext genannte Gesamtsumme von 1.624 Fällen die amtliche Zahl von 1.184 voraussetzt.

Der Beitrag gibt die Entwarnungen der Behörden vollständig wieder: Die betroffenen Wahlscheine wurden umgehend auf ungültig gesetzt, die Betroffenen erhalten neue Unterlagen mit neuer Wahlscheinnummer, und die ungültigen Nummern stehen auf einer Liste, gegen die den Wahl- und Briefwahlvorständen am Wahlsonntag jeder eingehende Wahlbrief geprüft wird. Kreiswahlleiter Egbert Geier weist die Verantwortung der Stadt zurück und benennt einen Dienstleister als Verursacher, die Integrität der Wahl sei "zu jedem Zeitpunkt gewährleistet".

Im selben Text wird der Vorgang dann umgedeutet: Die Pannen "bestätigen all jene, die Bedenken gegenüber der absoluten Korrektheit der Briefwahl haben". Als Beleg folgen die bereits belegfrei vorgetragenen Zweifel von Ulrich Siegmund und Tino Chrupalla sowie ein zitierter X-Post von Stefan Homburg, der von einer möglichen Wahlbeteiligung über 100 Prozent spricht.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die amtliche Zahl für Halle liegt bei 1.184, nicht bei den im Beitrag genannten 1.200: Nach Angaben der Stadt Halle wurden 1.184 Briefwahlunterlagen durch einen technischen Fehler eines externen Druckdienstleisters doppelt gedruckt, verschickt und zugestellt. Der Beitrag widerspricht sich dabei sogar selbst: Überschrift und erster Absatz nennen 1.200 Fälle für Halle, doch die im Text gezogene Gesamtsumme von 1.624 Fällen für Halle und Magdeburg zusammen ergibt sich nur aus der amtlichen Zahl von 1.184 plus den 440 Fällen aus Magdeburg. Der Text verwendet also zwei unterschiedliche Halle-Zahlen, ohne die höhere zu korrigieren.

Die geschilderte Fehlerbehebung ist dagegen zutreffend wiedergegeben. Halle setzte alle betroffenen Wahlscheine für ungültig und verschickte neue Unterlagen mit neuer Wahlscheinnummer; die ungültigen Nummern stehen auf einer Liste, die den Wahlvorständen am Wahltag zur Prüfung jedes eingehenden Wahlbriefs vorliegt. Kreiswahlleiter Egbert Geier erklärt dazu: "Eine Wahl mit den ungültig gesetzten Wahlscheinen ist damit ausgeschlossen und die Integrität der Wahl ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet." Das entspricht dem Verfahren, das bereits bei der Magdeburger Panne griff, siehe unsere Einordnung dazu.

Trotz der korrekt wiedergegebenen Entwarnung deutet der Beitrag die beiden Pannen als Beleg für "Bedenken gegenüber der absoluten Korrektheit der Briefwahl" um. Wahlforscher widersprechen dieser Lesart: Eric Linhart (TU Chemnitz) und Dominic Nyhuis (Uni Hannover) sehen laut dem ARD-faktenfinder "keinerlei Anhaltspunkte" für strukturelle Manipulation bei der Briefwahl. Eine Studie zu den Bundestagswahlen 1998 bis 2017 kommt zu dem Ergebnis, dass "kein Vorfall das Wahlergebnis um auch nur einen Sitz" hätte verändern können.

Die als Beleg zitierten Zweifel tragen diese Umdeutung nicht. Siegmund räumte selbst ein, für seinen Vorwurf möglicher Einflussnahme in Pflegeheimen keine Belege vorlegen zu können. Chrupalla äußerte seine Zweifel im ARD-Sommerinterview vom 23. August 2026 wörtlich wie im Beitrag wiedergegeben, "wo der Stift sozusagen geführt wurde". Laut t-online legte auch er dafür keine Beweise vor. Der ARD-faktenfinder-Faktencheck zum Sommerinterview hält fest, dass Chrupalla die angeblichen Fälle selbst als nicht überprüfbar bezeichnete, sie aber dennoch als "unstrittig" darstellte.

Der zitierte X-Post von Homburg ist im Beitrag korrekt wiedergegeben. Homburg ist pensionierter Finanzprofessor und seit der Corona-Pandemie vor allem für Falschbehauptungen bekannt, das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn 2025 in erster Instanz wegen der Verwendung einer SA-Parole.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Tichys Einblick gibt die Entwarnungen der Wahlämter zu beiden Pannen im Kern korrekt wieder und nennt für Halle sogar zwei widersprüchliche Zahlen, von denen die höhere über der amtlichen liegt. Aus einem entdeckten, korrigierten und durch eine Sperrliste abgesicherten Druckfehler wird trotzdem ein Beleg für grundsätzliche Zweifel an der Briefwahl konstruiert, den Wahlforscher explizit zurückweisen. Auch die als Stütze herangezogenen Aussagen von Siegmund und Chrupalla bleiben nach eigener Aussage unbelegt.

Verwendungen

Weitere Quellenlinks