Link Beschreibung
Beitrag von Tichys Einblick vom 31. August 2026 über die Kritik von Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die einen für Juli zugesagten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch nicht vorgelegt hat. Im Vorspann heißt es, die 148.311 per Haftbefehl gesuchten Personen hätten "weiter Anspruch auf den Bezug der Grundsicherung von monatlich 563 Euro". Wenige Absätze später räumt der Text ein, dass niemand weiß, wie viele der Gesuchten tatsächlich Leistungen beziehen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Vorgang selbst ist real. Unionsfraktionsvize Günter Krings hat gegenüber der Rheinischen Post kritisiert, dass der im Juli zugesagte Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch aussteht, und das Bundesarbeitsministerium bestätigt die Verzögerung mit Verweis auf die verfassungs- und datenschutzrechtliche Prüfung. Apollo News gibt denselben Sachverhalt am selben Tag ohne die Zuspitzung des Vorspanns wieder.
Auch der Regelsatz stimmt. Für 2026 gilt bei Bürgergeld und Sozialhilfe eine Nullrunde, Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Zum 1. Juli 2026 wurde die Leistung in Grundsicherungsgeld umbenannt, an der Höhe änderte das nichts, wie die Bundestagsdebatte zur Umgestaltung festhält. Und der rechtliche Ausgangspunkt ist korrekt beschrieben: Nach § 7 Absatz 4 Satz 2 SGB II endet die Leistungsberechtigung erst mit der tatsächlichen Inhaftierung, nicht mit dem Erlass eines Haftbefehls.
Zwischen diesem Anspruch und der Überschrift liegt allerdings eine Lücke, die der Text selbst benennt und trotzdem überspringt. Wie viele der Gesuchten Leistungen beziehen, weiß niemand, weil Jobcenter von Haftbefehlen in der Regel nichts erfahren und ein automatisierter Abgleich nicht existiert. Der Vorspann macht daraus dennoch eine Rechnung mit zwei festen Größen: 148.311 Personen mal 563 Euro. Die Überschrift setzt "erhalten", wo die Beleglage nur "könnten beziehen, ohne dass es auffiele" hergibt.
Der zweite Punkt betrifft die Staatsangehörigkeiten. Die Zahlen des Abschnitts sind korrekt aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion übernommen (Drucksache 21/925 vom 17. Juli 2025): Zum Stichtag 1. Juli 2025 waren 19.257 der gesuchten Personen deutsche und 128.738 ausländische Staatsangehörige oder als staatenlos beziehungsweise unbekannt erfasst. Das sind die genannten 13 und 87 Prozent. Beim Wert für Polen unterläuft dem Beitrag ein Zahlendreher: In der Drucksache stehen 12.828, nicht 12,82.
Entscheidend ist aber, was der Beitrag aus derselben Drucksache nicht übernimmt. Die 87 Prozent beschreiben einen Bestand, also alle offenen Haftbefehle zu einem Stichtag. Dieselbe Antwort weist daneben die Neuausschreibungen je Jahr aus, und dort sieht das Bild völlig anders aus: 2020 entfielen 42.601 von 93.704 neuen Fahndungen auf deutsche Staatsangehörige (45,5 Prozent), 2021 waren es 49.193 (38,7 Prozent), 2022 dann 57.053 (40,9 Prozent) und 2023 schließlich 58.839 (39,6 Prozent). Im Zufluss stellen Deutsche also seit Jahren rund 40 Prozent, im Bestand nur 13. Der Unterschied misst nicht, wer straffällig wird, sondern wie lange ein Haftbefehl offen bleibt: Wer das Land verlassen hat oder nie dauerhaft hier gemeldet war, bleibt jahrelang zur Fahndung ausgeschrieben, während Haftbefehle gegen Personen mit festem Wohnsitz schneller vollstreckt werden. Genau diese Verzerrung macht die 87 Prozent als Aussage über Kriminalität unbrauchbar. Das Muster, aus einer korrekt zitierten Sozialstatistik durch die falsche Bezugsgröße eine andere Aussage zu machen, ist im Bürgergeld-Komplex verbreitet, wie die Übermedien-Analyse zur Bild-Berichterstattung zeigt.
Schließlich ist die Stichtagsbasis gemischt. Die 148.311 Personen und 170.667 Fahndungen bezieht der Beitrag auf den 1. Juli 2026, die Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit auf den 1. Juli 2025. Die Summe der Nationalitätenzahlen ergibt 147.995, also den Vorjahreswert. Für die Größenordnung ist das folgenlos, sauber ist es nicht.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Die Rechtslage, der Regelsatz und die Kritik der Union sind zutreffend wiedergegeben, und der Zustand, dass Sicherheits- und Sozialbehörden ihre Daten nicht abgleichen, ist eine reale Lücke. Aus einem Anspruch, dessen tatsächliche Inanspruchnahme niemand kennt, wird im Vorspann jedoch eine bezifferte Auszahlung an 148.311 Menschen, und die Überschrift setzt "erhalten", wo der eigene Text zwei Absätze weiter das Gegenteil einräumt. Die 87-Prozent-Angabe ist zwar korrekt zitiert, beschreibt aber die Verweildauer offener Haftbefehle und nicht die Herkunft von Straftätern: In den Neuausschreibungen derselben Drucksache stellen deutsche Staatsangehörige rund 40 Prozent.
