Link Beschreibung
CORRECTIV.Faktenforum-Faktensammlung zu einem viralen TikTok-/Facebook-Clip (Profil DeutscheNachrichtenX, über 350.000 Aufrufe), der behauptet, ab Mai 2026 würden Bargeldeinzahlungen ab 300 Euro automatisch dokumentiert und an die Behörden gemeldet. Das Faktenforum widerlegt: Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage für eine 300-Euro-Schwelle noch eine entsprechende Meldepflicht. Banken verlangen einen Herkunftsnachweis erst ab 10.000 Euro; eine Meldeverordnung vom 1. März 2026 ändert nur die Form von Verdachtsmeldungen, nicht die Schwellenwerte. Die EU-Transparenzpflicht ab 3.000 Euro greift erst 2027 und gilt nur im gewerblichen Bargeldverkehr.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das virale Video des Profils DeutscheNachrichtenX verbreitet eine Falschbehauptung, die einem bekannten Muster bei Bargeld-Klickködern folgt: Ein konkreter Betrag (hier 300 Euro), ein nahes Datum (Mai 2026) und Ausschnitte von Politikerauftritten - in diesem Fall von Friedrich Merz - werden so zusammengeschnitten, dass sie eine neue staatliche Meldepflicht suggerieren. Belege fehlen vollständig.
Die tatsächliche Rechtslage sieht anders aus. Nach dem deutschen Geldwäschegesetz, § 10 Sorgfaltspflichten sind Banken verpflichtet, ab Einzahlungen von 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis zu verlangen - dies gilt bereits seit Jahren und ist beispielsweise auf den Webseiten von Sparkasse und Commerzbank nachzulesen. Einzelne Institute wie die DKB verlangen diesen Nachweis schon ab niedrigeren Beträgen, aber auch das ist eine bankeigene Entscheidung, keine staatliche Vorgabe ab 300 Euro.
Am 1. März 2026 trat die neue Geldwäschegesetz-Meldeverordnung (GwGMeldV) in Kraft. Sie schreibt vor, dass Verdachtsmeldungen künftig elektronisch und in einheitlichem Format übermittelt werden müssen. Die Schwellenwerte für Bareinzahlungen bleiben davon unberührt - eine automatische Meldung ab 300 Euro ist in der Verordnung nicht vorgesehen, wie auch die Bundesrechtsanwaltskammer bestätigt.
Was tatsächlich kommt: Ab 2027 verschärft die EU im Rahmen ihres Anti-Geldwäsche-Pakets die Transparenzregeln für gewerbliche Bargeldzahlungen. Händler müssen sich dann Kundendaten ab 3.000 Euro notieren, und Barzahlungen über 10.000 Euro sind im gewerblichen Bereich ganz verboten. Private Kontoeinzahlungen sind davon explizit ausgenommen, wie DPA-Faktencheck in seinem Faktencheck zur 10.000-Euro-Obergrenze festhält.
Das Muster solcher Bargeld-Falschmeldungen ist nicht neu. Das Faktenforum hatte bereits einen anderen Clip widerlegt, der ein angebliches Bargeldverbot in Supermärkten behauptete. CORRECTIV widerlegte die Behauptung, Abhebungen über 2.000 Euro würden automatisch dem Finanzamt gemeldet. ZDFheute hat in einem Faktencheck zu Bargeld-Schreckensszenarien aufgezeigt, wie weit verbreitet und haltlos solche Erzählungen sind. Die Behauptungen folgen stets demselben Aufbau: konkreter Betrag, naher Termin, Politikergesicht - und kein einziger Beleg.
Fazit
Die behauptete automatische Meldepflicht für Bargeldeinzahlungen ab 300 Euro ab Mai 2026 existiert nicht. Weder in der GwGMeldV vom März 2026 noch in anderen deutschen oder europäischen Rechtsquellen findet sich eine solche Regelung. Das Reel ist ein typischer Klickköder, der gezielt Unsicherheit über Bargeld und staatliche Überwachung schürt.
