Link Beschreibung
CORRECTIV-Einordnung vom 23. April 2026 zu den laufenden Gerichtsverfahren rund um die Potsdam-Recherche "Geheimplan gegen Deutschland". Der Beitrag stellt erstmals die vier Verfahren in Hamburg und Berlin nebeneinander: Hamburg 2024 (Vosgerau-Klage überwiegend abgewiesen), Hamburg Dezember 2025 (Berichterstattung als zulässig bestätigt), LG Berlin März 2026 (zwei Sätze zu ändern, CORRECTIV in Berufung). Parallel zur Bundestagsdebatte am selben Tag als Gegenreferenz zur rechten Nachnutzung des Berliner Teilurteils veröffentlicht.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Artikel erschien am 23. April 2026 als direkte Reaktion auf eine Bundestagsdebatte, die die Die "Alternative für Deutschland" auf Basis des Berliner Teilurteils gegen CORRECTIV angesetzt hatte. CORRECTIV stellt darin alle relevanten Gerichtsverfahren systematisch nebeneinander, eine Perspektive, die in der rechten Nachnutzung des LG-Berlin-Urteils konsequent ausgeblendet wurde.
Der Kernstreit dreht sich um das Potsdamer Treffen vom November 2023, bei dem Martin Sellner sein sogenanntes "Remigrationskonzept" vorstellte, ein Konzept, das nach Sellners eigenem Bekunden auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund umfasst. Mehrere Gerichte haben dieses Konzept als menschenwürdewidrig eingestuft: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig tat dies im Urteil zum COMPACT-Verbot (BVerwG, Az. 6 A 4.24, Punkt 103), das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner AfD-Entscheidung vom Juli 2024 (OVG NRW, Az. 5 A 1218/22, S. 62).
Zum Verfahrensstand: Das LG Hamburg bestätigte im Dezember 2025 in zwei Verfahren (Kläger: Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig, Organisator des Treffens) die Berichterstattung als zulässig. Das Gericht befand ausdrücklich, dass die Schlussfolgerung eines "Plans zur Ausweisung von Staatsbürgern" auf dem Boden der dokumentierten Äußerungen rechtmäßig ist. Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Klägerseite hat Berufung eingelegt.
Das oft zitierte Berliner Urteil (LG Berlin II, März 2026, Klägerin: AfD-Abgeordnete Gerrit Huy) verpflichtete CORRECTIV zur Änderung von zwei Sätzen, ohne den Faktenkern der Recherche zu berühren. CORRECTIV hat Berufung eingelegt. Wie CORRECTIV in einem früheren Beitrag zum selben Komplex herausarbeitete, zeigt die Berliner Pressekammer bei der Bewertung des "Remigrationskonzepts" eine problematisch verharmlosende Einordnung, die im Widerspruch zu verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung steht (CORRECTIV, 15. April 2026).
Alle Klagen werden von der Kanzlei Höcker geführt und greifen ausschließlich einzelne Formulierungen an, nie den Faktenkern der Recherche und nicht die Zitate Sellners zu "nicht assimilierten Staatsbürgern", "Anpassungsdruck" oder "maßgeschneiderten Gesetzen".
Fazit
CORRECTIV legt den vollständigen Verfahrensstand transparent dar und korrigiert damit das verzerrte Bild, das die AfD durch selektive Nutzung des Berliner Teilurteils erzeugt hatte. Die Gesamtschau der Urteile bestätigt den Kern der "Geheimplan"-Recherche; das LG-Berlin-Urteil bleibt eine Randkorrektur zweier Formulierungen, nicht eine inhaltliche Widerlegung.
