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Zusammenfassung
Correctiv-Faktencheck zur AfD-Behauptung auf Facebook, Gewaltdelikte durch Kinder unter 14 Jahren würden „seit Jahren kontinuierlich steigen" und stünden im Zusammenhang mit Migration. Die AfD nutzt den Begriff „explodierende Kriminalität bei Migrantenkindern" und fordert eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre.
Autorin: Sara Pichireddu. Bewertung von Correctiv: Fehlender Kontext.
Einordnung
Was die AfD behauptet
Die AfD schreibt auf Facebook: „Seit Jahren steigen die Zahlen der Gewaltdelikte — insbesondere durch Minderjährige unter 14 Jahren […] häufig mit Migrationshintergrund." Sie spricht von „explodierender Kriminalität bei Migrantenkindern" und leitet daraus die Forderung ab, die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre zu senken.
Was die Statistiken tatsächlich zeigen
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2024 stieg die absolute Zahl tatverdächtiger Kinder zwischen 2009 und 2024 um rund 5.000 Personen. Der Anteil der unter 14-Jährigen an allen Tatverdächtigen blieb jedoch weitgehend stabil: 4,4 % im Jahr 2009 gegenüber 4,7 % im Jahr 2024. Der Anstieg nach 2021 folgt auf einen pandemiebedingten Rückgang während der Corona-Jahre 2020/2021.
Bei den Delikttypen zeigt sich ein differenziertes Bild: Körperverletzungen stiegen deutlich an, während Ladendiebstahl (2009: 776 pro 100.000; 2024: 610 pro 100.000) und Sachbeschädigung rückläufig waren.
Migration und Kriminalität
Die PKS unterscheidet nur nach Staatsangehörigkeit (deutsch/nichtdeutsch), nicht nach „Migrationshintergrund" — obwohl rund 30 Prozent der Deutschen einen Migrationshintergrund haben. Der Anteil nichtdeutscher Kinder an den Tatverdächtigen liegt zwar höher als bei deutschen Kindern, ist nach den Corona-Jahren aber gesunken. Die Kurven für Zuwanderer und Gesamtbevölkerung unterscheiden sich laut Correctiv zu keinem Zeitpunkt um mehr als ein Prozent.
Das Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" 2024 des BKA zeigt zudem einen leichten Rückgang tatverdächtiger Zuwanderer insgesamt: 172.000 Personen, also 8,9 % aller Tatverdächtigen.
Fachwissenschaftliche Einordnung
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) betont in seinem Factsheet zur Kinderdelinquenz (Mai 2025), dass sich die Unterschiede zwischen deutschen und nichtdeutschen Kindern „weitgehend relativieren", wenn man weitere Faktoren berücksichtigt: Armut, mangelnde Bildungsteilhabe, eigenes Gewalterleben, unsichere Bleibeperspektiven und delinquente Freundeskreise seien die eigentlichen Treiber — nicht der Migrationshintergrund an sich.
Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) stellt klar, dass Kinder unter 14 Jahren „normalerweise weder kognitiv noch sozial weit genug entwickelt" seien, „um als schuldfähig im rechtlichen Sinne zu gelten". Auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes spricht sich gegen eine Absenkung der Strafmündigkeit aus.
Fazit
Die AfD-Behauptung einer „explodierenden Kinderkriminalität durch Migration" vereinfacht die Datenlage unzulässig. Zwar steigen die absoluten Zahlen tatverdächtiger Kinder, ihr Anteil an allen Tatverdächtigen bleibt aber weitgehend gleich. Die höheren Zahlen nichtdeutscher Kinder lassen sich laut Fachleuten durch soziale Faktoren erklären, nicht durch Herkunft. Die Forderung nach Absenkung der Strafmündigkeit widerspricht dem breiten fachwissenschaftlichen Konsens.
