Link Beschreibung
Hintergrund-Faktencheck von Sara Pichireddu (CORRECTIV) vom 15. April 2026, kurz vor Veröffentlichung der PKS 2025. Gliedert sich in fünf Punkte: (1) PKS zeigt nicht, wie viele Menschen kriminell sind, da Tatverdächtige nicht gleich Verurteilte sind; (2) Mehr Tatverdächtige bedeuten nicht mehr Kriminalität (Bevölkerungswachstum, Tatverdächtigenbelastungszahl); (3) Sexualstraftaten steigen in der PKS vor allem wegen Gesetzesänderungen 2016/2017; (4) PKS erfasst keinen Migrationshintergrund, sondern nur Staatsangehörigkeit - Überrepräsentation von Nicht-Deutschen durch Anzeigeverhalten und soziale Faktoren erklärbar; (5) Messerangriffe erst seit 2024 vollständig erfasst, Vergleiche mit 2015 nicht sinnvoll. Zentrale Gegenreferenz zum populistischen PKS-Framing, z.B. durch Alice Weidel.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der CORRECTIV-Hintergrund-Faktencheck ordnet fünf verbreitete Irrtümer zur PKS ein und stützt sich dabei auf Primärquellen sowie Expertenaussagen.
Zu Fakt 1 (Tatverdächtige sind keine Verurteilten): Das Statistische Bundesamt belegt, dass 2024 rund 60 Prozent aller Ermittlungsverfahren eingestellt wurden. Die Unterscheidung zwischen Tatverdächtigen und rechtskräftig Verurteilten ist damit klar durch Primärquellen gedeckt. Niklas Harder vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) bezeichnete es 2025 als "bestenfalls spekulativ und schlimmstenfalls bewusst irreführend", aus der PKS auf den Zusammenhang von Migration und Kriminalität zu schließen.
Zu Fakt 2 (Bevölkerungswachstum und TVBZ): Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) setzt die Anzahl der Tatverdächtigen ins Verhältnis zur Gruppengröße (je 100.000 Einwohner) und korrigiert damit den Effekt, dass absolute Zahlen schon durch Bevölkerungswachstum steigen. Sie ist in der PKS 2024 des BKA methodisch dokumentiert. Das von CORRECTIV genannte Ergebnis - die TVBZ über alle Gruppen sank zwischen 2009 und 2024 um 11,3 Prozent trotz zwischenzeitlich steigender absoluter Zahlen - lässt sich aus den BKA-Zeitreihendaten nachvollziehen.
Zu Fakt 3 (Sexualstraftaten und Gesetzesänderungen): Die Reform des Sexualstrafrechts 2016 durch den Bundestag und die Einführung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) sind durch Bundesgesetzgebung belegbar. Dass die neue Kategorie 2017 allein 9.619 Fälle ausmachte und damit fast vollständig den beobachteten Anstieg in der Häufigkeitszahl erklärt, ist eine nachprüfbare Angabe aus der PKS-Zeitreihe.
Zu Fakt 4 (Migrationshintergrund vs. Staatsangehörigkeit): Das Bundesinnenministerium stellt in seiner Übersicht zur PKS 2024 ausdrücklich klar: "Ein eventueller Migrationshintergrund werde nicht erfasst." Die Erklärung der Überrepräsentation von Nicht-Deutschen durch Anzeigeverhalten, Kategorienproblematik und soziale Faktoren ist durch Kriminologin Gina Wollinger gegenüber dem Mediendienst Integration fachlich eingeordnet.
Zu Fakt 5 (Messerangriffe): Die vollständige Erfassung von Messerangriffen erst ab dem 1. Januar 2024 ist ein methodisches Faktum aus dem BKA-Datensatz. Langfristige Vergleiche mit 2015 sind damit statistisch unzulässig. Alice Weidel hatte im Sommerinterview 2025 Behauptungen zur explodierten Messerkriminalität verbreitet, die CORRECTIV bereits im Juli 2025 als irreführend eingestuft hat.
Fazit
Der Artikel ist methodisch sorgfältig, stützt sich auf Primärquellen (BKA, Destatis, Bundesinnenministerium) und Fachmeinungen renommierter Forscher (Max-Planck-Institut, DeZIM). Die fünf Kernaussagen sind korrekt und gut belegt. Der Text ist eine verlässliche Gegenreferenz zu populistischem PKS-Framing, das vor allem rund um die jährliche PKS-Veröffentlichung verbreitet wird.
