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Stand: 30.09.2026

Rotorblätter bei Jübek: Entsorgung nicht belegt

Komplex

Link Beschreibung

Faktencheck von CORRECTIV zu einem viralen Video von Björn Dangeleit (Facebook, 29. Juni 2026), das ausrangierte Rotorblätter nahe dem Windpark Basland bei Jübek als Beleg für gescheiterte Entsorgung durch Windkraftbetreiber zeigt. Laut Kreis liegen die Blätter dort seit mindestens 2014, ob es sich um Abfall oder Ersatzteile handelt, ist offen; der Kreis prüft.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Im Video läuft ein Mann an mehreren Rotorblättern entlang, die zwischen Büschen und hohem Gras liegen, und sagt: "Das ist die Entsorgung. Hier sehen wir, dass wahrscheinlich irgendwelche privaten Investoren oder Betreiber einfach die Entsorgung nicht hinbekommen haben." Zu Beginn erzählt er, er habe die Blätter aus dem Zug gesehen. Andere Nutzer teilten das Video später mit der stärkeren Behauptung, die Blätter seien nach einem Rückbau einfach in der Natur entsorgt worden. Das dokumentiert der CORRECTIV-Faktencheck vom 29. September 2026, der das Video am Windpark Basland nördlich von Jübek in Schleswig-Holstein verortet.

Was stimmt: Die Rotorblätter liegen tatsächlich dort. Der Kreis Schleswig-Flensburg erkennt die Lagerung auf Luftbildern seit mindestens 2014, vermutlich handelt es sich um gebrauchte Blätter dreier Anlagen, die vor rund 27 Jahren in der Nähe errichtet wurden. Aktuell stuft der Kreis sie als Abfall ein und hält die Lagerung aus abfallrechtlicher Sicht für nicht ordnungsgemäß. Er will als zuständige Behörde eine Aufforderung zur Entsorgung an den Verantwortlichen richten, prüft die Einstufung aber noch und will den Besitzer anhören.

Was offen ist: Ob die Blätter Abfall sind oder als Ersatzteile für ältere Anlagen aufbewahrt werden, ist nicht geklärt. Der Betreiber Rohwer & Wettengel Büsche Windpark erklärte gegenüber CORRECTIV, die Blätter gehörten ihm nicht, nach seiner Kenntnis seien es Ersatzteile eines anderen Betreibers. Denker & Wulf weist jede Verantwortung von sich. Die frühere Geest Windpark GmbH, die als möglicher Anknüpfungspunkt gilt, ist seit Dezember 2025 aufgelöst, der frühere Geschäftsführer antwortete CORRECTIV nicht. Wem die Blätter gehören, hat der Kreis nach eigener Auskunft inzwischen geprüft, nennt aus Datenschutzgründen aber keine Angaben. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) beschreibt in einem Bericht von 2019, dass Firmen Blätter als Ersatzteile auf Freiflächen lagern, und verlangt, im Einzelfall zu prüfen, ob solche Teile dann tatsächlich kein Abfall sind. Die Rechtslage schließt beide Lesarten also nicht aus.

Was das Video nicht belegt: Dass Investoren oder Betreiber an der Entsorgung gescheitert seien, formuliert der Sprecher selbst als Vermutung ("wahrscheinlich"). Belegt ist das nicht, denn weder Eigentümer noch Zweck der Lagerung stehen fest. Auch der Weg von diesem Einzelfall zur Verallgemeinerung, Windkraftbetreiber bekämen die Entsorgung nicht hin, trägt das Video nicht. Ein Einzelfund sagt wenig darüber, was mit ausgedienten Blättern in Deutschland üblicherweise geschieht. Nach der Fachagentur Wind und Solar gilt für Anlagen im Außenbereich seit 2004 eine Rückbaupflicht nach dem Baugesetzbuch, nicht weiterverwendbare Komponenten sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall zu entsorgen; ein großer Teil des glasfaserverstärkten Materials wird thermisch in der Zementherstellung verwertet. CORRECTIV stellt zudem in einem früheren Faktencheck dar, dass die Deponierung von GFK in Deutschland seit 2005 verboten ist und Rotorblätter hierzulande überwiegend in Zementwerken oder Müllverbrennungsanlagen landen. Zugleich gelten Altrotorblätter laut Bundeswirtschaftsministerium als Herausforderung für das Recycling, weil die Aufbereitung technisch aufwendig ist.

Fazit

Der Fund ist echt, und der Kreis hält die Lagerung derzeit für nicht ordnungsgemäß. Ob es sich um gescheiterte Entsorgung handelt, ist aber nicht belegt: Eigentümer und Zweck sind ungeklärt, ein Betreiber spricht von Ersatzteilen. Als Beleg für ein allgemeines Entsorgungsproblem der Windkraft taugt das Video nicht. Die Aussage ist damit teils richtig, teils unbelegt, solange die behördliche Prüfung läuft.