Zur Quelle "CORRECTIV" springen
Stand: 25.09.2026

Schwarzfahren kostet nicht 220 Euro

Falsch

Link Beschreibung

Faktencheck von CORRECTIV vom 24. September 2026 zu TikTok-Videos im Stil von Nachrichtensendungen, laut denen der Bundestag das erhöhte Beförderungsentgelt fürs Schwarzfahren von 60 auf 220 Euro angehoben habe. Eines der Videos, veröffentlicht vom Account @vhk080252jx, kam laut CORRECTIV auf rund 610.000 Aufrufe. Einen solchen Beschluss gibt es nicht, das erhöhte Beförderungsentgelt liegt in der Regel weiterhin bei 60 Euro.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die 220 Euro aus dem Video stehen in keinem Gesetz. Maßgeblich ist Paragraf 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen: Wer ohne gültigen Fahrschein fährt, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt "bis zu 60 Euro" zahlen, oder den doppelten Fahrpreis, falls der höher liegt. Diese Grenze gilt seit 2015 und wurde seither nicht angehoben. Für den Eisenbahnverkehr regelt Paragraf 6 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung dasselbe Prinzip mit denselben Zahlen: das Doppelte des Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. Gegenüber CORRECTIV bestätigte ein Deutsche-Bahn-Sprecher, an dieser Regelung habe sich nichts geändert.

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist zudem keine Strafe im juristischen Sinn, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe des Verkehrsunternehmens. Ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch ist dagegen ein eigener Vorgang, der sich nach Tagessätzen richtet und im Ermessen des Gerichts liegt. Mit den 220 Euro suggeriert das Video eine Gesetzesverschärfung, die es nicht gibt, und vermischt damit beide Vorgänge. Das Schema kennt man von anderen TikTok-Clips: Im Frühjahr 2026 kursierte eine erfundene Meldepflicht für Bargeldeinzahlungen ab 300 Euro, ebenfalls mit konkretem Betrag und ohne jede Rechtsgrundlage.

Im Video wird außerdem unbelegt behauptet, die meisten Schwarzfahrer stammten aus Osteuropa. CORRECTIV schreibt dazu, die konkrete Herkunft der Tatverdächtigen werde nicht erfasst, weshalb unbekannt sei, wie viele von ihnen aus Osteuropa kämen. Der erste Teil stimmt: Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst die Staatsangehörigkeit, nicht die Herkunft. Wer neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, zählt darin als Deutscher. Nach Staatsangehörigkeit weist die BKA-Tabelle T62 zu Staatsangehörigkeiten nichtdeutscher Tatverdächtiger die Zahlen durchaus aus: Bei der Beförderungserschleichung waren 2025 bundesweit rund 47.800 Tatverdächtige nichtdeutscher und rund 37.500 deutscher Staatsangehörigkeit registriert. Tatverdächtige mit ost- und südosteuropäischer Staatsangehörigkeit, etwa rumänischer, polnischer, ukrainischer oder bulgarischer, kommen darin je nach Zählweise, mit oder ohne Westbalkan, auf rund ein Fünftel bis ein Viertel aller registrierten Tatverdächtigen bei diesem Delikt. Unter den polizeilich registrierten Tatverdächtigen stellen sie damit keine Mehrheit. Über alle Schwarzfahrenden sagt die Statistik nichts, sie enthält nur Fälle, die der Polizei bekannt werden. Die Verkehrsunternehmen selbst erfassen bei Kontrollen laut der Hamburger Hochbahn nur die Personalien, nicht die Herkunft. Mimikama hat den Befund von CORRECTIV aufgegriffen und verweist zusätzlich auf die beiden Verordnungen.

Fazit

Die Behauptung ist erfunden. Der Bundestag hat das Beförderungsentgelt fürs Schwarzfahren nicht auf 220 Euro angehoben. Im Nahverkehr gelten unverändert bis zu 60 Euro oder der doppelte Fahrpreis, falls der höher liegt, im Bahnverkehr der doppelte Fahrpreis, mindestens aber 60 Euro. Die zusätzliche Behauptung, die meisten Schwarzfahrer kämen aus Osteuropa, ist unter den polizeilich registrierten Tatverdächtigen widerlegt und für alle Schwarzfahrenden insgesamt unbelegt.