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Correctiv nimmt Stellung zum Urteil des Landgerichts Berlin II im Verfahren der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy. Die Redaktion muss zwei Formulierungen aus der "Geheimplan gegen Deutschland"-Recherche ändern, der restliche Text bleibt unangefochten, Correctiv hat Berufung eingelegt. Correctiv wirft der Berliner Pressekammer eine verharmlosende Einordnung des völkischen Remigrationskonzepts vor und verweist auf gegenläufige Urteile aus Hamburg, Münster und des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, die Sellners Konzept als "menschenwürdewidrig" einstufen.
