Zur Quelle "Euronews" springen
Stand: 05.04.2026

Strafverfahren eingestellt: 'Pinocchio' ist zulässige Kritik an Merz

Link Beschreibung

Bericht über den Fall, in dem ein Facebook-Nutzer Bundeskanzler Friedrich Merz als "Pinocchio" bezeichnet hatte und deswegen von der Polizei angezeigt wurde. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein: Der Vergleich sei "von der Meinungsfreiheit gedeckte Machtkritik".

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Im Oktober 2025 besuchte Friedrich Merz Heilbronn. Das Polizeipräsidium Heilbronn kündigte den Besuch auf Facebook an - und unter dem Post kommentierten zahlreiche Nutzer. Einer schrieb schlicht "Pinocchio kommt nach HN", versehen mit einem Emoji der langnasigen Märchenfigur. Die Polizei leitete den Kommentar und etwa 37 weitere Einträge als mögliche Beleidigungen nach §188 StGB an die Staatsanwaltschaft weiter.

§188 StGB schützt "Personen des politischen Lebens" vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung mit einem erhöhten Strafrahmen von bis zu drei Jahren - ein Jahr mehr als bei Beleidigungen von Privatpersonen. Das Gesetz stammt aus dem Reformpaket zur Bekämpfung von Hasskriminalität von 2021. Voraussetzung ist laut ZDF heute, dass die Äußerung geeignet sein muss, das öffentliche Wirken der Person "erheblich zu erschweren" - etwa durch falsche Korruptionsvorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Pinocchio-Verfahren im Februar 2026 ein. Begründung laut lto.de: "es handelt sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Machtkritik". Ein zweiter ähnlicher Fall wurde gleichzeitig eingestellt. Die übrigen rund 37 Verfahren lagen zum Zeitpunkt des Berichts noch bei der Staatsanwaltschaft.

Der Pinocchio-Vergleich greift auf eine bekannte Figur zurück, die stellvertretend für das Lügen steht - eine klassische Form politischer Bildsprache. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass überspitzte und polemische Kritik im politischen Diskurs grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt ist; Strafbarkeit kommt nur in Betracht, wenn keinerlei sachlicher Bezug erkennbar ist und die Äußerung ausschließlich der persönlichen Herabsetzung dient, wie netzpolitik.org zusammenfasst.

Der Vorgang steht im Kontext einer breiteren Debatte: Merz hatte laut Weltwoche seit 2021 in hunderten Fällen juristische Schritte wegen mutmaßlicher Online-Beleidigungen eingeleitet, darunter Fälle, die mit Hausdurchsuchungen endeten. Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski warnte laut netzpolitik.org, dass unverhältnismäßige Strafverfolgung "Formen der Selbstzensur" erzeugen und damit die Meinungsfreiheit gefährden könne. Im Tagesspiegel wurde berichtet, dass Merz' Anwaltsteam Auskunftsanfragen über die Anzahl der Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht blockiert hatte.

Anträge auf Abschaffung des §188 StGB - unter anderem von AfD und dem früheren CDU-Fraktionschef Jens Spahn - wurden laut Euronews-Bericht im Bundestag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Fazit

Die Einstellung des Verfahrens ist rechtlich korrekt und entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Der Pinocchio-Vergleich ist erkennbar auf das politische Handeln von Merz gemünzt und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Fall illustriert die Spannung zwischen dem erhöhten Schutz für Politiker nach §188 StGB und dem verfassungsrechtlich verbürgten Recht auf politische Kritik.

Verwendungen

Faktenchecks