Was ist passiert?
Bei einer Demonstration in Gießen trugen drei Teilnehmer Plakate mit der Aufschrift "Merz leck Eier". Die Polizei erteilte Platzverweise, gegen die Demonstranten wurden Ermittlungsverfahren nach §185 StGB (Beleidigung) und §188 StGB (üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens) eingeleitet. In Berlin wurde ein 18-Jähriger wegen eines ähnlichen Plakats kurzzeitig festgenommen.
Parallel dazu: Die Domain leck-meine-eier.de leitet auf Friedrich Merz' Biografie beim Piper-Verlag weiter. Wer dahintersteckt, ist offiziell unbekannt. Auch das ist, in seiner Art, eine Form politischer Meinungsäußerung.
Was sagt das Recht?
Art. 5 GG: Meinungsfreiheit
Artikel 5 des Grundgesetzes§185 StGB: Beleidigung
§185 StGB§188 StGB: Der Politikerschutzschild
§188 StGBDas Gesetz schützt also Politiker besonders. Bürger, die Drohungen erhalten, haben keinen entsprechenden Paragraf. Das ist kein Zufall, aber dazu später mehr.
Was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt
Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt: Schmähkritik ist ein enger Ausnahmebegriff. Eine Äußerung verliert den Schutz der Meinungsfreiheit erst dann, wenn die persönliche Diffamierung so sehr im Vordergrund steht, dass ein sachlicher Bezug zur Kritik vollständig fehlt.
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
Mit anderen Worten: Auch überzogene, ausfällige, ja beleidigende Äußerungen können durch Art. 5 GG geschützt sein, sofern sie einen nachvollziehbaren politischen Anlass haben. Und "Merz leck Eier" auf einem Demonstrationsplakat hat einen solchen Anlass — die Kritik an einem Bundeskanzler und seiner Politik.
Die Strafanzeigen-Maschinerie
Friedrich Merz ist nicht nur Bundeskanzler. Er ist auch einer der eifrigsten Nutzer des §188 StGB in der Geschichte der Bundesrepublik. Seit 2021 lässt er über die Agentur "So Done" systematisch das Internet nach Beleidigungen seiner Person durchforsten. Wie der Tagesspiegel berichtete, sind die Anzeigen durchnummeriert — die Liste soll bis mindestens Nummer 4.999 reichen. Das ist kein spontaner Ärger über einzelne Kommentare. Das ist Industriebetrieb.
Zwei Fälle sind besonders aufschlussreich:
Der Pinocchio-Fall: Jemand nannte Merz "Pinocchio" — eine Anspielung auf seine gelegentliche Freiheit im Umgang mit Fakten. Strafanzeige folgte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein: zulässige Meinungsäußerung. Pinocchio ist ein Bild, kein Schimpfwort. Bilder dürfen gesprochen werden, auch unbequeme.
Der "Drecks Suffkopf"-Fall: Etwas ruppiger formuliert. Hier folgte eine Hausdurchsuchung. Das Gericht erklärte sie nachträglich für rechtswidrig.
Die Asymmetrie, die man nicht vergessen sollte
Hier wird es unbequem. Und dieser Teil des Faktenchecks ist der eigentlich wichtige.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in sozialen Medien politisch äußern und dafür Beleidigungen oder Morddrohungen erhalten, hören von Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig denselben Satz: "Sie müssen sich ja nicht öffentlich äußern." Das Verfahren wird nicht selten eingestellt, weil der Täter "nicht ermittelbar" sei. Oder weil kein öffentliches Interesse bestehe. Oder beides.
Bremer Stadtabgeordnete erhielten Morddrohungen per E-Mail — alle Verfahren wurden eingestellt. Kommunalpolitikerinnen in kleinen Gemeinden, die nach einer Äußerung zur Geflüchtetenpolitik Drohungen bekommen, werden gebeten, Verständnis zu haben. Die Behörden seien ausgelastet.
Gleichzeitig werden drei Menschen mit einem "Merz leck Eier"-Plakat mit Platzverweisen belegt. Ein 18-Jähriger wird in Berlin festgenommen.
Die Botschaft, die das System sendet, ist unmissverständlich: Wer Macht kritisiert, muss mit Strafverfolgung rechnen. Wer Macht bedroht, darf damit rechnen, dass der Fall zu den Akten gelegt wird.
Das ist keine Meinungsfreiheit. Das ist ein selektiv angewandtes Recht.
Fazit
"Merz leck Eier" ist derb. Es ist provokant. Es ist mit Sicherheit kein Höhepunkt des politischen Diskurses. Aber das muss es nicht sein. Die Meinungsfreiheit schützt keine schönen Meinungen — schöne Meinungen brauchen keinen Schutz.
Ob die Äußerung strafbar ist, hängt vom Kontext ab: wer was, wo, auf welchem Plakat, mit welcher Intention. Das BVerfG legt Schmähkritik eng aus. Politische Satire hat in Deutschland Tradition — von Heinrich Heine bis Jan Böhmermann. Und irgendwo dazwischen, auf einem Pappschild in Gießen, steht ein Satz, der möglicherweise von der Verfassung gedeckt ist.
Das eigentliche Problem liegt ohnehin woanders: in der konsequenten Verfolgung von Meinungsäußerungen gegen Mächtige, während Bedrohungen von unten kaum Konsequenzen haben. Wer das "complex" findet, hat recht. Wer es "skandalös" findet, auch.