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Stand: 05.04.2026

Als 'kleiner Nazi' und 'drecks Suffkopf' beschimpft: Merz stellte als Fraktionschef hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung

Link Beschreibung

Der Tagesspiegel berichtet, dass Friedrich Merz über die Agentur "So Done" systematisch das Internet nach Beleidigungen seiner Person durchforsten lässt und hunderte Strafanzeigen stellt. Das Vorgehen gilt als organisierte Strategie und nicht als spontane Reaktion auf einzelne Beleidigungen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Bericht basiert auf einer Recherche der Welt am Sonntag, auf die der Tagesspiegel sich bezieht. Der Tagesspiegel nennt "hunderte" Strafanzeigen; die konkretere Zahl von mindestens 4.999 nummerierten Anzeigen entstammt der Welt am Sonntag-Recherche. Merz' Abgeordnetenbüro bestätigte das systematische Vorgehen gegenüber mehreren Medien, unter anderem gegenüber t-online und der taz.

Die Anzeigen liefen über die So Done GmbH aus Rheine, ein Legal-Tech-Unternehmen, das algorithmisch nach strafrechtlich relevanten Kommentaren sucht und seine Dienste kostenlos anbietet - finanziert durch einen Anteil etwaiger Schadensersatzzahlungen. Mitgründer sind der Rechtsanwalt und FDP-Politiker Alexander Brockmeier sowie Franziska Brandmann, damals Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen. Robert Habeck nutzte laut Tagesspiegel denselben Dienst.

In mindestens zwei Fällen mündeten Merz' Anzeigen in Hausdurchsuchungen. Eine davon - im Fall der Beleidigung "drecks Suffkopf" - erklärte ein Gericht nachträglich für rechtswidrig. Merz' Büro teilte mit, sämtliche Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen seien vollständig für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet worden.

Die Praxis löste eine breitere rechtspolitische Debatte aus. Anwalt Jannik Rienhoff, der einen von Merz angezeigten Aktivisten vertrat, kritisierte laut netzpolitik.org das Vorgehen als unverhältnismäßig und warnte vor einem einschüchternden Effekt auf politische Meinungsäußerungen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte ein Verfahren gegen eine Person ein, die Merz als "Pinocchio" bezeichnet hatte - diese Formulierung sei zulässige politische Kritik, so die Begründung. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass scharfe, polemische und überspitzte Formulierungen im politischen Diskurs durch Art. 5 GG geschützt sind - strafbar ist lediglich eine reine Schmähkritik, bei der die Diffamierung der Person ohne sachlichen Bezug im Vordergrund steht.

Fazit

Die Kernaussage des Artikels - Merz stellte als Fraktionsvorsitzender systematisch hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung, mithilfe einer algorithmischen Agentur - ist durch Merz' eigenes Büro bestätigt. Ob das Vorgehen rechtlich verhältnismäßig ist, bleibt umstritten: Einzelne Strafverfolgungen wegen klassischer Beleidigungen sind gesetzlich zulässig, doch Hausdurchsuchungen wegen Social-Media-Kommentaren haben Gerichte bereits als unverhältnismäßig eingestuft.

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