Link Beschreibung
Der Rechtsextremist Stephan Ernst wurde vom OLG Frankfurt am 28. Januar 2021 wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Lübcke hatte 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt und wurde am 2. Juni 2019 auf seiner Terrasse erschossen. Es war der erste rechtsextreme Mord an einem Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Hessenschau berichtet sachlich und vollständig über das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Der Artikel gibt die wesentlichen Aspekte korrekt wieder: die lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie den Freispruch des Mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ernst aus "rechtsradikaler, rassistischer Gesinnung" handelte und zwei Mordmerkmale (Heimtücke und niedrige Beweggründe) erfüllt waren. Der Artikel benennt auch die Enttäuschung der Familie Lübcke über den Freispruch von Markus H. sowie die angekündigte Revision der Generalbundesanwaltschaft.
Der BGH bestätigte das Urteil am 25. August 2022 und verwarf alle sechs Revisionen, die von Verteidigung, Generalbundesanwaltschaft und der Familie des Opfers eingelegt worden waren. Der vorsitzende Richter sprach von einer "fehlerfreien Beweiswürdigung" durch das OLG, das Urteil ist damit rechtskräftig (ZDF: BGH: Urteil im Mordfall Lübcke bestätigt, 25.08.2022).
Fazit
Die Berichterstattung der Hessenschau ist korrekt und inhaltlich nicht zu beanstanden. Das Urteil ist nach der BGH-Entscheidung vom August 2022 rechtskräftig.
