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Stand: 10.04.2026

Gibt es keine Gefahr von rechts?

Rechtsextreme Gewalt und Terror in Deutschland: Die Zahlen

Falsch
Inhalt

Behauptung

"Es gibt keine ernsthafte Gefahr von rechts." / "Rechtsextremismus wird aufgebauscht, um von der wirklichen Gefahr abzulenken." / "Der Verfassungsschutz verfolgt eine politische Agenda."

Diese oder ähnliche Behauptungen kursieren regelmäßig in AfD-nahen Kreisen, auf rechtsalternativen Medien und in sozialen Netzwerken.

Die Fakten

Rechtsextreme Straftaten: Offiziell erfasst

Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamts dokumentiert einen kontinuierlichen Anstieg rechts motivierter Straftaten. Für das Jahr 2024 meldeten die Bundesländer 42.788 rechts motivierte Straftaten an das BKA. Das entspricht einem Anstieg von rund 48 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist der höchste Wert seit Einführung der Statistik im Jahr 2001. Mehr als die Hälfte aller politisch motivierten Straftaten in Deutschland entfällt damit auf den Bereich PMK-rechts.

Die Zahl der rechts motivierten Gewalttaten stieg 2024 auf 1.488 Fälle, ein Plus von rund 17 Prozent. Das Bundesinnenministerium sprach von einem "neuen Höchststand politisch motivierter Kriminalität" insgesamt (84.172 Delikte, +40 Prozent).

Auch 2025 blieben die Zahlen auf hohem Niveau: Die vorläufige BKA-Statistik weist 41.072 rechts motivierte Straftaten aus, davon 1.521 Gewalttaten. Während die Gesamtzahl leicht zurückging, stiegen die Gewalttaten erneut um 2,2 Prozent.

Rund 62 Prozent der rechts motivierten Straftaten sind Propagandadelikte. Die Zahl jugendlicher Tatverdächtiger (14 bis 17 Jahre) hat sich 2024 mit 3.543 Verdächtigen gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Laut dem Center for Research on Extremism der Universität Oslo verzeichnete Deutschland 2023 in absoluten Zahlen die meisten vollendeten rechtsextremistischen Anschläge in Westeuropa.

Rechtsextremer Terror: Verfahren und Verurteilungen

Rechtsextremer Terrorismus ist kein abstraktes Risiko, sondern Gegenstand zahlreicher laufender und abgeschlossener Strafverfahren.

Sächsische Separatisten (OLG Dresden, seit Januar 2026): Acht Männer stehen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor Gericht. Die Gruppe wurde im November 2024 bei Razzien zerschlagen. Sie bestand aus 15 bis 20 Personen, die laut Generalbundesanwaltschaft einen bewaffneten Umsturz in Sachsen planten, um einen an der NS-Ideologie orientierten Staat zu errichten. Drei der Angeklagten waren zuvor in der AfD kommunalpolitisch aktiv. Das Gericht hat bis Mitte Dezember 2026 fast 70 Verhandlungstage angesetzt.

Letzte Verteidigungswelle (OLG Hamburg, seit März 2026): Acht junge Männer stehen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die Amadeu Antonio Stiftung analysiert (Kein Link gefunden! amadeu-antonio-lvw-jugendradikalisierung ) , wie die im April 2024 gegründete Gruppe über TikTok und Instagram bis zu 130 Mitglieder rekrutierte. Der jüngste Angeklagte war zur Tatzeit 14 Jahre alt. Der Gruppe werden unter anderem der Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Altdöbern (Oktober 2024) und ein Angriff auf eine Geflüchtetenunterkunft in Schmölln (Januar 2025) zugerechnet.

Reichsbürger-Putschgruppe (OLG Frankfurt, seit Mai 2024): Neun Angeklagte um Heinrich XIII. Prinz Reuss stehen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor Gericht. Die Gruppe plante laut Anklage den gewaltsamen Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung und hatte bereits eine rudimentäre Regierungsstruktur aufgebaut. Der Prozess läuft voraussichtlich bis Sommer 2026.

Knockout 51 (OLG Jena, Urteil April 2026): Das OLG Jena verurteilte am 1. April 2026 zwei Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe aus Eisenach zu Haftstrafen zwischen einem Jahr fünf Monaten und zwei Jahren neun Monaten. Das Gericht lehnte den Terrorismusparagrafen ab und erkannte nur eine kriminelle Vereinigung. Die Opferberatungsstelle ezra bezeichnete das Urteil als "Schlag ins Gesicht" der Betroffenen.

NSU 2.0 (LG Frankfurt, Urteil November 2022): Alexander M. wurde wegen über 80 rassistischer Drohschreiben an Politiker, Journalisten und Anwälte zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er nutzte illegal beschaffte Polizeidaten, um seine Opfer zu identifizieren.

Gruppe S. (OLG Stuttgart, Urteil November 2023): Zehn Mitglieder einer rechtsextremen Terrorgruppe wurden zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Sie planten Anschläge auf Moscheen, um einen Bürgerkrieg auszulösen. Der Anführer Werner S. erhielt als Rädelsführer die Höchststrafe.

Franco A. (OLG Frankfurt, Urteil Juli 2022): Der Bundeswehroffizier, der sich unter falscher Identität als syrischer Flüchtling registriert hatte, wurde wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der BGH bestätigte das Urteil 2023 als rechtskräftig.

Angriffe auf Parteibüros und Politiker

Rechtsextreme Gewalt richtet sich zunehmend gegen politische Akteure und demokratische Institutionen.

Flensburg, Ostern 2026: Über das Osterwochenende (5. bis 7. April 2026) verübten Unbekannte eine Serie von Brandanschlägen und Sachbeschädigungen (Kein Link gefunden! nd-aktuell-flensburg-osterwochenende-anschlaege ) an Parteibüros in Flensburg und Kiel. Betroffen waren Büros von CDU, SPD, Grünen, Linken und SSW. An den Gebäuden wurden rechtsextreme Sticker und aufgesprühte Deutschlandflaggen gefunden, Molotow-Cocktail-Reste wurden sichergestellt (Kein Link gefunden! t-online-flensburg-osterwochenende-anschlaege ) . Büros der AfD waren nicht betroffen. Der Staatsschutz ermittelt.

Machetenangriff Berlin-Friedrichshain, 25. März 2026: Mutmaßliche Neonazis griffen zwei 19-Jährige vor einer Kneipe in Friedrichshain mit einer Machete an. Ein Opfer erlitt Schnittverletzungen bis auf den Knochen. Die Täter flohen mit "Sieg Heil"-Rufen. Die Berliner Polizei bestätigte den Vorfall, der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Eine Demonstration gegen rechte Gewalt folgte wenige Tage später.

ICE-Angriff bei Siegburg, 3. April 2026: Ein 20-jähriger Deutscher zündete in einem ICE zwischen Köln und Frankfurt zwei Sprengsätze und führte Messer mit sich. Zwölf Fahrgäste erlitten Verletzungen. Der Tatverdächtige war dem Staatsschutz als Rechtsextremist bekannt, die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ordnete ihn dem "rechten Spektrum" zu. Bei ihm wurden zwei Messer, eine Maske, Rauchkörper sowie ein Koran und ein Exemplar von "Mein Kampf" sichergestellt. Rechte Medien versuchten in der Folge, den Fall umzudeuten oder die Herkunft des Täters zu verschweigen.

Walter Lübcke, 2. Juni 2019: Der CDU-Regierungspräsident von Kassel wurde vom Rechtsextremisten Stephan Ernst auf seiner Terrasse erschossen, weil Lübcke 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt hatte. Ernst wurde zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Es war der erste rechtsextreme Mord an einem Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik.

Halle, 9. Oktober 2019: Am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versuchte der Rechtsextremist Stephan Balliet, in die Synagoge im Paulusviertel einzudringen, um einen Massenmord zu begehen. Als ihm das nicht gelang, erschoss er zwei Menschen: eine Passantin und einen Gast in einem nahegelegenen Imbiss. 68 weitere gelten als Überlebende eines Mordversuchs. Balliet wurde zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt.

Hanau, 19. Februar 2020: Der Rechtsextremist Tobias Rathjen erschoss in zwei Bars neun junge Menschen mit Migrationsbiografie, bevor er seine Mutter und sich selbst tötete. Das BKA stufte die Tat als rassistisch und rechtsextrem motiviert ein.

Todesopfer rechtsextremer Gewalt

Die Amadeu Antonio Stiftung dokumentiert seit 1990 mindestens 221 Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland. Die Bundesregierung erkennt offiziell nur 117 Todesfälle als rechts motiviert an.

Diese Diskrepanz von über 100 Fällen ist seit Jahren bekannt und wird von Opferberatungsstellen, Journalisten und Gedenkinitiativen kritisiert. Die offiziellen Statistiken verwenden restriktivere Kriterien, die Fälle ausschließen, in denen rechtsextreme oder sozialdarwinistische Motive nur eine untergeordnete Rolle spielen. Belltower News dokumentiert die Lücke: Zahlreiche Tötungsdelikte mit rassistischen, antisemitischen oder sozialdarwinistischen Hintergründen werden von den Behörden nicht als politisch motiviert erfasst, weil etwa persönliche Beziehungen zwischen Täter und Opfer bestanden oder weil die Ermittler die politische Dimension nicht erkannten.

Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt bestätigt, dass die offiziellen Zahlen die tatsächliche Dimension rechter Gewalt unterschätzen.

Einordnung

Verfassungsschutz-Einstufung der AfD

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als "Verdachtsfall" im Bereich Rechtsextremismus ein. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte diese Einstufung im Mai 2024. Laut Verfassungsschutzbericht 2024 ist das rechtsextremistische Personenpotenzial in Deutschland auf 50.250 Personen gestiegen, davon 15.300 gewaltorientiert.

CORRECTIV dokumentiert die widersprüchliche Rechtslage

Personelle Überschneidungen

Die Grenzen zwischen AfD und rechtsextremen Strukturen sind fließend. Bei den Sächsischen Separatisten waren drei Angeklagte zuvor in der AfD kommunalpolitisch aktiv. Der aufgelöste "Flügel" um Björn Höcke war vor allem in den ostdeutschen Landesverbänden tief verankert. Die Junge Alternative (JA) mit rund 4.300 Mitgliedern (2024) wird vom Verfassungsschutz als eigenständige rechtsextremistische Bestrebung geführt.

Relativierung als Strategie

Die Behauptung, rechtsextreme Gewalt werde "aufgebauscht", folgt einem erkennbaren Muster: Nach rechtsextremen Taten werden regelmäßig Täter zu Einzelfällen erklärt, psychische Erkrankungen als alleinige Ursache betont oder das Thema durch Verweis auf andere Phänomene abgelenkt. Am Beispiel des ICE-Angriffs bei Siegburg lässt sich beobachten, wie rechtsgerichtete Medien die vom Staatsschutz dokumentierte Einordnung eines Täters als Rechtsextremist aktiv umdeuten oder verschweigen.

Diese Relativierung erfüllt eine politische Funktion: Sie schützt Netzwerke und Akteure im rechtsextremen Spektrum vor Konsequenzen und normalisiert die Ideologie, die den dokumentierten Anschlägen zugrunde liegt.

Fazit

Die Behauptung ist falsch. Rechtsextreme Gewalt in Deutschland ist kein aufgebauschtes Phänomen, sondern eine statistisch erfasste, gerichtlich dokumentierte und vom Verfassungsschutz als wachsende Bedrohung eingestufte Realität. Allein 2024 verzeichnete das BKA 42.788 rechts motivierte Straftaten, den höchsten Wert seit Beginn der Erfassung. Mindestens 221 Menschen starben seit 1990 durch rechte Gewalt. Im Jahr 2026 laufen gleichzeitig drei große Terrorprozesse gegen rechtsextreme Netzwerke. Wer angesichts dieser Fakten behauptet, es gebe keine Gefahr von rechts, leugnet dokumentierte Tatsachen.