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Stand: 17.09.2026

JF stellt AfD-Kandidatur als Kündigungsgrund dar

Irreführend

Link Beschreibung

Artikel der Jungen Freiheit vom 17. September 2026. Er berichtet, das Klinikum Lippe in Detmold habe der Oberärztin nach der niedersächsischen Kommunalwahl fristlos gekündigt, weil sie in Osnabrück für die AfD für den Stadtrat kandidiert habe. Laut Text hatte ein Kinderarzt die Kandidatur in einem offenen Brief kritisiert, die Ärztin habe in einem Personalgespräch ihre AfD-Mitgliedschaft und ihre Kandidatur bestritten und sei danach ausgetreten. Das Klinikum äußert sich mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht zu den Gründen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Kündigung selbst ist bestätigt: Das Klinikum Lippe teilte der Lippischen Landes-Zeitung (LZ) auf Anfrage mit, das Arbeitsverhältnis mit der Ärztin sei mit sofortiger Wirkung beendet worden, nannte dafür aber keinen Grund (LZ: Nach Wirbel um AfD-Kandidatur - Klinikum Lippe entlässt Ärztin). Auch die Kandidatur ist belegt, strittig war allerdings die Darstellung der Ärztin selbst. Sie ließ über ihren Arbeitgeber öffentlich erklären, sie trete parteilos an, distanziere sich davon, als Person politisch vereinnahmt zu werden, und habe Plakate mit parteipolitischem Bezug weder veranlasst noch freigegeben. Die amtlichen Wahlunterlagen der Stadt Osnabrück widersprachen dem: Sie stand auf Listenplatz 2 der AfD im Wahlbereich 8 und hatte laut Wahlamt die dafür nötige eidesstattliche Erklärung unterschrieben (LZ: Ärztin am Klinikum Lippe bestreitet AfD-Kandidatur - steht aber auf Wahlliste). Der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Osnabrück-Stadt, Florian Meyer, erklärte zudem, die Ärztin habe die digitale Wahlwerbung selbst freigegeben und sei bei ihrer Aufstellung einstimmig gewählt worden (LZ: AfD widerspricht Detmolder Ärztin). Ein Detail stützt nach Einschätzung der Zeitung dagegen die Angabe der Ärztin, die Werbung nicht selbst freigegeben zu haben: Auf den Plakaten wurde sie mit einem Doktortitel beworben, den sie laut LZ in Deutschland nicht führt. Ob sie einen im Ausland erworbenen Titel hat, geht aus den Berichten nicht hervor (LZ: Ärztin am Klinikum Lippe bestreitet AfD-Kandidatur - steht aber auf Wahlliste).

Offen bleibt, was das Klinikum konkret zur fristlosen Kündigung bewogen hat. Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Arndt Schirneker-Reineke schätzte gegenüber der LZ ein, dass die Kandidatur allein rechtlich kaum als Kündigungsgrund taugt: Nach Artikel 3 des Grundgesetzes dürfe niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt werden, und es sei schon fraglich, ob der Arbeitgeber die Frage nach dem politischen Engagement im privaten Kontext überhaupt hätte stellen dürfen, selbst wenn die Ärztin dabei gelogen habe. Ob die widersprüchlichen Angaben der Ärztin im Personalgespräch als Kündigungsgrund tragfähig wären, hänge vom Einzelfall ab: Ein Gericht müsste abwägen, welche Auswirkung eine etwaige Lüge auf das Unternehmen hatte. Relevanter als die Kandidatur könnte nach seiner Einschätzung der umstrittene Doktortitel auf der Wahlwerbung sein, denn ein zu Unrecht geführter Titel lasse sich als Kündigungsgrund "sicher leichter" begründen. Er wies zugleich darauf hin, dass viele Unternehmen in solchen Fällen andere Gründe sammeln würden, weil sie den eigentlichen Kündigungsgrund nicht nennen dürften, und dass beim Klinikum Lippe sicherlich auch der Druck durch die überregionale Berichterstattung eine Rolle gespielt habe (LZ: Kündigung von AfD-Kandidatin - Arbeitsrechtler schätzt Fall am Klinikum Lippe ein).

Den Anstoß gab nach Angaben der Zeitung der offene Brief eines Kinderarztes aus dem Münsterland an das Klinikum, der zeitgleich an mehrere Medienhäuser ging. Daraufhin suchte das Klinikum das Gespräch mit der Ärztin (LZ: AfD widerspricht Detmolder Ärztin). Nachdem die Widersprüche bekannt geworden waren, leitete es eine interne Prüfung ein. Die Zeitung berichtete zudem unter Berufung auf eigene Informationen, einige Mitglieder des Aufsichtsrats hätten in einer Sitzung eine Entlassung der Ärztin gefordert. Die Auffassungen im Gremium gingen demnach auseinander, der Kreis bestätigte nur, dass die Geschäftsführung den Aufsichtsrat informiert hatte (LZ: Nach Wirbel um AfD-Kandidatur - Klinikum Lippe prüft Konsequenzen für Ärztin). Das Klinikum selbst hat die Kandidatur öffentlich nie als Kündigungsgrund benannt. Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 erhielt die Ärztin 408 Stimmen und zog nicht in den Osnabrücker Stadtrat ein (LZ: Nach Wirbel um AfD-Kandidatur - Klinikum Lippe entlässt Ärztin). Die AfD kam in Osnabrück stadtweit auf 8,5 Prozent und vier der 50 Sitze im Rat (vorläufiges amtliches Endergebnis der Stadt Osnabrück; Hasepost: Kommunalwahl 2026 - Wo AfD und Linke in Osnabrück besonders stark sind).

Fazit

Die Darstellung der Jungen Freiheit (JF) ist irreführend: Sie präsentiert die Kündigung als bestätigte Folge der AfD-Kandidatur, obwohl das keine der Quellen belegt. Bestätigt ist nur die zeitliche Abfolge aus offenem Brief, Gespräch mit der Ärztin, bekannt gewordenen Widersprüchen, interner Prüfung und Kündigung; laut Zeitungsbericht forderten zudem einige Aufsichtsratsmitglieder eine Entlassung. Das Klinikum selbst hat die Kandidatur nie als Kündigungsgrund genannt und hatte zuvor erklärt, politisches Engagement außerhalb des Arbeitsplatzes sei Privatsache und eine AfD-Kandidatur allein stehe seinem Leitbild nicht entgegen (LZ: Ärztin am Klinikum Lippe bestreitet AfD-Kandidatur - steht aber auf Wahlliste). Die JF lässt zudem aus, dass das Wahlamt eine unterschriebene Versicherung an Eides statt vorliegen hat und dass ein Arbeitsrechtler die Kandidatur allein für keinen tragfähigen Kündigungsgrund hält. Einen zu Unrecht geführten Doktortitel hält derselbe Anwalt für leichter begründbar, bei den widersprüchlichen Angaben der Ärztin komme es dagegen auf den Einzelfall an. Er geht zugleich davon aus, dass der öffentliche Druck durch die überregionale Berichterstattung eine Rolle gespielt hat, und erwartet, dass viele Firmen in solchen Fällen andere Gründe sammeln werden, weil sie den eigentlichen Kündigungsgrund nicht nennen dürfen. Das macht die Lesart der JF plausibel, belegt sie aber nicht. Dass die Kandidatur der Auslöser der Ereigniskette war, ist unstrittig; dass das Klinikum der Ärztin deswegen gekündigt hat, wie die JF als Tatsache darstellt, belegt keine Quelle.