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Stand: 16.09.2026

Grüne melden Campact-Kampagne in MV als Großspende

Wahr

Link Beschreibung

Artikel vom 15. September 2026. Unter der Überschrift "Campact gönnt Grünen auch in Mecklenburg-Vorpommern Großspende" berichtet die Junge Freiheit über eine 150.000 Euro teure Kampagne "Strategisch wählen" des Vereins Campact, die Grünen-Wählerstimmen mobilisieren soll, um eine Mehrheit von AfD und BSW im Schweriner Landtag zu verhindern. Dazu zitiert die Zeitung einen X-Beitrag von abgeordnetenwatch, nach dem es sich laut Campact nicht um direkte Spenden handelt, sondern um eine Kampagne des Vereins. Für Sachsen-Anhalt nennt der Artikel je 310.000 Euro für Kampagnen zugunsten von SPD und Grünen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Kernbehauptung der Überschrift lässt sich bestätigen. Campact e.V. hat den Grünen in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich eine Zuwendung im Wert von 150.000 Euro verschafft, die als Großspende beim Bundestag registriert ist: Der amtlichen Fundstellen-Liste des Bundestagspräsidenten zufolge ging die Spende oder ihre Ankündigung am 14. September 2026 bei Bündnis 90/Die Grünen ein, angezeigt wurde sie am 15. September 2026. Das Register nennt dabei weder Landesverband noch Bundesland, doch die Summe verrät, um welche Kampagne es geht: Campacts eigene Kostenaufstellung zur Kampagne "Strategisch wählen" in Mecklenburg-Vorpommern beziffert deren Gesamtkosten auf exakt 150.000 Euro, passend zur Landtagswahl im Land am 20. September 2026. Nach Paragraf 25 Absatz 3 Parteiengesetz müssen Parteien Zuwendungen über 35.000 Euro unverzüglich anzeigen, der Bundestagspräsident veröffentlicht sie dann als Drucksache. Dass auch unabhängige Kampagnen wie die von Campact auf diese Weise als Parteispende gemeldet werden müssen, ordnet abgeordnetenwatch mit Verweis auf einen Präzedenzfall ein: Das Verwaltungsgericht Berlin wies am 9. Januar 2020 die Klage der AfD gegen einen Sanktionsbescheid der Bundestagsverwaltung über 269.400 Euro ab. Die von Dritten finanzierten Plakate, Flyer und Inserate für den damaligen Landessprecher Jörg Meuthen im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 wertete das Gericht als Spenden an die Partei, die sie nicht hätte annehmen dürfen, weil die Spender nicht feststellbar waren.

Rechtlich handelt es sich um eine Sachspende und keine Geldüberweisung an die Partei. Für Mecklenburg-Vorpommern schreibt der Verein auf seiner Themenseite zur Wahl, man tätige "keine direkten Parteispenden an die Grünen", die Mittel flössen "ausschließlich in unsere unabhängigen Aufrufe zum strategischen Wählen" und das Vorgehen gelte nach dem Parteispendengesetz als "Parallelaktion". Diese Unterscheidung ändert an der rechtlichen Einstufung als Spende jedoch nichts. Seit der Parteiengesetz-Reform, die am 5. März 2024 in Kraft trat, regelt Paragraf 27a Parteiengesetz genau solche Fälle: Wer unabhängig für eine Partei werben will, muss ihr das vorher mit Wert, Inhalt und Finanzierung anzeigen. Verlangt die Partei nicht unverzüglich, dass die Werbung unterbleibt, gilt die Maßnahme als angenommene Spende. Nach Angaben von Campact war das hier ohnehin kein Streitfall: Die Grünen seien "über unsere Wahlempfehlungen informiert" gewesen und hätten "zugestimmt", teilt der Verein auf derselben Themenseite mit.

Der Fall reiht sich in ein bekanntes Muster ein. Bereits im August hatte Campact eine aus privaten Spenden finanzierte, 620.000 Euro teure Kampagne in Sachsen-Anhalt bezahlt. Die Gesamtkosten nennt Campact selbst, im Bundestagsregister stehen dazu je 310.000 Euro als Spende an SPD und Grüne. Auf diese Kampagne stützte sich auch eine Pressemitteilung von Alice Weidel, die wir bereits als irreführend geprüft haben: Die gemeldeten Beträge stimmten weitgehend, falsch war jedoch die Unterstellung, Campact werde staatlich finanziert.

Fazit

Die Behauptung stimmt. Campacts eigene Wahlkampagne in Mecklenburg-Vorpommern kostet 150.000 Euro, die Grünen haben sie beim Bundestag als Großspende angezeigt. Dass es sich um eine Sachspende in Form einer Kampagne handelt und nicht um eine direkte Überweisung an die Parteikasse, ändert an der Einstufung als Spende nichts, das schreibt das Parteiengesetz seit der Reform von 2024 ausdrücklich vor.