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Stand: 10.09.2026

JF: Historiker widersprechen Merz' Säuberungs-Vorwurf

Irreführend

Link Beschreibung

Die Junge Freiheit berichtet am 10. September 2026 über die Kritik an Friedrich Merz, der "Remigration" in der Generaldebatte des Bundestags mit ethnischer Säuberung gleichgesetzt hatte. Die Zeitung zitiert die Historiker Andreas Rödder und Michael Wolffsohn, die sich laut JF beide gegenüber der Bild geäußert haben, sowie einen Kommentar der ARD-Tagesthemen. Ihr Schluss: Die AfD definiere Remigration "als Abschiebung der rund 200.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in Deutschland".

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Den Satz des Kanzlers gibt die JF korrekt wieder. Laut Plenarprotokoll sagte Merz, Remigration sei "nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft" (S. 11376). Auch die Drohung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die AfD-Abgeordneten aus dem Saal zu verweisen, steht im Protokoll, dort in etwas anderer Wortfolge: "Wenn jetzt so ein Verhalten noch mal passiert, schmeiße ich Sie hier raus. Mir reicht es jetzt!" (S. 11377).

Die zentrale Tatsachenbehauptung des Artikels betrifft die AfD-Definition. Den Satz, den die JF aus einem "Papier der Partei" zitiert, gibt es wörtlich: Er ist der Kernsatz des Positionspapiers vom Januar 2024. Die JF lässt aber weg, was im selben Papier folgt. Dort will die AfD auch subsidiär geschützten Bürgerkriegsflüchtlingen den Aufenthalt entziehen, sobald in ihrer Heimat Frieden herrscht, sieht bei Syrern und Afghanen "ein großes 'Remigrations'-Potential" und will das langfristige Aufenthaltsrecht an ein eigenes Einkommen knüpfen. Das Bundestagswahlprogramm 2025 fordert Widerrufsverfahren gegen Schutzberechtigte aus Syrien. Diese Menschen haben heute ein Aufenthaltsrecht und sind nicht ausreisepflichtig. Vor dem Verwaltungsgericht Köln rechnete die AfD selbst "über zwei Millionen Personen" zur Remigration, darunter Zugewanderte aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine (VG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2026, 13 L 1109/25, Rn. 57).

Auch die Zahl stimmt nicht. "Rund 200.000" steht nicht im Papier, dort ist von "ca. 250.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern" die Rede. Die amtlichen Zahlen liegen darüber: Ende 2025 waren 232.067 Menschen ausreisepflichtig (Bundestag: Drucksache 21/4103, Antwort der Bundesregierung), am 30. Juni 2026 waren es 258.845 (Mediendienst Integration). Die 200.000 entsprechen ungefähr der Zahl der Geduldeten (199.271). Auch sie sind rechtlich vollziehbar ausreisepflichtig, die Duldung setzt lediglich die Abschiebung aus. Die Größenordnung von einigen hunderttausend Menschen gibt die JF damit richtig an, die Zahl selbst ist zu niedrig. Beatrix von Storch nannte in der Debatte übrigens selbst "250 000" (Plenarprotokoll, S. 11383).

Die beiden Historiker-Zitate sind nur in der Wiedergabe der JF belegt. Den Bild-Bericht, auf den sie sich beruft, verlinkt die Zeitung nicht. Rödder wird mit zwei Sätzen zitiert: "Was die AfD migrationspolitisch fordert, mag man ablehnen." Und: "Eine ethnische Säuberung, wie wir sie aus der Geschichte kennen und die stets mit Gewaltmaßnahmen verbunden war, ist es nicht." Von Wolffsohn stammt laut JF der Satz: "Bei aller Kritik an den Remigrationsplänen der AfD kann von einer ethnischen Säuberung keine Rede sein." Ebenfalls nur über die JF und einen eingebetteten X-Post belegt ist der Tagesthemen-Kommentar von Thomas Berbner (NDR), der Merz' Worte eine "verbale Entgleisung" genannt haben soll.

In der Sache ist der Einwand der Historiker ernst zu nehmen. Eine Arbeitsdefinition legte die Expertenkommission der Vereinten Nationen zu den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien vor. Sie beschrieb "ethnische Säuberung" als "rendering an area ethnically homogenous by using force or intimidation to remove persons of given groups from the area" (übersetzt: ein Gebiet ethnisch homogen machen, indem Angehörige bestimmter Gruppen mit Gewalt oder Einschüchterung daraus entfernt werden). In ihrem Abschlussbericht spricht sie von einer gezielten Politik, eine Zivilbevölkerung "by violent and terror-inspiring means" (mit gewaltsamen und Schrecken verbreitenden Mitteln) aus einem Gebiet zu vertreiben (UN-Sicherheitsrat, S/1994/674, Ziff. 129 f.). Die Programmtexte der AfD knüpfen an den Aufenthaltsstatus an, nicht an die Ethnie, und sehen weder Gewalt noch ein ethnisch homogenes Gebiet vor. Anders liegt der Fall bei Martin Sellners Remigrationskonzept, das auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund über "Druck" zum Gehen bewegen will und das das Bundesverwaltungsgericht in dieser Hinsicht für menschenwürdewidrig hielt (Compact-Urteil). Ob solcher Druck als Einschüchterung im Sinn der UN-Definition gilt, ist eine Wertungsfrage. Darauf geht die JF nicht ein.

Fazit

Die Darstellung der AfD-Definition ist irreführend. Die JF zitiert den Kernsatz des Positionspapiers korrekt, lässt aber dessen weitergehende Forderungen weg, die auch Menschen mit gültigem Schutzstatus betreffen, und nennt mit "rund 200.000" eine Zahl, die unter der Angabe der AfD selbst (ca. 250.000) und der amtlichen Statistik (258.845) liegt. Der Einwand der Historiker ist dagegen sachlich begründet: Nach der UN-Definition setzt ethnische Säuberung Gewalt oder Einschüchterung mit dem Ziel ethnischer Homogenität voraus, und das geben die Programmtexte der AfD nicht her. Die Zitate von Rödder und Wolffsohn sind allerdings nur über die JF belegt.

Verwendungen

Faktenchecks

Lagerfeuer

Weitere Quellenlinks