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Stand: 10.09.2026

AfD-Wahlprogramm 2025: Was die Partei Remigration nennt

Link Beschreibung

Das Programm "Zeit für Deutschland" hat die AfD auf ihrem 16. Bundesparteitag am 11. und 12. Januar 2025 in Riesa einstimmig verabschiedet. Im Kapitel "Asyl- und Migrationspolitik" (S. 101 der Druckfassung) steht die Definition, auf die sich die Partei seither beruft: Remigration heißt dort ein "Maßnahmenkatalog zur Umkehr dieses migrationspolitischen Staatsversagens".

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Einordnung

Die Passage lautet im Original:

Unser Maßnahmenkatalog zur Umkehr dieses migrationspolitischen Staatsversagens heißt Remigration und umfasst folgende Maßnahmen, die bereits heute der geltenden Rechtslage entsprechen oder sich jedenfalls mittels verfassungskonformer Gesetzesänderungen umsetzen lassen:

  • Wir werden vollziehbar ausreisepflichtige Personen konsequent abschieben und bestehende Fehlanreize (Bürgergeld, Bleiberechte für Ausreisepflichtige, Turboeinbürgerung) abstellen. Ebenso werden wir in diesem Zusammenhang Anreize zur freiwilligen Rückkehr ausbauen.
  • Wenn der Fluchtgrund entfällt – wie aktuell in Syrien –, endet der Schutzanspruch, der zeitlich begrenzt ist und keinesfalls eine Anwartschaft auf eine dauerhafte Einwanderung begründet. Hierzu sind umgehend Widerrufsverfahren einzuleiten und Verhandlungen mit den Herkunftsländern aufzunehmen. Hierin sehen wir ein großes Remigrationspotential, welches auch durch die Herkunftsländer selbst eingefordert wird.
  • Ausländische Gefährder, Extremisten und schwere Straftäter werden wir vorrangig zurückführen.
  • Die Ausweisung ausländischer Straftäter insbesondere bei Gewalt-, Drogen- und Sexualdelikten sowie bei der organisierten und Clankriminalität werden wir deutlich erleichtern.
  • Dem Import ausländischer Konflikte auf deutschem Boden werden wir nicht länger tatenlos zusehen. Das gilt für die Ausrufung des Kalifats genauso wir für muslimischen Antisemitismus. Die Remigration ausländischer Straftäter werden wir auch in diesem Zusammenhang deutlich erleichtern.

Im Programmentwurf des Bundesvorstands fehlte der Begriff noch. Er kam erst durch einen Änderungsantrag vom Parteitag hinein (ZDFheute: AfD-Wahlprogramm verabschiedet). Laut Tagesspiegel (11. Januar 2025) nahmen die Delegierten den Passus am Samstagabend "mit großer Mehrheit" an. Am selben Tag hatte Alice Weidel nach ihrer Wahl zur Kanzlerkandidatin angekündigt, Sozialleistungen für nicht Aufenthaltsberechtigte zu streichen und Rückführungen in großem Stil durchzuführen. Dann sagte sie: "Wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration." So ist es im Mitschnitt von phoenix ab Minute 7:11 zu hören, der Tagesspiegel zitiert den Satz gleichlautend. Weidel definiert den Begriff damit nicht, sie übernimmt ihn als Etikett.

Der Katalog richtet sich durchgehend an Ausländer. Deutsche Staatsbürger kommen darin nicht vor, und die Maßnahmen sind als geltendes Recht oder verfassungskonforme Gesetzesänderung angelegt. Mit Abschiebung Ausreisepflichtiger ist er trotzdem nicht gleichzusetzen. Der zweite Punkt betrifft Menschen mit gültigem Schutzstatus, denen per Widerrufsverfahren erst die Grundlage ihres Aufenthalts entzogen werden soll. Genau darin sieht das Programm "ein großes Remigrationspotential". Auch erleichterte Ausweisungen treffen Ausländer, die bisher ein Aufenthaltsrecht haben. Wie die AfD dieses Potenzial beziffert, zeigte sie vor dem Verwaltungsgericht Köln: Die Forderung nach "millionenfacher" Remigration lasse sich rechtskonform darstellen, weil sich "eine Zahl von über zwei Millionen Personen" aus Ausreisepflichtigen sowie Zugewanderten aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine ergebe (VG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2026, 13 L 1109/25, Rn. 57).

Dasselbe Gericht nahm den Programmtext gegen den Verfassungsschutz in Schutz: Die Ausführungen zum "Maßnahmenkatalog" orientierten sich "ihrem Wortlaut nach" an Zielen, die sich "jedenfalls mittels verfassungskonformer Gesetzesänderungen umsetzen lassen" (Rn. 267). Remigrationspläne könnten zwar "nach den Umständen des Einzelfalls" eine Einstufung als verfassungsfeindlich tragen (Rn. 260), der Begriff werde aber "in verschiedener Art und Weise gebraucht" (Rn. 262). Die engere Kurzformel "Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer" stammt aus dem Positionspapier des Bundesvorstands von 2024. Auf sie beriefen sich nach der Generaldebatte vom 9. September 2026 Stefan Möller und die Junge Freiheit.

Fazit

Das Wahlprogramm 2025 enthält die verbindlichste Remigrations-Definition der AfD: Sie richtet sich an Ausländer, setzt auf geltendes Recht oder Gesetzesänderungen und nennt keine deutschen Staatsbürger. Auf Ausreisepflichtige beschränkt ist sie nicht. Den Widerruf des Schutzstatus, etwa bei Syrern, nennt das Programm selbst ausdrücklich ein "großes Remigrationspotential". In das Programm kam der Begriff erst per Änderungsantrag auf dem Parteitag, und Weidel übernahm ihn dort als Etikett.

Verwendungen

Faktenchecks

Lagerfeuer

Weitere Quellenlinks