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Meint Remigration bei der AfD nur Abschiebungen?

Was die AfD-Programme tatsächlich fordern und was vom Vorwurf der ethnischen Säuberung bleibt

Irreführend
Inhalt

Was ist passiert?

In der Generaldebatte zum Haushalt am Mittwoch, dem 9. September 2026, griff Bundeskanzler Friedrich Merz die AfD mit zwei Sätzen an, die laut Plenarprotokoll 21/92 (S. 11376) so lauten: "Sie propagieren hier 'Remigration', was ja nichts anderes ist als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft, nichts anderes." Und kurz darauf: "Meine Damen und Herren, das Wort 'Remigration' ist nichts anderes als ein Synonym für ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe."

Aus der AfD-Fraktion kamen laute Zwischenrufe. Als Merz ausmalte, wer alles gehen müsste, wenn die AfD "Remigration" durchsetzte, rief Bernd Baumann, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, dazwischen: Zitat: « Das ist Unsinn, und das wissen Sie! Das fordert kein Mensch! » (Bernd Baumann) Gegenüber Reuters legte er per E-Mail nach: Mit Remigration meine die AfD "the consistent deportation", und zwar "in accordance with the law", "of all foreigners required to leave the country; nothing else" (Übersetzung: "die konsequente Abschiebung", "im Einklang mit dem Gesetz", "aller ausreisepflichtigen Ausländer; nichts anderes"), so der Reuters-Bericht in The Globe and Mail.

Noch am selben Tag reagierte der stellvertretende Bundessprecher Stefan Möller in einer Pressemitteilung der Partei. Er sprach von der "Gleichsetzung der AfD-Forderung nach einer Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer mit mörderischen ethnischen Säuberungen". Die Junge Freiheit schrieb am 10. September, die AfD definiere Remigration "als Abschiebung der rund 200.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in Deutschland", und zitierte dazu den Kernsatz aus einem Parteipapier.

Die AfD-Linie lautet also: Remigration heißt Abschiebung von Menschen, die ohnehin gehen müssten. Weitere Aussagen aus derselben Debatte haben wir in einem eigenen Faktencheck zu Weidel und Merz nachgerechnet.

TL;DR
Die AfD-Definition gibt es wirklich, und das Positionspapier lehnt die Abschiebung deutscher Staatsbürger ausdrücklich ab. Wer aber die Programme weiterliest, findet Syrer, Afghanen, subsidiär Geschützte und Ukrainer, die heute legal hier leben, in Sachsen-Anhalt sogar schwerkriminelle Doppelstaatsbürger, denen der deutsche Pass aberkannt werden soll. Vor Gericht kam die AfD selbst auf über zwei Millionen Menschen, ausreisepflichtig sind rund 259.000. Die Brandenburger Abgeordnete Lena Kotré fragte, ob nicht 60 statt 82 Millionen Menschen im Land reichten. Das wären 22 Millionen weniger, mehr als die rund 14 Millionen Ausländer, die hier leben. Merz' Säuberungsvergleich trifft die Programmtexte nicht, als Wertung über Sellners Konzept ist er vertretbar, aber zugespitzt.

Die Behauptung

Die Formel, auf die sich Möller und die Junge Freiheit berufen, stammt aus einem Positionspapier des AfD-Bundesvorstands vom 29. Januar 2024:

"Remigration umfasst alle Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat."

Geprüft wird hier, ob dieser Satz beschreibt, was die AfD unter Remigration versteht, also ob es tatsächlich nur um Menschen geht, die schon heute ausreisepflichtig sind.

Was stimmt

Die Definition ist kein nachträglich erfundener Schutzsatz. Sie steht wörtlich in dem Papier. Dasselbe Papier grenzt sich deutlich ab: "Die AfD unterscheidet nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund." Und weiter: "Verfassungswidrige Forderungen wie eine willkürliche kollektive Abschiebung von Ausländern unabhängig von einem bestehenden individuellen Aufenthaltsrecht oder gar die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund stoßen auf unsere entschiedene Ablehnung."

Auch das Bundestagswahlprogramm 2025 spricht auf S. 101 f. nur von Ausländern. Sein "Maßnahmenkatalog" soll "bereits heute der geltenden Rechtslage entsprechen" oder sich "mittels verfassungskonformer Gesetzesänderungen umsetzen lassen". Deutsche Staatsbürger kommen darin nicht vor. Auf dem Parteitag in Riesa, der dieses Programm beschloss, zählte Alice Weidel zuvor geschlossene Grenzen, gestrichene Leistungen für Menschen ohne Aufenthaltsrecht und Rückführungen auf und sagte dann: Zitat: « Wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration. » (Alice Weidel)

Ulrich Siegmund, der die AfD in Sachsen-Anhalt als Spitzenkandidat in die Landtagswahl führte, wies im Januar 2024 im Magdeburger Landtag den Vorwurf zurück, die Partei wolle Deutsche abschieben: Zitat: « Zudem möchte ich die unsägliche Behauptung zurückweisen, dass die AfD in Größenordnung Menschen deutscher Staatsbürgerschaft abschieben möchte. Das ist Schwachsinn. Das ist Blödsinn. Es ist falsch. » (Ulrich Siegmund)

Gerichtlich ist ebenfalls nicht festgestellt, dass die AfD als Ganzes auf die Vertreibung von Bevölkerungsgruppen zielt. Das Verwaltungsgericht Köln betont in seinem Eilbeschluss vom 26. Februar 2026, der Begriff werde "in verschiedener Art und Weise gebraucht", nicht jede Verwendung sei ein Anhaltspunkt für Verfassungsfeindlichkeit (Rn. 262). Einzelne Anhaltspunkte für ein entsprechendes Ziel sieht die Kammer, sie ließen "bislang nicht zugleich auf ein dahingehendes die Gesamtpartei prägendes politisches Ziel schließen" (Rn. 269). Und zur "millionenfachen Remigration" hält sie fest, die AfD habe von mehr als zwei Millionen "potentiell ausreisepflichtiger Personen" ausgehen können (Rn. 268). Das ist eine Aussage über die Beweislage im Eilverfahren, kein Freispruch in der Hauptsache, aber sie gehört zum Bild.

Was nicht stimmt

Die eigenen Programme gehen weiter

Schon im Positionspapier selbst passen Definition und Forderungen nicht zusammen. Nach dem Kernsatz leitet der Bundesvorstand sieben Punkte ab. Punkt 1 betrifft die "ca. 250.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer". Die folgenden Punkte greifen weiter:

  • Punkt 2: Betroffen wären "insbesondere auch nicht persönlich verfolgte Bürgerkriegsflüchtlinge mit 'subsidiären' Schutz, sobald in deren Heimat wieder Frieden herrscht".
  • Punkt 3: "Insbesondere unter aus Syrien und Afghanistan stammenden Personen ... sehen wir daher ein großes 'Remigrations'-Potential."
  • Punkt 6: Das Recht auf einen langfristigen Aufenthalt soll stärker davon abhängen, "ob jemand seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst verdient".

Wer subsidiären Schutz hat, als Syrer oder Afghane anerkannt ist oder mit einem Aufenthaltstitel hier lebt, ist heute nicht ausreisepflichtig. Diese Menschen sollen es erst werden, durch Widerruf ihres Status oder durch neue Gesetze.

Das Bundestagswahlprogramm 2025 formuliert es ähnlich. Sein Maßnahmenkatalog "heißt Remigration". Darin steht, bei Syrien seien "umgehend Widerrufsverfahren einzuleiten", und dann: "Hierin sehen wir ein großes Remigrationspotential." Das "große Remigrationspotential" verortet die Partei also ausdrücklich bei Menschen mit Schutzstatus.

Noch deutlicher wird das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt (Seitenangaben nach der Endfassung als PDF, eine Einordnung bietet CORRECTIV). Seine eigene Definition (Nr. 36, S. 46 f.) nennt drei Elemente: die Rückholung ausgewanderter deutscher Fachkräfte, die "Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer unter staatlichem Zwang" und "freiwillige Re-Migrationsprogramme für illegale Zuwanderer". Wenige Seiten später folgt Nr. 40, "Remigrationsoffensive in die Ukraine vorbereiten!": Eine AfD-geführte Landesregierung werde "eine Remigrationsoffensive für in Sachsen-Anhalt lebende Ukrainer vorbereiten". Nach Nr. 41 sollen ukrainische Staatsbürger in Deutschland "nicht mehr als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden" (S. 49 f.). Ukrainer mit vorübergehendem Schutz sind nicht ausreisepflichtig. Unter Nr. 25 (S. 39) geht es sogar um Deutsche: Eine AfD-Landesregierung werde sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei schwerkriminellen Doppelstaatsbürgern "zum Regelfall wird, um eine schnellstmögliche Abschiebung in ihr Heimatland zu gewährleisten". Ausreisepflichtig würden diese Menschen erst, wenn sie den deutschen Pass verloren haben.

Man kann einwenden, dass nach einem Widerruf auch diese Menschen ausreisepflichtig wären und die Formel dann wieder stimmt. Nur beschreibt sie dann bloß den letzten Verfahrensschritt. Wen die Partei zur Ausreise bringen will, steht in der Formel nicht. Wer den Kernsatz ohne die Einzelpunkte zitiert, wie Möller und die Junge Freiheit, lässt genau diesen Teil weg.

Der eigene Vortrag vor Gericht

Am deutlichsten zeigt das die AfD selbst. Vor dem VG Köln trug sie laut Beschluss vor, Remigration meine in der Partei "ausschließlich rechtstaatliche und gesetzeskonforme Maßnahmen zur Rückführung von Ausländern, sofern diese ausreisepflichtig seien". Im selben Absatz erklärte sie, warum auch die Rede von "millionenfacher" Remigration rechtskonform sei: Eine Zahl von "über zwei Millionen Personen" ergebe sich "aus derzeit Ausreisepflichtigen sowie Zugewanderten aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine" (Rn. 57). Ihre eigene Rechnung schließt also Menschen ein, die heute nicht ausreisepflichtig sind. Das Gericht spricht in diesem Zusammenhang von "potentiell" ausreisepflichtigen Personen (Rn. 268).

Die Zahlen passen nicht zu "millionenfach"

Zum 30. Juni 2026 waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums 258.845 Menschen ausreisepflichtig, rund 77 Prozent von ihnen (199.271) mit einer Duldung, wie der Mediendienst Integration auf Anfrage erfuhr. Ein halbes Jahr früher, am 31. Dezember 2025, waren es laut Antwort der Bundesregierung 232.067, davon 190.974 mit Duldung (BT-Drucksache 21/4103, S. 21). Die "rund 200.000" der Jungen Freiheit liegen sogar unter diesen Werten, das Positionspapier von 2024 nannte selbst "ca. 250.000".

Es geht also um einige Hunderttausend Menschen. Das VG Köln stellt fest, dass ausreisepflichtige Personen "in entsprechender Anzahl auf dem Gebiet der Bundesrepublik nicht vorhanden sind" (Rn. 268). Wer "millionenfache Remigration" fordert, kann damit nicht allein Ausreisepflichtige meinen.

Was führende AfD-Politiker sagen

Genau diese Forderung ist in der Partei verbreitet. René Springer, heute Landesvorsitzender in Brandenburg, reagierte auf die Potsdam-Recherche im Januar 2024 so: Zitat: « Wir werden Ausländer in ihre Heimat zurückführen. Millionenfach. Das ist kein #Geheimplan. Das ist ein Versprechen. Für mehr Sicherheit. Für mehr Gerechtigkeit. Für den Erhalt unserer Identität. Für Deutschland. » (René Springer) Einen Tag später erläuterte er, wen er meint, und Zitat: zählte acht Gruppen auf. Ausländer, die "illegal eingewandert" seien, und Ausreisepflichtige stehen darauf, aber auch Gruppen mit Aufenthaltsrecht: Flüchtlinge mit Schutzstatus, Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht dauerhaft decken, und solche, "die ihre Integration verweigern".

Im Bundestag begründete Matthias Helferich, heute Mitglied der AfD-Fraktion, schon 2023 die "millionenfache Remigration" mit Demografie und der "Identität des Staatsvolkes": Zitat: « Wer es gut mit Deutschland meint, fordert Remigration, millionenfache Remigration, ein Bündel von politischen Maßnahmen, welche friedlich und rechtsstaatlich die Demografie harmonisieren, die Identität des Staatsvolkes, Frau Kaddor, erhalten und die Transformation in einen Vielvölkerstaat verhindern. » (Matthias Helferich) Ein Jahr später stellte er die Parole Zitat: "Millionenfache Remigration statt Talahon" gegen junge Migranten, die gerade den deutschen Pass bekommen hatten.

Beim Gründungskongress der AfD-Jugend "Generation Deutschland" in Gießen im November 2025 forderten Redner unter Applaus "millionenfache Remigration", wie ein Video der Welt berichtet. Dort bewarb sich Julia Gehrckens mit diesem Satz für den Bundesvorstand und wurde gewählt: Zitat: « Nur millionenfache Remigration schützt unsere Frauen und Kinder! » (Julia Gehrckens)

Die Brandenburger Landtagsabgeordnete Lena Kotré fragte im Januar 2026 bei einem gemeinsamen Auftritt mit Martin Sellner, ob nicht 60 statt 82 Millionen Menschen reichten: Zitat: « Brauchen wir wirklich 82 Millionen Menschen in diesem Land? Reichen nicht erstmal 60 Millionen aus, bis sich die Geburtenrate wieder erholt hat? » (Lena Kotré) Wie das Land auf 60 Millionen kommen soll, sagte sie nicht. Die Differenz von 22 Millionen ist größer als die Zahl aller Ausländer in Deutschland. Das Ausländerzentralregister erfasste Ende 2025 rund 14,07 Millionen (Destatis).

Auch die Fraktionsvorsitzenden der ostdeutschen Landtage, darunter Björn Höcke und Siegmund, verbanden Remigration im Januar 2024 nicht allein mit der Ausreisepflicht. Sie wollten die "Sozialmigration" rückabwickeln, den "Assimilationsdruck auf nichtintegrierte Ausländer" erhöhen und schlossen mit dem Satz "Deutschland muss wieder deutscher werden": Zitat: « Remigration ist das Gebot der Stunde. Die Sozialmigration nach Deutschland muss beendet und rückabgewickelt werden. Dafür werden wir nach der Regierungsübernahme sorgen. » (Ulrich Siegmund) Höcke hatte bereits 2018 in einem Gesprächsband ein "gesamteuropäisches", Zitat: "groß angelegtes Remigrationsprojekt" für die "hier nicht integrierbaren Migranten" gefordert. Den Maßstab bildet dort die Integrierbarkeit.

Hinter vielen dieser Forderungen steht eine Erzählung, die in der Partei seit Jahren kursiert: der angebliche "Große Austausch", nach dem die einheimische Bevölkerung gezielt durch Zugewanderte ersetzt werde. Der Verfassungsschutz ordnet das als Narrativ der Neuen Rechten ein und nennt das Synonym "Umvolkung" eine direkte Referenz auf den gleichlautenden nationalsozialistischen Begriff (BfV-Glossar: Großer Austausch). Beatrix von Storch schrieb 2016 von Zitat: Plänen für einen "Massenaustausch der Bevölkerung", der AfD-Politiker Jörn König warb 2024 mit einer Umfrage zum "großen Austausch" Zitat: für die AfD. Höcke erklärte im November 2023 bei Pegida in Dresden, die Masseneinwanderung sei "die entscheidende Frage dieser Zeit", sie entscheide "über deutsches Sein und deutsches Nicht-Sein" (Mitschnitt der AfD Sachsen). Der Newsletter "Wie Rechte reden" ordnet solche Sätze als Erzählung vom drohenden "Volkstod" ein (Das Märchen vom Volkstod).

In diesem Weltbild ist Remigration das Gegenmittel. Sellner begründet sie laut Bundesverwaltungsgericht damit, sie sei nötig, "um den Bevölkerungsaustausch aufzuhalten" (Urteil, Rn. 39). Helferich will mit ihr, wie oben zitiert, die "Transformation in einen Vielvölkerstaat verhindern". Der Verfassungsschutz trug vor dem Verwaltungsgericht Köln vor, die Remigration solle "dem von der Antragstellerin imaginierten 'Austausch' des Volkes entgegenwirken" (Beschluss, Rn. 82). Das Gericht sah im Eilverfahren allerdings kein Ziel belegt, das die Gesamtpartei prägt (Rn. 269 f.).

Baumanns Zwischenruf "Das fordert kein Mensch!" galt laut Plenarprotokoll (S. 11376) Merz' Bild, Beschäftigte in Handwerk, Pflege und Gastronomie müssten das Land verlassen. In diesem Punkt hat er recht: Keine der hier zitierten Aussagen verlangt ausdrücklich, Erwerbstätige auszuweisen. Punkt 6 des Positionspapiers will das Recht auf langfristigen Aufenthalt sogar stärker davon abhängig machen, ob jemand seinen Lebensunterhalt selbst verdient. Das gilt dort aber nur, "sofern nicht tatsächliche Schutzgründe seinen Aufenthalt begründen". Bei Syrern, Afghanen und subsidiär Geschützten knüpfen die Programme an den Wegfall des Fluchtgrunds an. Eine Ausnahme für Menschen mit Arbeit sehen sie für diese Gruppen nicht vor. Seine Definition per E-Mail hält dagegen nicht. Dass Remigration die Abschiebung Ausreisepflichtiger meine und "nothing else", widerlegen die eigenen Programme und die Aussagen seiner Parteikollegen.

Und der Vorwurf "ethnische Säuberung"?

Merz' Satz ist ein Werturteil. Prüfen lässt er sich trotzdem, und zwar an einer gängigen Definition. Die UN-Expertenkommission zum früheren Jugoslawien beschrieb ethnische Säuberung in ihrem Abschlussbericht von 1994 (S/1994/674, Ziff. 129, dort aus ihrem ersten Zwischenbericht übernommen) als "rendering an area ethnically homogenous by using force or intimidation to remove persons of given groups from the area" (Übersetzung: "ein Gebiet ethnisch homogen machen, indem Personen bestimmter Gruppen mit Gewalt oder durch Einschüchterung aus dem Gebiet entfernt werden"). In Ziff. 130 spricht die Kommission von einer gezielten Politik, die Zivilbevölkerung einer anderen ethnischen oder religiösen Gruppe "by violent and terror-inspiring means" (Übersetzung: "mit gewaltsamen und Schrecken verbreitenden Mitteln") zu vertreiben. Zwei Elemente also: das Ziel ethnischer Homogenität und Gewalt oder Einschüchterung als Mittel.

Auf die Programmtexte der AfD passt das nicht. Sie knüpfen an Aufenthaltsstatus, Schutzgründe und Straftaten an, verlangen rechtsstaatliche Verfahren und nennen weder Hautfarbe noch das Ziel eines ethnisch einheitlichen Landes. Merz' Zusatz "nach Hautfarbe und Herkunft" findet dort keinen Anhalt. Auch sein Argument, bei Remigration müssten die Beschäftigten in Handwerk, Pflege und Gastronomie gehen, deckt sich nicht mit dem Wortlaut der Programme. Auch die Historiker Andreas Rödder und Michael Wolffsohn widersprachen Merz, so zitiert sie die Junge Freiheit unter Berufung auf die Bild. Eine ethnische Säuberung, wie man sie aus der Geschichte kenne, sei laut Rödder "stets mit Gewaltmaßnahmen verbunden" gewesen, und das sei die AfD-Forderung nicht. Der Bild-Bericht selbst ist derzeit nicht einsehbar, die Zitate stehen hier so, wie die Junge Freiheit sie wiedergibt.

Anders sieht es bei dem Konzept aus, auf das sich Teile der AfD beziehen. Martin Sellners Remigrationsidee zielt auf die Bewahrung einer "ethnokulturellen Identität" und bezieht Deutsche mit Migrationshintergrund ein. Das Bundesverwaltungsgericht hält dazu im Compact-Urteil fest, diese hätten darin "den Status von Staatsbürgern zweiter Klasse", das Konzept erweise sich "in Bezug auf die deutschen Staatsangehörigen als nicht egalitär und daher als menschenwürdewidrig" (Rn. 103). Beim Ziel liegt das nahe an der UN-Definition.

Auch die Mittel gehen über bloßen Druck hinaus. Nach der Darstellung des Gerichts will Sellner Doppelstaatlern den deutschen Pass entziehen. Straftätern soll die Staatsangehörigkeit in "krassen Fällen" selbst dann genommen werden können, wenn sie dadurch staatenlos würden. Diese Menschen sollen in "Auffang- und Ankerzentren" gebracht werden (Rn. 101). Beim Passentzug für Straftäter mit zweiter Staatsangehörigkeit trifft sich das mit dem Programm der AfD Sachsen-Anhalt (Nr. 25). Anders als Sellner knüpft das Programm aber allein an schwere Straftaten an und beruft sich auf das Grundgesetz, nach dem niemand durch den Verlust staatenlos werden darf. Auf Deutsche ohne zweiten Pass sollen "Assimilationsdruck" und wirtschaftlicher "Remigrationsdruck" wirken (Rn. 102). In seiner Würdigung fasst der Senat zusammen, der "Entzug einer durch Einbürgerung oder Geburt erworbenen Staatsangehörigkeit" gelte in dem Konzept ausdrücklich als Instrument, um "nicht assimilierte Staatsbürger" zum Verlassen Deutschlands zu bewegen. "Selbst drohende Staatenlosigkeit stellt hierbei offenbar kein Hindernis dar" (Rn. 103). Offene Gewalt beschreibt das Urteil nicht, wohl aber staatlichen Zwang gegen deutsche Staatsbürger, der an Herkunft, Abstammung und Glauben anknüpft.

Ob der Entzug der Staatsangehörigkeit und systematischer "Remigrationsdruck" als Gewalt oder Einschüchterung im Sinn der UN-Definition zählen, ist eine Wertungsfrage. Dafür spricht, dass der Staat Menschen ihren rechtlichen Status nehmen und sie so aus dem Land drängen soll. Dagegen steht, dass die UN-Kommission eine Vertreibung "mit gewaltsamen und Schrecken verbreitenden Mitteln" beschreibt. Als Zuspitzung über dieses Konzept ist Merz' Satz daher vertretbar. Eine Zuspitzung bleibt er, und in der Rede sprach er über die AfD insgesamt, nicht über Sellner.

Die NZZ fasste die Debatte in einer Zwischenüberschrift zusammen: "Beide Seiten arbeiten mit Auslassungen" (NZZ, 9. September 2026). Einige AfD-Mitglieder hätten offengelassen, was sie meinen, und so den Eindruck erweckt, auch Deutsche mit Migrationshintergrund sollten gehen. Die Parteispitze habe das regelmäßig dementiert, Merz gehe auf diese Unterschiede nicht ein.

Die ausführliche Geschichte des Begriffs, von der Exilforschung bis Potsdam, steht in unserem Dossier zu Remigration.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Richtig ist, dass die AfD Remigration seit Januar 2024 offiziell als rechtsstaatliche Rückführung Ausreisepflichtiger definiert und ihr Bundesvorstand die Abschiebung deutscher Staatsbürger ausdrücklich ablehnt. Ein die Gesamtpartei prägendes Vertreibungsziel hat bisher auch kein Gericht festgestellt. Falsch ist das "nur". Die Programme der Partei wollen Syrer, Afghanen, subsidiär Geschützte und Ukrainer zur Ausreise bringen, die heute legal hier leben. Das Programm aus Sachsen-Anhalt will sogar schwerkriminellen Doppelstaatsbürgern den deutschen Pass nehmen, um sie abzuschieben. Vor Gericht rechnete die Partei selbst mit über zwei Millionen Menschen, während rund 259.000 ausreisepflichtig sind. Führende Politiker fordern "millionenfache Remigration" und begründen sie mit Demografie, Identität und Integration.

Merz liegt mit seinem Vergleich ebenfalls daneben, soweit er die Programmatik der AfD meint. Die Programmtexte zielen weder auf Hautfarbe noch auf ethnische Homogenität mit Gewalt. Näher liegt er bei Sellners Konzept, auf das sich Teile der Partei beziehen und das auch nicht assimilierten Deutschen mit Migrationshintergrund die Staatsangehörigkeit nehmen will. Auch dort bleibt der Vergleich eine Zuspitzung.