Link Beschreibung
Ihr Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026 hat die AfD Sachsen-Anhalt am 11. April 2026 auf einem Landesparteitag in Magdeburg beschlossen, laut ZDFheute bei nur einer Gegenstimme unter 226 Delegierten. Den Text stellt die Partei auf einer eigenen Website bereit, die Druckfassung vom Juli 2026 umfasst 258 Seiten. Im Kapitel "Einwanderung und Remigration" legt der Landesverband fest, was er unter Remigration versteht.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Definition steht unter Nr. 36, "Remigrationslotsen statt Integrationslotsen!" (S. 46 der Druckfassung):
Eine umfassende Remigrationspolitik beinhaltet erstens die Rückholung ausgewanderter deutscher Fachkräfte, zweitens die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer unter staatlichem Zwang und drittens freiwillige Re-Migrationsprogramme für illegale Zuwanderer.
Koordinieren sollen das eine "Stabsstelle für Remigration" und ein "Remigrationsbeauftragter". Die 1,2 Millionen Euro, die der Doppelhaushalt 2025/2026 für "Integrationslotsen" vorsieht, will die Partei für "Remigrationslotsen" ausgeben (S. 47). Schon die Einleitung des Kapitels nennt eine "Abschiebe- und Remigrationsoffensive" "zwingend notwendig" und fordert die "Beendigung der illegalen, kulturfremden und inländerfeindlichen Massenmigration" (S. 26). Die dreiteilige Definition stand wortgleich bereits im Entwurf vom Januar 2026.
Damit fasst das Programm zwei verschiedene Dinge unter einen Begriff: die Rückkehr deutscher Auswanderer und die Ausreise von Ausländern. Der Politikberater Johannes Hillje sagte dazu gegenüber CORRECTIV, der Begriff werde "aus taktischen Gründen vielfältig eingesetzt, um eine Verteidigungslinie gegen den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit aufzubauen".
Bei Ukrainern reicht das Programm über die drei Elemente hinaus. Unter Nr. 40 hält es "Rückkehranreize" für nötig, beruft sich auf einen Plan der EU-Kommission aus dem Jahr 2025 und kündigt eine "Remigrationsoffensive für in Sachsen-Anhalt lebende Ukrainer" an. Unter Nr. 41 will sich eine AfD-Landesregierung "auf Bundesebene" dafür einsetzen, dass Ukrainer "nicht mehr als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden" (S. 49 f.). Dass sie heute einen Schutzstatus haben, steht im Programm selbst: In Deutschland werde "jeder ukrainische Staatsbürger automatisch als Kriegsflüchtling anerkannt". Ausreisepflichtig sind diese Menschen nicht. Mit der Kurzformel der Bundespartei, Remigration meine die "Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer" (Positionspapier von 2024), deckt sich das nicht. Auf diese Formel berief sich nach der Generaldebatte im Bundestag auch Stefan Möller.
Deutsche Staatsbürger nennt das Kapitel unter Nr. 25. Eine AfD-Landesregierung werde sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei schwerkriminellen Doppelstaatsbürgern "zum Regelfall wird, um eine schnellstmögliche Abschiebung in ihr Heimatland zu gewährleisten" (S. 39).
Die eigene Linie nennt das Programm eine "rechtskonforme Remigrationspolitik", die "zu Unrecht als verfassungsfeindlich gebrandmarkt" werde (Nr. 42, S. 50). Zwei Dozenten für Migrationsrecht an der Universität Halle-Wittenberg haben die migrationspolitischen Forderungen des Entwurfs im Verfassungsblog geprüft. Von 56 Forderungen seien 21 nur auf Bundes- oder Europaebene umsetzbar, von den übrigen 31 wären 18 rechtlich unzulässig.
Fazit
Das Programm der AfD Sachsen-Anhalt definiert Remigration selbst: Rückholung deutscher Fachkräfte, Abschiebung Ausreisepflichtiger und freiwillige Rückkehr "illegaler Zuwanderer". Darüber hinaus plant es eine Remigrationsoffensive für Ukrainer, die es selbst als anerkannte Kriegsflüchtlinge beschreibt, und will schwerkriminellen Doppelstaatsbürgern die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen. Wer Remigration bei der AfD auf die Abschiebung Ausreisepflichtiger verkürzt, gibt dieses Programm unvollständig wieder. Ein Urteil vergeben wir nicht, weil das Programm vor allem politische Vorhaben ankündigt.
