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Stand: 08.09.2026

Junge Freiheit: Ausländer in Bayern häufiger gewalttätig

Irreführend

Link Beschreibung

Artikel der Jungen Freiheit vom 7. September 2026, als "JF-Exklusiv" ausgewiesen. Grundlage ist die Antwort der bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Böhm.

Genannte Zahlen: 20.367 Tatverdächtige bei Gewaltdelikten, davon rund 47 Prozent ohne deutsche Staatsangehörigkeit; die größten Gruppen Syrer (1.284), Türken (799), Ukrainer (797), Afghanen (784). Nach Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) führen Ukrainer mit 555 vor Türken (445) und Rumänen (435), Deutsche liegen bei 106. Weitere TVBZ-Werte werden für einzelne Deliktgruppen aufgeschlüsselt. Die Staatsregierung berechnet TVBZ nur für Staatsangehörigkeiten mit mehr als 100.000 Personen in Bayern und begründet das im zitierten Antworttext mit dem wachsenden Fehler bei kleinen Bezugsgruppen.

Böhm leitet daraus ab, Gewaltkriminalität in Bayern sei "in einem viel zu hohen Maße" ein importiertes Phänomen, und Zitat: « Da hilft keine Beschönigung und keine Verharmlosung, die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die AfD fordert daher: entschlossenes Durchgreifen der Justiz, Schluss mit den Masseneinbürgerungen und rigorose Remigration ausländischer Gewaltverbrecher. » (Martin Böhm) fordert "entschlossenes Durchgreifen der Justiz, Schluss mit den Masseneinbürgerungen und rigorose Remigration ausländischer Gewaltverbrecher".

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Das Dokument, auf das sich der Artikel beruft, konnten wir selbst nicht einsehen: Die Junge Freiheit weist es ausdrücklich als "exklusiv" aus, es ist also noch nicht öffentlich zugänglich. Ein Indiz für die Echtheit gibt es trotzdem: Böhm hatte bereits am 26. Mai 2025 eine nahezu wortgleiche Anfrage zur TVBZ in Bayern gestellt, damals mit Zahlen aus dem PKS-Berichtsjahr 2024, nicht 2025. Die Staatsregierung antwortete dort mit einer Vorbemerkung, deren von der JF zitierte Passagen wörtlich übereinstimmen, etwa die Begründung der 100.000-Personen-Grenze: "Da die Beziehung zwischen Bevölkerungsgröße und Kriminalitätsbelastung allerdings nicht streng linear verläuft, würde bei der TVBZ-Berechnung ein Fehler entstehen, der umso größer ist, je kleiner die Bevölkerungsgruppe ist."

Aufschlussreich ist ein Vergleich mit dieser älteren, öffentlich zugänglichen Antwort. Deren Vorbemerkung schließt mit einem zweiten Einschränkungssatz, der im JF-Artikel nicht auftaucht: "Bezüglich der Vergleichbarkeit der TVBZ von deutschen Tatverdächtigen und den aufgeführten nichtdeutschen TV-Staatsangehörigkeiten ist zudem anzumerken, dass diese aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung in den betreffenden Bevölkerungsgruppen (Geschlechtsverteilung und Altersschichtung) eingeschränkt ist." Die Staatsregierung wies ihre Zahlen 2025 also selbst als nur eingeschränkt vergleichbar aus, weil sich die Alters- und Geschlechtsstruktur von Deutschen und den einzelnen ausländischen Gruppen unterscheidet. Ob die Antwort von 2026 denselben Satz enthält, können wir nicht prüfen, weil das Dokument nicht öffentlich ist. Da die übrige Vorbemerkung wortgleich übernommen wurde, liegt es nahe.

Damit ist der Kern des Problems benannt. Die Tatverdächtigenbelastungszahl ist kein neutraler Vergleichswert; sie muss um mehrere bekannte Verzerrungen bereinigt werden, bevor sie etwas über tatsächliche Kriminalitätsneigung aussagt. Unser Glossareintrag zur TVBZ und unser Faktencheck zu Innenminister Dobrindts PKS-Framing zeigen anhand bundesweiter Zahlen, wie stark sich ein zunächst hoch wirkender TVBZ-Unterschied reduziert, wenn man diese Faktoren berücksichtigt:

  • Alters- und Geschlechtsstruktur: Die ausländische Bevölkerung ist im Schnitt jünger und männlicher als die deutsche, junge Männer haben in allen Gesellschaften höhere Kriminalitätsraten. Genau diesen Punkt benannte das Innenministerium in der Vorbemerkung von 2025 selbst (siehe oben), im JF-Artikel kommt er nicht vor.
  • Der 47-Prozent-Anteil ist kein Bevölkerungsvergleich: Der Artikel stellt den Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger heraus. Darin stecken auch Menschen, die gar nicht in Deutschland leben. Bundesweit hatten laut Mediendienst Integration 2023 rund 19,5 Prozent der ausländischen Tatverdächtigen ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, bei weiteren 7,5 Prozent war er unbekannt. Für die TVBZ gilt dieser Einwand nicht: Sie zählt nach Definition der Staatsregierung nur die "ermittelten ansässigen Tatverdächtigen", rechnet Durchreisende also auf beiden Seiten des Bruchs heraus.
  • Stadt-Land-Verteilung: Ausländische Bevölkerung lebt überproportional häufig in Ballungsräumen mit strukturell höherer Kriminalitätsbelastung, ein Effekt, der für alle dort lebenden Menschen gilt, unabhängig von der Herkunft. Eine ifo-Auswertung der bundesweiten PKS-Daten 2018 bis 2023 von Joop Adema und Jean-Victor Alipour vom Februar 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass die höhere Kriminalitätsrate von Ausländern "überwiegend durch ortsspezifische Faktoren, etwa ihre Konzentration in Ballungsräumen mit hoher Kriminalitätsdichte, erklärt wird"; die jüngere und männlichere Altersstruktur spiele dagegen eine geringere Rolle.
  • Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltsstatus: Dieselbe Auswertung verweist auf Forschung, wonach Beschäftigungsverbote für Asylbewerber langfristig negative Folgen für deren wirtschaftliche Integration haben und Programme zur Legalisierung des Aufenthalts in den USA, Italien und Spanien die Kriminalitätsraten deutlich senkten.
  • Anzeigeverhalten: Nach dem unten genannten Gutachten von Christian Walburg sind Jugendliche mit Migrationshintergrund bei Gewaltdelikten einem "um bis zu 50 Prozent erhöhten Anzeigerisiko" ausgesetzt. Ursache ist demnach nicht ein größeres Strafbedürfnis, sondern die größere soziale Distanz zwischen Opfer und Täter.
  • Tatverdächtige statt Verurteilte: Die TVBZ misst polizeiliche Registrierung, nicht rechtskräftige Verurteilung. Bundesweit endeten 2023 laut Statistischem Bundesamt 59 Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung, davon 31 Prozentpunkte mangels hinreichenden Tatverdachts.

Restlos erklärt ist der bundesweite TVBZ-Unterschied zwischen Deutschen und Ausländern damit allerdings nicht. Die ifo-Auswertung findet zwar für die Jahre 2018 bis 2023 keinen Zusammenhang zwischen Veränderungen des regionalen Ausländeranteils und der lokalen Kriminalitätsentwicklung, das ist aber eine andere Frage als die, ob der TVBZ-Unterschied zwischen Gruppen zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig verschwindet. Das Gutachten "Migration und Jugenddelinquenz" des Kriminologen Christian Walburg im Auftrag des Mediendienstes Integration beschreibt den Forschungsstand zu Jugendlichen, nicht zu erwachsenen Gewalttatverdächtigen, und stammt aus dem Juli 2014. Für diese Altersgruppe hält Walburg beides fest: Jugendliche mit Migrationshintergrund berichteten in Befragungen "nach der Mehrzahl der Studien allerdings häufiger von Gewaltdelikten" und seien "hier vermehrt unter den Mehrfachgewalttätern zu finden". Zugleich zeigten dieselben Befragungsstudien, dass sich diese Unterschiede "wesentlich reduzieren, wenn Nachteile in der Bildungsbeteiligung berücksichtigt bzw. beseitigt werden"; in "einigen Studien" verschwinden sie ganz. Sein Gesamtbefund lautet, die Kriminalitätsbeteiligung lasse sich "nicht primär herkunftsspezifisch erklären". Über erwachsene Einwanderer schreibt das Gutachten nur einen Satz: Sie fielen "insgesamt eher nicht vermehrt durch Straftaten auf".

Die ehrliche Zwischenbilanz lautet also: Ein Teil des Befunds bleibt nach Kontrolle der bekannten Faktoren bestehen, er lässt sich aber überwiegend auf Bildungs- und Sozialstruktur zurückführen, nicht auf Herkunft an sich.

Im JF-Artikel taucht keiner dieser Einwände auf. Seine Rohzahlen wirken plausibel und stimmen im Aufbau mit der öffentlich einsehbaren Vorgänger-Anfrage überein. Ohne diese Einordnung hält die zentrale Schlussfolgerung, Ausländer seien "deutlich häufiger" gewalttätig, trotzdem nicht. Das gilt erst recht für Böhms eigene Zuspitzung, Gewaltkriminalität sei "in einem viel zu hohen Maße" importiert, und seine Forderung nach "rigoroser Remigration ausländischer Gewaltverbrecher": Ein Teil der als Gewaltverdächtige gezählten Personen dürfte sich im Ermittlungsverfahren als unschuldig erweisen, da die TVBZ Tatverdächtige und nicht rechtskräftig Verurteilte zählt.

Fazit

Die von der Jungen Freiheit zitierten Zahlen sind, soweit sich das ohne Einsicht in das Originaldokument beurteilen lässt, plausibel und stimmen im Aufbau mit einer früheren, öffentlich einsehbaren Anfrage desselben Abgeordneten überein. Die daraus gezogene Schlussfolgerung ist trotzdem irreführend: Der Artikel lässt sowohl die allgemein bekannten Verzerrungsfaktoren der Tatverdächtigenbelastungszahl als auch, konkreter, die eigene Vergleichbarkeits-Einschränkung der bayerischen Staatsregierung zu Alters- und Geschlechtsstruktur weg, die in einer wortgleichen Vorgänger-Antwort dokumentiert ist. Ein realer, nicht vollständig erklärbarer Unterschied in der Gewaltbelastung bleibt in der Forschung bestehen, er lässt sich aber überwiegend auf Bildungs- und Sozialstruktur zurückführen und rechtfertigt weder die pauschale Formulierung "in einem viel zu hohen Maße importiert" noch die daraus abgeleitete politische Forderung.