Link Beschreibung
Die "Alternative für Deutschland" veröffentlichte am 17. August 2026 eine Pressemitteilung von Alice Weidel unter der Überschrift "Staat finanziert politische Einflussstrukturen". Anlass sind die Wahlkampfaktivitäten von Campact e.V. und der Agentur The Goodforces GmbH vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Weidel spricht von einem "demokratiepolitischen Skandal, der juristisch lückenlos aufgeklärt werden muss", und kündigt an, die AfD werde "diesen NGO-Sumpf trockenlegen".
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Zahlen zur Wahlkampagne selbst stimmen weitgehend. Campact bestätigte am 14. August 2026 in einem Transparenzblog die Gesamtsumme von 620.000 Euro für die Kampagne "Strategisch wählen" und schlüsselte sie auf: 160.000 Euro Postwurfsendung, 50.000 Euro Plakate, 100.000 Euro Printanzeigen, 230.000 Euro Digitalanzeigen, 80.000 Euro Agenturleistungen. Im Großspendenregister des Bundestages stehen dazu passend zwei Einträge von je 310.000 Euro von "Campact e.V.", einer für die Grünen (Eingang 13. August, angezeigt 14. August), einer für die SPD (Eingang 12. August, angezeigt 14. August). Bei The Goodforces weicht die Zahl leicht ab: Das Register weist für die Agentur je 38.150 Euro an SPD und Grüne aus, nicht die 38.500 Euro aus Weidels Pressemitteilung. Die Differenz ist klein, aber real.
Warum tauchen die Beträge im Spendenregister auf, obwohl beide Organisationen betonen, kein Geld an Parteikonten überwiesen zu haben? Das liegt an § 27a des Parteiengesetzes, der seit der Reform vom 5. März 2024 genau solche "Parallelaktionen" regelt: Wirbt ein Dritter unabhängig für eine Partei und meldet ihr das vorab, gilt die Maßnahme automatisch als angenommene Spende, wenn die Partei nicht widerspricht. Genau das ist hier passiert: Campact informierte SPD und Grüne vorab über Inhalt und Kosten seiner Kampagne, beide Parteien konnten die Aktion demnach ablehnen oder ihr zustimmen. Die beiden im Register erfassten Beträge entsprechen mit je 310.000 Euro rechnerisch genau der Hälfte der Gesamtkosten von 620.000 Euro. Für The Goodforces liegt keine vergleichbare Selbstauskunft vor, ob die Agentur SPD und Grüne ebenfalls vorab informierte.
Der Registereintrag ist damit kein Hinweis auf Verschleierung, sondern das Ergebnis einer Transparenzregel, die genau für diesen Fall geschaffen wurde. Campact unterstützte schon 2024 demokratische Parteien im Wahlkampf, etwa durch Postwurfsendungen und Online-Anzeigen in den sozialen Medien, und half zudem parteiübergreifend Kandidierenden bei den ostdeutschen Landtagswahlen, um eine AfD-Sperrminorität zu verhindern. Neu ist das Vorgehen also nicht.
Falsch ist dagegen die Unterstellung, Campact gehöre zu den "häufig von der Bundesregierung mitfinanzierten NGO-Strukturen". Campact gibt an, keine staatlichen Mittel zu erhalten und sich ausschließlich aus Spenden zu finanzieren. Das Oberlandesgericht Hamburg hat diese Selbstauskunft in drei Beschlüssen vom 12. März 2026 bestätigt und dem Portal NIUS gerichtlich untersagt, Campact als "staatlich finanziert" oder Teil eines "staatlich finanzierten NGO-Milieus" darzustellen. Das Gericht stellte fest, dass solche Aussagen unwahre Tatsachenbehauptungen sind, weil Campact nachweislich keine direkten staatlichen Zuwendungen erhält. Auch die von Kritikern oft angeführte Beteiligung an der staatlich geförderten HateAid gGmbH und die Nutzung von Steuervorteilen über die Demokratie-Stiftung Campact reichten dem Gericht zufolge nicht aus, um Campact selbst als staatlich finanziert zu bezeichnen. Weidels Pressemitteilung nennt Campact zwar nicht wörtlich als staatlich finanziert, stellt die Organisation aber unmittelbar neben genau diese Behauptung, in einer Formulierung, die dem gerichtlich untersagten Muster sehr nahekommt. Für The Goodforces liegen weder Belege für noch gegen eine staatliche Förderung vor.
Ebenfalls nicht haltbar ist die Behauptung, die schwarz-rote Koalition unter Friedrich Merz habe die staatliche Finanzierung politisch einflussreicher NGOs weiter ausgebaut. Tatsächlich kürzt Bundesministerin Karin Prien (CDU) das Förderprogramm "Demokratie leben!" derzeit massiv: Mehr als 200 Projekte sollen nach Recherchen von netzpolitik.org aus der Förderung fallen. Merz selbst nannte das im Bundestag ausdrücklich ein "erwünschtes Ergebnis", wenn dadurch "die eine oder andere Organisation" weniger bedacht werde. Die Förderung wird gekürzt, nicht ausgebaut.
Ob Parallelaktionen wie diese grundsätzlich ein Schlupfloch der Parteienfinanzierung sind, galt in der Rechtswissenschaft schon vor der Reform von 2024 als ungeklärter Graubereich (Alexander Hobusch: Parallelaktionen, ein Graubereich im Recht der Parteienfinanzierung, Zeitschrift für Parteienwissenschaften, 2019). Diese Debatte betrifft aber die gesetzliche Regelung insgesamt, nicht einen konkreten Verstoß von Campact oder The Goodforces in diesem Fall, den bislang kein Gericht festgestellt hat.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Die Wahlkampfhilfe für SPD und Grüne von zusammen rund 696.000 Euro ist real und korrekt im Bundestagsregister erfasst, das ist kein erfundener Vorwurf. Falsch ist aber die Einordnung, die Campact in die Nähe staatlicher Finanzierung rückt, denn eine fast identische Formulierung hat ein Gericht bereits als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft. Ebenso falsch ist die Behauptung, die Bundesregierung habe die NGO-Förderung ausgebaut, während sie tatsächlich gekürzt wird. Der Ruf nach "lückenloser Aufklärung" suggeriert zudem eine Verschleierung, wo eine gesetzlich vorgesehene Transparenzregel bereits gegriffen hat.
