Link Beschreibung
Kurzbericht zur Stillhaltezusage des BfV nach Äußerungen von Präsident Thomas Haldenwang anlässlich der AfD-Europawahlversammlung 2023, das Gericht band das BfV für die Dauer der Veranstaltung an Zurückhaltung.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Im August 2023 veranstaltete die AfD ihre Europawahlversammlung. BfV-Präsident Thomas Haldenwang kommentierte öffentlich, Vertreter des "ehemals gemäßigteren Lagers" der AfD hätten "so gut wie keine Rolle mehr gespielt", und verwies auf verbreitete "rechtsextremistische Verschwörungstheorien" wie die vom "Großen Austausch". Die AfD beantragte daraufhin beim VG Köln im Eilverfahren, solche Äußerungen zu untersagen.
Das BfV gab eine Stillhaltezusage ab: Es verzichtete für die Dauer der zweiten Etappe der Europawahlversammlung auf vergleichbare öffentliche Kommentare. Laut Gerichtssprecher war das BfV an diese Zusage gebunden. Die Behörde begründete ihr Einlenken mit "Respekt vor dem Gericht", nicht damit, dass Haldenwangs Äußerungen rechtswidrig gewesen wären.
Der "Teilerfolg" der AfD bestand darin, dass die Zusage nur für die laufende Veranstaltung galt und kein dauerhaftes Verbot aussprach. Die AfD-Führung kündigte an, das eigentliche Klageverfahren nach dem Parteitag fortzuführen.
Der Artikel ist ein frühes Beispiel dafür, wie die AfD das Instrument der Stillhaltezusage gezielt nutzt, um Verfassungsschutzbehörden während politisch sensibler Termine zur öffentlichen Zurückhaltung zu bewegen, ohne dass das Gericht die inhaltliche Rechtsfrage klärt.
Fazit
Die Stillhaltezusage von 2023 ist der direkte Vorläufer des Verfahrens von 2025: Dasselbe prozesstaktische Muster, dieselbe Behörde, dasselbe Gericht. Der damalige Teilerfolg der AfD war begrenzt und zeitlich befristet. Er sagt nichts über die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Haldenwang-Äußerungen aus.
