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Stand: 28.03.2026

LTO exklusiv, BAMF gibt keine Stillhaltezusagen zu Abschiebungen mehr Das neue Misstrauen

Link Beschreibung

LTO berichtet exklusiv: Nach dem Fall Sami A. teilt das BAMF allen Oberverwaltungsgerichten mit, künftig generell keine Stillhaltezusagen mehr bei Abschiebungen zu geben, und löst damit eine Verfassungsschutzkrise zwischen Behörden und Gerichten aus.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Am 23. Juli 2018 informierte das BAMF alle Oberverwaltungsgerichte, dass es "keine generellen Stillhaltezusagen mehr abgeben" werde, wenn in laufenden Eilverfahren eine Abschiebung beantragt wird. Hintergrund war der Fall Sami A.: Am 11. Juli 2018 hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Stillhaltezusage angefragt, das BAMF lehnte am 12. Juli ab, und am 13. Juli wurde Sami A. abgeschoben, ohne dass das Gericht informiert wurde. Das Oberverwaltungsgericht rügte die Behörden anschließend, sie hätten "die Grenzen des Rechtsstaats ausgetestet".

Das BAMF begründete seine neue Linie mit "Koordinations- und Kommunikationsproblemen" und verwies die Gerichte darauf, sich direkt an die örtlichen Ausländerbehörden zu wenden. Migrationsrechtlerin Simone Rapp kritisierte dies als Umgehung von Verantwortung, da die örtlichen Behörden keine Fallkenntnis hätten. Mehrere Verwaltungsgerichte erließen daraufhin Eilbeschlüsse, um überraschende Abschiebungen zu verhindern, und äußerten offen Misstrauen gegenüber dem BAMF.

Fazit

Der LTO-Artikel dokumentiert, wie das BAMF nach dem politisch aufgeladenen Fall Sami A. eine langjährige Praxis der Kooperation mit Gerichten aufgab, mit unmittelbaren rechtsstaatlichen Konsequenzen. Der Artikel ist eine sorgfältige juristische Einordnung einer exklusiven Meldung und eine wichtige Quelle für das Verhältnis von Behörden und Verwaltungsgerichten beim Thema Abschiebungen.

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