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Stand: 15.08.2026

MDR: AfD-Europaabgeordneter verletzt 14-Jährigen in Stendal

Link Beschreibung

Bericht des MDR Sachsen-Anhalt vom 14. August 2026, 18:57 Uhr. Zwei 14-Jährige beschädigten am Donnerstagabend in Stendal zwei AfD-Wahlplakate und wurden dabei beobachtet. Ein 43-jähriger Deutscher soll die beiden daraufhin angegriffen haben, laut Polizei unter Einsatz eines "mutmaßlichen Schlagwerkzeuges". Nach MDR-Informationen handelt es sich um den AfD-Europaabgeordneten Arno Bausemer. Einer der Jugendlichen wurde im Krankenhaus wegen einer leichten Gehirnerschütterung, mehrerer Prellungen sowie Verletzungen an Lippe und Zahnfleisch behandelt.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Vorgang ist in seinen äußeren Umständen von mehreren Redaktionen unabhängig berichtet worden, und die Polizei bestätigt die zentralen Punkte. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt teilte mit, dass es sich beim Beschuldigten um "eine der Immunität unterliegenden Person" handele, und ein Polizeisprecher erklärte, strafprozessuale Maßnahmen seien "nach Genehmigung zur Aufhebung einer Immunität" möglich. Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments genießt Bausemer Immunität; über deren Aufhebung entscheidet das Parlament auf Antrag der zuständigen Behörden.

Zum Hergang liegen zwei Darstellungen vor, die sich nicht vereinbaren lassen. Bausemer selbst schrieb auf Facebook, er habe Jugendliche beim Beschädigen des Plakats erwischt: "Einen der Täter konnte ich nach kurzer Verfolgung und Gegenwehr stellen und festhalten." Anschließend habe er ihn der Polizei übergeben (t-online, 15. August 2026). Nach Recherche der Volksstimme bewachten er und ein Parteifreund gegen 23 Uhr ein Banner, das in derselben Woche bereits dreimal zerstört worden sein soll.

Die Gegendarstellung stammt aus zwei verschiedenen Quellen, und der Unterschied zwischen ihnen ist wichtig. Der zweite Jugendliche berichtete dem MDR direkt, der Politiker habe einen Baseballschläger benutzt und damit seinen Freund "vom Roller geholt". Die weitergehende Version, Bausemer habe sich bewaffnet hinter dem Plakat versteckt und die Jugendlichen aus dem Hinterhalt angegriffen, gibt der Vorsitzende des Grünen-Kreisverbands, Tobias Kremkau, unter Berufung auf Augenzeugen wieder. Das ist keine eigene Zeugenaussage, sondern die Wiedergabe durch einen politischen Gegner, und sie ist entsprechend zurückhaltend zu behandeln, bis die Augenzeugen selbst greifbar sind.

Zwischen beiden Versionen liegt strafrechtlich der ganze Unterschied. Das vorläufige Festhalten eines auf frischer Tat betroffenen Verdächtigen ist nach Paragraf 127 Absatz 1 der Strafprozessordnung grundsätzlich jedermann erlaubt, allerdings nur mit verhältnismäßigen Mitteln; ein Auflauern mit einem Schlagwerkzeug wäre davon nicht mehr gedeckt. Welche Darstellung zutrifft, ist offen. Es gibt bislang keine Anklage, keine Aufhebung der Immunität und kein Ermittlungsergebnis. Wir geben deshalb beide Versionen wieder und übernehmen keine davon.

Was unabhängig davon feststeht, ist die Beteiligung eines Schlagwerkzeugs. Das Landeskriminalamt bestätigte gegenüber der "Welt" eine "mögliche körperliche Auseinandersetzung", bei der ein "mutmaßliches Schlagwerkzeug" zum Einsatz gekommen sein soll. Bausemers Facebook-Darstellung erwähnt kein Werkzeug, bestreitet es aber auch nicht.

Belegt und unstrittig ist der Ausgang. Ein 14-Jähriger wurde verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Belegt ist ebenfalls, dass die Jugendlichen zuvor Wahlplakate beschädigt hatten. Beides gehört zusammen berichtet, und beides bleibt, was es ist: Sachbeschädigung auf der einen Seite, eine Körperverletzung mit einem Werkzeug gegen ein Kind auf der anderen. Das sind keine gleichwertigen Vorgänge, und sie werden auch nicht dadurch gleichwertig, dass sie in derselben Nacht passiert sind.

Angriffe im Zusammenhang mit Wahlplakaten laufen in diesem Wahlkampf in beide Richtungen. Der MDR verweist im selben Bericht auf einen Fall in Magdeburg, bei dem ein 13-Jähriger beim Aufhängen von AfD-Wahlplakaten angegriffen und leicht verletzt wurde; die Polizei sucht dort nach einem Radfahrer und hat bislang keine Spur. In Berlin-Moabit kam es am selben Donnerstagabend zu einer Auseinandersetzung, als drei AfD-Wahlkampfhelfer beim Plakatieren von drei Personen beschimpft wurden, die die Plakate an sich nehmen wollten; nach Polizeiangaben wurde dabei eine Person aus der angreifenden Gruppe durch den Faustschlag eines unbeteiligten Passanten leicht verletzt, mehrere Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Sachbeschädigung wurden eingeleitet. In einem weiteren Berliner Fall ermittelt der Staatsschutz gegen einen 57-Jährigen wegen beschädigter Plakatbefestigungen. Wer den Stendaler Fall ohne diese Fälle erzählt, erzählt ihn unvollständig.

Fazit

Der Sachverhalt ist in seinem Kern belegt: Ein AfD-Europaabgeordneter steht im Verdacht, zwei 14-Jährige nach einer Plakatbeschädigung angegriffen und einen von ihnen verletzt zu haben, das Landeskriminalamt ermittelt, die Immunität besteht noch. Der Tathergang ist dagegen offen, weil die Darstellung des Beschuldigten und die Schilderung des zweiten Jugendlichen einander widersprechen und die weitergehende Hinterhalt-Version bislang nur mittelbar über einen politischen Gegner vorliegt. Solange die Ermittlungen laufen, ist der Beschuldigte nicht überführt, und wir behandeln ihn auch nicht so. Wir werden den Fall aktualisieren, sobald das Europäische Parlament über die Immunität entschieden hat oder die Staatsanwaltschaft ein Ergebnis mitteilt.