Link Beschreibung
Unter der Überschrift "Abgeurteilt wie ein Schwerverbrecher" kommentiert Manfred Rouhs am 24. September 2026 auf PI-News das Urteil des Landgerichts München II gegen einen 71-Jährigen, der wegen Volksverhetzung in 22 Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Rouhs nennt die Äußerungen zwar strafwürdig, hält die Strafe für "dummes Geschwätz in sozialen Netzwerken" aber für maßlos.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die reinen Eckdaten des Urteils gibt der Beitrag richtig wieder: 22 Fälle Volksverhetzung, dazu Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sieben Jahre Haft. Das bestätigt die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München, nach der die 3. Große Strafkammer des Landgerichts München II das Urteil am 23. September 2026 verkündet hat. Maßlos ist dagegen die Verharmlosung dessen, was der Verurteilte tatsächlich getan hat.
Laut der Pressemitteilung veröffentlichte der Mann ab November 2022, kurz nach seiner Entlassung aus einer wegen früherer Straftaten verbüßten Haftstrafe, zahlreiche Videos und Livestreams. Darin verherrlichte er die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, zeigte den Hitlergruß und Hakenkreuze, verhöhnte die Shoah und rief zu Gewalt gegen jüdische Menschen, Migranten und Trans-Personen auf. Nach Überzeugung des Gerichts wollte er selbst keine Gewalt ausüben, legte es aber darauf an, andere dazu anzustacheln. Die Vorsitzende Richterin Simone Montoya Durango hielt in ihrer Urteilsbegründung, die die Pressemitteilung wiedergibt, genau das fest: Der Mann verbreite seit über zehn Jahren seine hasserfüllten Gedanken gegenüber Juden, Migranten und, im Originalwortlaut in Anführungszeichen, "Transvestiten" und beeinträchtige damit das friedliche Zusammenleben. Von "dummem Geschwätz" ist darin nicht die Rede.
Rouhs verschweigt zudem die Vorgeschichte, die für das Strafmaß entscheidend war. Der Verurteilte ist, wie Merkur berichtet, ein bereits verurteilter Holocaustleugner aus Tutzing, der den Holocaust als Märchen bezeichnet und behauptet haben soll, hinter dem Anschlag auf das World Trade Center stecke ein jüdischer Angriff. Für die Veröffentlichung teilweise identischer Videos hatte er zuvor schon eine vierjährige Haftstrafe verbüßt. Dass er laut Pressemitteilung "massiv und einschlägig vorbestraft" ist, wertete das Gericht strafschärfend, ebenso die "besonders rasante Rückfallgeschwindigkeit": Der Mann hatte kurz nach seiner Haftentlassung weitergemacht. Besonders schwer wog für die Kammer, dass er sogar während der laufenden Ermittlungen und der eigenen Hauptverhandlung, also im Gerichtssaal selbst, weitere Straftaten beging. Das mache das Gericht "besonders fassungslos", heißt es in der Pressemitteilung; auch Recht und Politik und das Sonntagsblatt berichten über die neuen Straftaten im Gerichtssaal. Die geringe Reichweite seiner Kanäle, die Rouhs mit den "reichweitenschwachen Veröffentlichungen" betont, wirkte sich laut Gericht tatsächlich mildernd aus, stand aber neben deutlich schwereren, strafschärfenden Umständen, die im PI-News-Beitrag schlicht fehlen.
Dass der Staatsanwalt sechs Jahre Haft gefordert habe und die Richterin auf sieben Jahre gegangen sei, steht so nur bei PI-News; weder die Pressemitteilung noch Merkur, Recht und Politik oder das Sonntagsblatt nennen diese Zahl. Wer nur Rouhs' Text liest, hält die Erhöhung um ein Jahr angesichts von "reichweitenschwachen Veröffentlichungen" für willkürlich hart und bekommt von den oben genannten Erschwernissen nichts mit.
Fazit
Die Darstellung ist irreführend: Die genannten Eckdaten des Urteils stimmen, und Rouhs räumt selbst ein, dass es um strafwürdige Äußerungen zum Holocaust und um Hakenkreuze ging. Als "dummes Geschwätz in sozialen Netzwerken" lässt sich das Urteil aber nur abtun, weil der Beitrag weglässt, was das Strafmaß erklärt: die Aufrufe zur Gewalt gegen Juden, Migranten und Trans-Personen, die einschlägigen Vorstrafen samt vier verbüßten Jahren Haft, den schnellen Rückfall und die neuen Straftaten im eigenen Prozess. Genau diese Umstände nennt das Gericht als Gründe für die sieben Jahre, nicht belanglose Äußerungen, für die Rouhs "drakonische Strafen" beklagt.
