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Stand: 05.08.2026

Angriff war keiner: Jetzt wird gegen den AfD-Kandidaten ermittelt

Link Beschreibung

t-online berichtet am 5. August 2026 über den Abschluss der Ermittlungen zum Rosenheimer Vorfall vom 28. Februar 2026: Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat das Verfahren gegen die drei Beschuldigten aus der linken Szene nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, es besteht kein hinreichender Tatverdacht. Laut Behördensprecher Rainer Vietze wurden ihre Daten "wegen erwiesener Unschuld gesperrt". Am selben Tag leitete die Staatsanwaltschaft ein neues Verfahren ein: Gegen den AfD-Bürgermeisterkandidaten Michael Maurer aus Rott am Inn wird nun wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Artikel rekonstruiert außerdem den Ablauf: Maurer hatte zunächst angegeben, Tritte zwischen die Beine bekommen zu haben und am Boden liegend weiter getreten worden zu sein. AfD-Landtagsabgeordneter Andreas Winhart fotografierte den Gestürzten und verbreitete die Erzählung eines Angriffs "ortsbekannter Linksextremisten"; der Bundestagsabgeordnete Götz Frömming fragte "WO BLEIBT DER AUFSCHREI?", die Europaabgeordnete Mary Khan beklagte, die Tagesschau schweige. Das Video zeigte dagegen, dass Winhart selbst nach dem Banner der vorbeigehenden Gruppe griff und Maurer im folgenden Gerangel ohne fremdes Zutun stürzte.

Nach Bekanntwerden des Videos kündigte Maurer bei der Polizei zunächst an, seinen Strafantrag zurückzunehmen, nahm davon aber wieder Abstand und hielt an dem Antrag fest. Die Ermittler prüften das entlastende Video auch auf Manipulation: Das Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim fand keine Hinweise auf inhaltliche Eingriffe oder herausgeschnittene Szenen, lediglich eine Verpixelung der gezeigten Personen. Zwei unbeteiligte Zeuginnen bestätigten den im Video dokumentierten Ablauf. Wegen des Banner-Zugriffs wird nicht ermittelt, da bei der AfD keine dauerhafte Aneignungsabsicht vorgelegen haben dürfte. Bei der Bürgermeisterwahl in Rott am Inn erhielt Maurer 129 Stimmen (5,7 Prozent).

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Artikel dokumentiert das amtliche Ende der Opfererzählung: Fünf Monate nach dem Vorfall steht fest, dass die als "Angreifer" beschuldigten Gegendemonstranten unschuldig sind, während das vermeintliche Opfer selbst zum Beschuldigten wurde. Bemerkenswert ist die Gründlichkeit der Ermittlungen: Das entlastende Video wurde kriminaltechnisch auf Manipulation geprüft und durch unbeteiligte Zeuginnen bestätigt, bevor die Staatsanwaltschaft die Einstellung verfügte.

Der Bericht zeigt auch, wie weit die ursprüngliche Falscherzählung getragen wurde: Von Winharts Fotos über Frömmings Empörungs-Tweet bis zu Mary Khans Vorwurf, die Medien würden linke Gewalt verschweigen. Keine dieser Darstellungen hielt der Beweislage stand.

Fazit

t-online liefert den Schlusspunkt der eigenen Berichterstattung zum Fall: Der angebliche linke Angriff auf einen AfD-Kandidaten war keiner, die Beschuldigten sind rehabilitiert, und die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung für die falsche Beschuldigung liegt jetzt bei Maurer.

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