Link Beschreibung
Der Tagesspiegel berichtet am 18. September 2026 über eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung bei einem Mitarbeiter der Berliner AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker in Berlin-Lichterfelde. Grundlage war der Verdacht auf Verstöße gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin mit. Zuerst hatte Bild berichtet, der Mitarbeiter sei persönlicher Mitarbeiter in Brinkers Reinickendorfer Wahlkreisbüro. Der Beschuldigte ist 48 Jahre alt; zu seiner beruflichen Tätigkeit machte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit Verweis auf dessen Persönlichkeitsrechte keine Angaben. Laut Staatsanwaltschaft wurden weder Sprengstoff noch Waffen gefunden, wohl aber "andere Beweismittel" sichergestellt, die nun untersucht werden müssen. Laut Bild soll es sich dabei um Drogen und Nazi-Devotionalien handeln. Brinker sagte der Zeitung, sie habe "niemals einen Anhaltspunkt dafür" gehabt, dass ihr Mitarbeiter "in einer solchen Richtung tickt": "Er ist einfach Sammler."
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Eine dpa-Meldung bestätigt den Kern des Berichts und ergänzt das Datum: Die Durchsuchung fand am 15. September 2026 statt, fünf Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Laut Staatsanwaltschaft fanden die Ermittler keine Beweismittel, die den ursprünglichen Verdacht stützen, stellten dafür aber sogenannte Zufallsfunde sicher, deren strafrechtliche Relevanz erst nach kriminaltechnischer Untersuchung feststeht. Dass es sich dabei um Drogen und Nazi-Devotionalien gehandelt haben soll, stammt bislang allein aus den Berichten von Bild und B.Z. t-online (mit Material der dpa): Razzia bei Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidatin (18. September 2026)
Den Satz "Wir warten jetzt die Ermittlungen ab" sagte laut Tagesspiegel und Bild Brinker selbst. Die dpa-Meldung schreibt fast denselben Satz ("Wir warten die Ermittlungen ab") AfD-Sprecher Ronald Gläser zu, der den Vorgang zusätzlich als "private Angelegenheit" bezeichnete. t-online (mit Material der dpa): Razzia bei Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidatin (18. September 2026)
Apollo News griff den Fall am Folgetag auf und schrieb im Vorspann, die Beamten hätten "laut Polizei Nazi-Devotionalien und Betäubungsmittel" gefunden. Eine solche Polizeiangabe steht in keinem der anderen Berichte. Die Staatsanwaltschaft sprach nur von Zufallsfunden, die erst kriminaltechnisch untersucht werden müssten, und wollte sich laut Bild zur Art der Beweismittel nicht äußern. Im Artikeltext nennt Apollo News die Funde samt "Parteimaterial der AfD" ohne Quellenangabe. Das deckt sich mit dem Bild-Bericht, der Drogen, "Nazi-Zeug" und "viel AfD-Material" nennt. Apollo News stellt den Fall zudem neben eine rund eine Woche zuvor erfolgte Wohnungsdurchsuchung beim SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach in einer gänzlich anderen Angelegenheit. Apollo News: Kurz vor der Wahl: Hausdurchsuchung bei Mitarbeiter von AfD-Kandidatin Brinker (19. September 2026) Belegt ist für diesen Fall die richterliche Anordnung der Hausdurchsuchung. Die Vorwürfe richten sich zudem gegen den Mitarbeiter, nicht gegen Brinker oder die AfD als Partei.
Fazit
Belegt ist bislang nur eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung bei einem Mitarbeiter von Kristin Brinker wegen des Verdachts auf Waffen- und Sprengstoffdelikte, bei der weder Waffen noch Sprengstoff gefunden wurden. Ob die stattdessen sichergestellten Gegenstände, laut Bild Drogen und Nazi-Devotionalien, strafrechtlich relevant sind, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen und noch nicht kriminaltechnisch untersucht. Ein Vorwurf gegen Brinker selbst oder gegen die AfD als Partei ergibt sich daraus nicht.
