Zur Quelle "Der Tagesspiegel" springen
Stand: 09.07.2026

EU-Parlament stimmt für Prüfverfahren gegen AfD-Parteienfamilie ESN

Link Beschreibung

Tagesspiegel/dpa berichtet am 7. Juli 2026 über die Straßburger EP-Abstimmung: Mit 414 Ja-Stimmen, 224 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen hat das EU-Parlament ein Überprüfungsverfahren gegen die europäische Parteienfamilie "Europa der Souveränen Nationen" (ESN) beschlossen, der auch die Die "Alternative für Deutschland" angehört. Die unabhängige EU-Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (APPF) soll prüfen, ob die ESN gegen EU-Grundwerte wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstößt; bei bestätigtem Verstoß drohen Verlust des ESN-Parteistatus und Streichung der EU-Förderung (für 2026 zugesagt: rund 2 Millionen Euro laut Parlamentsangaben). Der Artikel verweist auf eine Ende Juni in Berlin verabschiedete ESN-Erklärung, in der die Partei nach eigenen Angaben ihr Bekenntnis zu "Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit" bekräftigt; ESN-Präsident Stanislav Stoyanov (BG) fordert dort ein "Europa freier und souveräner Nationen".

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Grundlage des Verfahrens ist ein Schreiben der APPF-Aufsichtsbehörde, das Ende Mai 2026 an Parlament, Rat und Kommission ging und laut Tagesspiegel/dpa unter anderem auf ein Urteil des Verwaltungsgericht Köln zur AfD verweist: Darin bewertet das Gericht Elemente aus dem AfD-Parteiprogramm und Aktivitäten von Parteivertretern als unvereinbar mit Menschenwürde und Religionsfreiheit. Ergänzend führt die APPF laut dem Artikel Social-Media-Beiträge von Politikern mehrerer ESN-Mitgliedsparteien an, die sich gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen richten. Den Antrag auf die Abstimmung brachte ursprünglich die Linksfraktion ein, unterstützt wurde er später fraktionsübergreifend bis in die EVP hinein, wie beck-aktuell berichtet.

Das Verfahren läuft in mehreren Schritten: Die ESN kann sich zunächst innerhalb von rund einem Monat äußern und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen. Anschließend hat ein unabhängiges Sachverständigengremium zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme, bevor die APPF entscheidet. Gegen eine Entscheidung können Parlament und Rat innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben, wie Agence Europe und der Tagesspiegel-Artikel übereinstimmend darstellen.

Ein Teil der Berichterstattung, etwa von CORRECTIV und Euronews, spricht in der Überschrift von einem "Verbotsverfahren". Das ist verkürzt: Gegenstand ist ausschließlich der Registrierungs- und Förderstatus der europäischen Dachpartei ESN nach EU-Parteienrecht. Der Tagesspiegel-Artikel selbst stellt im Fließtext klar, dass eine Streichung aus dem Register kein Parteiverbot bedeuten würde: Die nationalen Mitgliedsparteien, also auch die AfD in Deutschland, blieben bestehen und könnten unter Umständen sogar weiter im ESN-Bündnis zusammenarbeiten. Ein Verbot der AfD als deutsche Partei kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht in einem eigenen, hier nicht betroffenen Verfahren aussprechen. Diese Unterscheidung machte auch CORRECTIV an anderer Stelle im selben Artikel deutlich, obwohl die Überschrift das vergröbert. Auch Janina Böttger, europapolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, betont in einer Pressemitteilung, das EP-Verfahren gegen die europäische Dachpartei "ersetzt aber nicht die notwendige Prüfung der AfD in Deutschland" und stellt es damit ausdrücklich als eigenständiges, von einem AfD-Verbotsverfahren zu unterscheidendes Instrument dar.

Weder auf afd.de noch auf afdbundestag.de findet sich im Zeitraum 7. bis 9. Juli 2026 eine offizielle Stellungnahme zum ESN-Prüfverfahren, obwohl die AfD-Bundestagsfraktion in diesen Tagen zu zahlreichen anderen Themen Pressemitteilungen veröffentlichte. Öffentlich kursierende Zitate von AfD-Spitzenpolitikern zum Verfahren stammen bislang ausschließlich aus russischen Propagandakanälen und lassen sich nicht über eine seriöse Primärquelle verifizieren; sie werden hier deshalb bewusst nicht wiedergegeben.

Parallel zu diesem Schweigen hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag in derselben Woche verstärkt gegen EU-Institutionen mobilisiert, etwa mit der Pressemitteilung der Digitalpolitiker Ruben Rupp und Tobias Teich gegen die freiwillige EU-Chatkontrolle ("Einstieg in den Überwachungsstaat"). Persönlich schlägt AfD-Chefin Alice Weidel in dieselbe Kerbe: Am Tag der EP-Abstimmung schreibt sie auf X, die EU habe "mit Demokratie nichts zu tun, sondern ist Wiedergängerin der Sowjetunion". Einen Tag später wirft Beatrix von Storch auf demselben Kanal der "herrschenden Klasse in der EU" pauschal Rechtsbruch vor und nennt CDU/CSU eine "Schande für die Demokratie". Dass dieselbe Fraktion zeitgleich für andere staatliche Überwachungsinstrumente wie einen "KI-gestützten Grenzschutz" wirbt, macht das Chatkontrolle-Framing als grundsätzliche Überwachungskritik inhaltlich brüchig. Ob hinter dem zeitlichen Zusammentreffen eine bewusste Ablenkungsstrategie steckt, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht belegen. Das Muster ist aber auffällig.

Fazit

Der Tagesspiegel/dpa-Artikel berichtet sachlich und korrekt über einen ersten Fall dieser Art: ein EU-Prüfverfahren gegen eine europäische Parteienfamilie wegen möglicher Werteverstöße. Problematisch ist nicht dieser Artikel, sondern das in Teilen der übrigen Berichterstattung verbreitete Kürzel "Verbotsverfahren" für einen Vorgang, der ausschließlich Registrierung und EU-Förderung der Dachpartei betrifft und ein Verbot der AfD in Deutschland weder ersetzt noch vorwegnimmt.