Link Beschreibung
Die taz berichtet, dass das Oberlandesgericht Dresden im Terrorprozess gegen die "Sächsischen Separatisten" die Haftbefehle gegen drei der acht Angeklagten aufgehoben hat. Der Vollzug eines vierten Haftbefehls wird ausgesetzt, sobald eine Sicherheitsleistung hinterlegt ist; dieser Angeklagte ist also noch nicht frei. Vier weitere Männer bleiben ohnehin in Untersuchungshaft. Zwei der Betroffenen könnten bald im Stadtrat von Grimma sitzen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Entscheidung ist durch das Gericht selbst belegt. Laut Medieninformation des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. Oktober 2026 hob der 5. Strafsenat nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft die Haftbefehle gegen drei der acht Angeklagten auf. Bei zwei von ihnen sah der Senat den dringenden Tatverdacht nicht mehr im vollen Umfang des Tatvorwurfs als gegeben und verneinte die Fluchtgefahr. Beim dritten hielt er die weitere Haft für unverhältnismäßig. Einen vierten Haftbefehl setzte der Senat aus und machte das von einer noch nicht hinterlegten Sicherheitsleistung abhängig. Auch bei ihm sieht der Senat den dringenden Tatverdacht nicht mehr in vollem Umfang.
Die Entscheidung betrifft die Untersuchungshaft, nicht die Schuldfrage; der Prozess läuft weiter. Auch wo der Senat den Tatverdacht nicht mehr in vollem Umfang sieht, spricht die Mitteilung nicht davon, dass er ganz entfallen sei. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung die Errichtung eines "ethnisch gesäuberten" NS-Staates vorbereitet zu haben. Hintergründe zum Verfahren stehen in unserer Einordnung zum Prozessauftakt.
Die taz nennt als weitere Details, dass Kurt Hättasch vor der Haft Fraktionschef der AfD im Stadtrat von Grimma war und dort noch Stadtrat ist. Er ist laut taz der Angeklagte, dessen Haftbefehl gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt wird; solange sie nicht hinterlegt ist, bleibt er in Haft. Entlassen wurden laut taz Kevin R., Norman T. und Hans-Georg P. Kevin R. könnte nach dem angekündigten Rücktritt einer AfD-Stadträtin nachrücken. Das Oberlandesgericht weist auf Anfrage der taz einen zeitlichen Zusammenhang mit der Haftentscheidung zurück und spricht von einem Zufall. Diese Einzelheiten zu Personen und Mandaten stützen sich auf die taz, die Gerichtsmitteilung nennt keine Namen.
Fazit
Das Gericht hebt bei drei der acht Angeklagten die Untersuchungshaft auf und setzt sie bei einem vierten gegen eine noch nicht hinterlegte Sicherheitsleistung aus. Bei zwei der Entlassenen und beim vierten Angeklagten sieht der Senat den dringenden Tatverdacht nach fast zwei Jahren nicht mehr in vollem Umfang des Vorwurfs. Beim dritten Entlassenen hält er allein die weitere Haft für unverhältnismäßig. Über Schuld oder Unschuld ist damit nichts entschieden.
