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Stand: 20.04.2026

Urteil gegen Rechtsterroristen: Lange Haft für Gruppe-S-Mitglieder

Link Beschreibung

Ein Stuttgarter Gericht verurteilte zehn Männer der rechtsextremistischen Gruppe S. zu mehrjährigen Haftstrafen. Der Hauptangeklagte Werner S. erhielt als Rädelsführer sechs Jahre Gefängnis. Die Gruppe plante Anschläge auf Moscheen, um einen Bürgerkrieg auszulösen. Neun weitere Angeklagte erhielten Strafen zwischen 1,75 und 5,25 Jahren, ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte am 30. November 2023 nach über 170 Verhandlungstagen zehn Mitglieder der rechtsextremen Terrorzelle "Gruppe S." zu mehrjährigen Haftstrafen. Namensgeber und Rädelsführer Werner S. erhielt sechs Jahre Haft wegen Gründung und Führung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB - die Bundesanwaltschaft hatte sieben Jahre gefordert. Sein engster Vertrauter Toni E. wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, die übrigen acht Verurteilten erhielten Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und vier Jahren und sechs Monaten. Ein dreizehnter Angeklagter, der V-Mann Paul U., wurde als einziger freigesprochen; zwei weitere ursprünglich Beschuldigte starben vor bzw. während des Verfahrens.

Die Gruppe hatte bei einem Treffen im Februar 2020 konkrete Pläne geschmiedet, gezielt kleinere Moscheen mit einflussreichen Imamen anzugreifen und durch eine Serie von Anschlägen bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland zu provozieren. Als Motiv nannte die Anklage die Furcht vor einer "Übernahme der Bundesrepublik durch Flüchtlinge". Das Verfahren gilt als einer der größten Rechtsterrorismusprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik - mehr als 130 Zeugen wurden vernommen, rund 1.000 Dokumente behandelt. Das Urteil wurde später rechtskräftig, wie die Stuttgarter Zeitung: Urteil gegen rechtsterroristische Gruppe S. rechtskräftig berichtete.

Die Kernfakten des taz-Artikels - Straflängen, Tatvorwürfe, Freispruch des V-Manns - werden durch mehrere unabhängige Quellen bestätigt: LTO: OLG verurteilt Mitglieder der Gruppe S. zu Haftstrafen (30.11.2023) und Stuttgarter Zeitung: Lange Haftstrafe für Rädelsführer (30.11.2023).

Fazit

Der taz-Bericht über das Urteil gegen die Gruppe S. ist faktisch korrekt und durch mehrere unabhängige Quellen bestätigt. Das Verfahren dokumentiert eine real geplante rechtsextreme Terrorkampagne gegen Muslime in Deutschland.