Verfassungsblog
Der Verfassungsblog ist eine deutsche Online-Plattform für öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtspolitik, gegründet am 30. Juli 2009 von Maximilian Steinbeis und nach eigenen Angaben das erste deutschsprachige Blog zum Verfassungsrecht. Anfangs betrieb Steinbeis das Projekt allein; heute publizieren dort über 3.500 Wissenschaftler:innen, Richter:innen und Jurist:innen aus aller Welt.

Der Verfassungsblog ist eine deutsche Online-Plattform für öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtspolitik, gegründet am 30. Juli 2009 von Maximilian Steinbeis und nach eigenen Angaben das erste deutschsprachige Blog zum Verfassungsrecht. Anfangs betrieb Steinbeis das Projekt allein; heute publizieren dort über 3.500 Wissenschaftler:innen, Richter:innen und Jurist:innen aus aller Welt.
Über die Quelle
Das Verfassungsblog hat sich von einem persönlichen Blog zu einem mehrsprachigen wissenschaftlichen Autorenmagazin entwickelt. Jeder der rund 800 Artikel pro Jahr durchläuft ein Redaktionsreview; bei Bedarf wird ein externer Peer-Review hinzugezogen. Die Beiträge erscheinen als Diamond Open Access (keine Gebühren für Autor:innen oder Leser:innen), werden mit einem DOI versehen und im disziplinären Repository intRechtDok archiviert. Die ISSN lautet 2366-7044.
Die Plattform versteht sich als Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaft und politischer Öffentlichkeit. In den letzten zwölf Monaten verzeichnete sie 5 Millionen Aufrufe von 3,5 Millionen Besucher:innen; zwei Drittel der Leserschaft kommen aus Deutschland. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben Artikel des Verfassungsblogs in ihrer Rechtsprechung zitiert. Die EU-Kommission bezeichnete das Verfassungsblog 2020 in ihrem Rule-of-Law-Bericht als "weit gelesene Plattform für Diskussionen zur Rechtsstaatlichkeit."
Im Januar 2025 wurde der Verfassungsblog aus dem Directory of Open Access Journals (DOAJ) entfernt, da das DOAJ mindestens zwei externe Peer-Reviews pro Artikel verlangt. Diese Anforderung ist für deutschsprachige Rechtszeitschriften nach Ansicht des Verfassungsblogs kaum üblich. Eine Beschwerde wurde im Mai 2025 abgelehnt. Die Entfernung berührt die inhaltliche Qualität der Beiträge nicht.
Links
Faktenfackel Bewertung
Der Verfassungsblog gilt als eine der wichtigsten deutschsprachigen Fachdiskussionsplattformen für Verfassungs- und Grundrechtsfragen. Die Autorenschaft ist durchgehend wissenschaftlich ausgewiesen; die redaktionelle Qualitätssicherung entspricht dem Standard juristischer Fachpublikationen in Deutschland. Für rechtswissenschaftliche Einordnungen ist der Verfassungsblog eine verlässliche Primärquelle.
Fazit
Seriöse, wissenschaftlich fundierte Plattform für öffentliches Recht mit hoher Reichweite und nachgewiesener Rezeption in der Rechtsprechung. Beiträge sind als Grundlage für Faktenfackel-Bewertungen zu juristischen Fragen geeignet.