Link Beschreibung
Hintergrundartikel der ARD-Rechtsredaktion zur Bedeutung der Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch".
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Am 2. Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Grundlage war ein 1.100 Seiten umfassendes geheimes Gutachten. Das BfV begründete die Einstufung vor allem mit dem "in der Partei vorherrschenden ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis", das nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar sei.
Drei Tage später, am 5. Mai, reichte die AfD Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. Die 195-seitige Klageschrift fordert das Gericht auf, dem BfV zu untersagen, die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzuordnen und zu beobachten. Gleichzeitig stellte die AfD einen Eilantrag und einen sogenannten Hängebeschluss.
Der Artikel von ARD-Rechtsredakteur Kolja Schwartz erklärt, was die daraufhin vom BfV abgegebene Stillhaltezusage bedeutet und was nicht. Die Behörde erklärte von sich aus, die Einstufung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren vorläufig auszusetzen und die zugehörige Pressemitteilung zu löschen. Damit wollte das BfV einem Hängebeschluss durch das Gericht zuvorkommen, wie er im März 2021 im Verfahren um den "Verdachtsfall" ergangen war.
Wichtige Einordnung des Artikels: Die Stillhaltezusage ist kein Eingeständnis eines Fehlers und sagt nichts über die Erfolgsaussichten von AfD-Eilantrag oder Klage aus. Die AfD bleibt weiterhin als Verdachtsfall eingestuft und kann mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden, allerdings mit etwas höheren Hürden als bei der Einstufung als "gesichert extremistisch".
Das Verfahren läuft beim Verwaltungsgericht Köln, weil sich die Klage gegen das BfV richtet, das dort seinen Sitz hat. Das BfV trägt die Beweislast und muss darlegen, warum die Gesamteinstufung gerechtfertigt ist. Gegen die frühere Einstufung als Verdachtsfall war die AfD ebenfalls juristisch vorgegangen und in erster Instanz sowie vor dem Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2024 gescheitert.
Zum Parteiverbotsverfahren: Juristisch ist das eine andere Frage. Ein Verbot kann nur das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat aussprechen.
Fazit
Der Artikel liefert eine klare und sachliche juristische Einordnung eines verfahrensrechtlichen Schrittes, der in der öffentlichen Diskussion leicht missverstanden werden konnte. Die Stillhaltezusage stärkt weder die AfD noch schwächt sie die Position des Verfassungsschutzes, sie gibt dem Gericht Zeit, in Ruhe zu prüfen.
