Link Beschreibung
Recherche von Vera Deleja-Hotko und Arne Semsrott, veröffentlicht am 7. August 2026. FragDenStaat wertet über 1.000 Seiten interner Dokumente des Bundesministerium des Innern (BMI) aus, die über das Informationsfreiheitsgesetz erlangt wurden, und veröffentlicht die Dokumente. Die Akten zeigen, dass die zuständige Fachabteilung die von Alexander Dobrindt angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze bereits im Herbst 2024 für rechtswidrig hielt. Ein Staatssekretär referiert laut FragDenStaat die Position Dritter, wonach man eine solche Maßnahme angesichts der langen Verfahrensdauer vor Gericht ohnehin einfach umsetzen könne, weil sie bis zu einer gerichtlichen Aufhebung faktisch wirke. Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Fachabteilung im Juni 2025 recht.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Chronologie der Akten beginnt vor Dobrindts Amtszeit. Bereits Ende August 2024, noch unter Innenministerin Nancy Faeser (SPD), stufte die Fachabteilung des Ministeriums Zurückweisungen als "aus fachlicher Sicht mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden" ein. In einer Gesprächsvorbereitung für eine Minister:innenrunde vom 9. September 2024 wurde die Fachabteilung deutlicher: Zurückweisungen seien "europarechtlich nicht tragfähig, innenpolitisch fragwürdig und europapolitisch gefährlich". Zu Staatssekretär Bernd Krösser führt FragDenStaat zwei getrennt datierte Dokumente an. Eine "Sachdarstellung nach einer mündlichen Aufforderung von Staatssekretär Krösser" vom 30. Januar 2025 hält fest, ein Eilverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland würde voraussichtlich mehr als ein halbes Jahr dauern. Eine "Anmerkung von Staatssekretär Krösser", laut Bildunterschrift vom 20. Januar 2025, hält dazu fest, das würde "die Position derer stärken, die zwar auch davon ausgehen, dass ein solches Vorgehen Deutschlands vor dem EuGH keinen Bestand hätte, aber man die Maßnahme 'einfach mal macht, weil es dauert bis sie aufgehoben werden muss und sie in dieser Zeit ja faktisch wirkt'". Krösser referiert damit laut dieser Anmerkung eine Position Dritter, er formuliert sie nicht unmittelbar als eigenen Vorschlag. FragDenStaat selbst deutet die Notiz als Krössers Schlussfolgerung zu einem bewussten Rechtsbruch, das ist die Interpretation von FragDenStaat und nicht der Wortlaut des Dokuments. Bei der Datierung ist die Quelle selbst uneinheitlich: Die Chronologie führt beide Dokumente unter der Überschrift 30. Januar 2025, während die Bildunterschrift der zweiten Notiz den 20. Januar 2025 nennt.
Am 7. Mai 2025, keine 24 Stunden nach seinem Amtsantritt, ordnete Alexander Dobrindt an, Asylsuchende ohne Einzelfallprüfung an den Grenzen zurückzuweisen, und berief sich dabei in der Pressekonferenz auf Artikel 72 AEUV, eine EU-Ausnahmeregelung zugunsten der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit, gegen deren Anwendbarkeit die eigene Fachabteilung wiederholt gewarnt hatte. Laut FragDenStaat verschwand der Verweis auf Artikel 72 aus der Sprachregelung für die Presse bereits zwei Tage später, also um den 9. Mai 2025. Eine E-Mail der Fachabteilung vom 15. Mai 2025 hält zusätzlich fest, dass für die Berufung auf Artikel 72 "bislang kein Sachverhalt bekannt ist, mit der diese Anwendung begründet werden soll". Die rechtlichen Bedenken im Haus bestanden damit auch nach der Änderung der Sprachregelung fort.
Am 2. Juni 2025 gab das Verwaltungsgericht Berlin der Einschätzung der Fachabteilung im Kern recht. In drei Eilbeschlüssen (Az. 6 L 191/25 u. a.) entschied die 6. Kammer, dass die Zurückweisungen gegen die Dublin-III-Verordnung verstoßen und sich die Bundesregierung nicht auf Artikel 72 AEUV berufen könne, weil die Bundespolizei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit nicht hinreichend dargelegt habe; zusätzlich äußerte die Kammer Zweifel, ob eine Berufung auf Artikel 72 überhaupt zulässig sei, ohne zuvor ernsthaft eine gemeinsame Lösung mit EU-Organen und Nachbarstaaten gesucht zu haben (LTO: VG Berlin fällt erste Eilentscheidungen). Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Trotz der Beschlüsse hält Dobrindt an der Praxis fest. Im Prozessverhalten zeigt sich das BMI seither eher zurückhaltend als kämpferisch: In dem Berliner Verfahren erklärte sich das Haus vorsorglich mit einer Erledigung einverstanden, und in einem Münchner Parallelfall übernahm es sogar die Gerichtskosten, statt die zunächst angekündigte "dezidierte Begründung" für die Notlage gerichtlich klären zu lassen (LTO: Will Dobrindt Zurückweisungen rechtlich klären lassen?). Zu einzelnen laufenden Verfahren äußert sich das Ministerium grundsätzlich nicht, verweist auf Anfragen aber weiterhin darauf, die Zurückweisungen erfolgten auf Grundlage des deutschen Rechts, weil sich Deutschland in einer nationalen Notlage befinde. Eine belastbare Begründung für diese Notlage hat das Ministerium bislang nicht öffentlich vorgelegt.
Eine frühere strafrechtliche Bewertung relativiert die Vorwürfe teilweise. Nachdem FragDenStaat Dobrindt im Juni 2025 wegen Anstiftung zu rechtswidrigen Weisungen angezeigt hatte, sah die Staatsanwaltschaft Berlin laut einem teilweise geschwärzten, auf Anfrage veröffentlichten Bescheid vom 24. November 2025 von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ab: Es bestehe kein Anfangsverdacht, es gebe keine "tatsächlichen Anhaltspunkte", dass Dobrindt persönlich wissentlich rechtswidrige Anweisungen erteilt habe. Das ist rechtlich etwas anderes als eine Einstellung eines bereits eröffneten Ermittlungsverfahrens nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung. FragDenStaat hält dem entgegen, dass die nun veröffentlichten Dokumente genau das nahelegen, was die Staatsanwaltschaft für bloße Mutmaßung hielt. Offen bleibt dabei, ob und in welchem Umfang Dobrindt die Einschätzungen der Fachabteilung aus dem Herbst 2024 und Januar 2025, die noch vor seiner Amtszeit entstanden, persönlich vorgelegt bekam. Belegt ist dagegen, dass dieselbe Fachabteilung seines Hauses die rechtlichen Bedenken auch nach seinem Amtsantritt weitertrug.
Ein weiterer Kontext betrifft die Grundlage der Recherche selbst. Sowohl FragDenStaat als auch, nach eigenen Angaben von FragDenStaat, der Spiegel erhielten die Dokumente über das Informationsfreiheitsgesetz, das dasselbe Ministerium nach eigenen internen Plänen weitgehend entkernen will (Der Spiegel: Alexander Dobrindt: "Migrationswende" steht auf wackeligen Füßen, Artikel paywallgeschützt). Ein BMI-Vermerk von Anfang Februar 2026 zielt einer MDR-Recherche zufolge ausdrücklich darauf ab, Plattformen wie FragDenStaat als Anfragekanal unmöglich zu machen, unter anderem durch eine Identifizierungspflicht für Antragstellende (netzpolitik.org: FragDenStaat & Co.: Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen). Recherchen wie diese über die Zurückweisungspraxis wären nach den geplanten Regeln in dieser Form kaum noch möglich.
Fazit
Die Kernaussage ist zutreffend: Die von FragDenStaat vorgelegten Dokumente belegen, dass die Fachabteilung des Bundesinnenministeriums die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze bereits vor Dobrindts Anordnung vom 7. Mai 2025 wiederholt als europarechtlich nicht tragfähig einstufte und diese Einschätzung auch danach im eigenen Haus bestehen blieb. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Rechtsauffassung im Juni 2025 in drei unanfechtbaren Eilbeschlüssen. Offen bleibt allein, in welchem Umfang Dobrindt persönlich vor seiner Entscheidung über die konkreten Warnungen informiert war.
