Quelle

Gewerkschaft der Polizei (GdP)

1950 gegründete, größte deutsche Polizeigewerkschaft mit über 200.000 Mitgliedern, seit 1978 im DGB organisiert

Bildquelle: ©Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Bildquelle: ©Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Über die Quelle

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wurde am 14. September 1950 in Hamburg gegründet und vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen von Beschäftigten der deutschen Polizeien sowie der Zollverwaltung. Seit 1978 ist sie Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Mit 208.111 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2023) ist sie deutlich größer als die konkurrierende Deutsche Polizeigewerkschaft mit rund 100.000 Mitgliedern. Die GdP ist föderalistisch organisiert in 16 Landesbezirke sowie die eigenständigen Bezirke Bundeskriminalamt und Bundespolizei/Zoll, ihre Bundesgeschäftsstellen liegen in Berlin und Hilden. Wikipedia: Gewerkschaft der Polizei

Höchstes Organ ist der alle vier Jahre tagende Bundeskongress, zwischen den Kongressen der Gewerkschaftsbeirat. Die laufende Arbeit leistet der Geschäftsführende Bundesvorstand (GBV) unter dem seit September 2022 amtierenden Bundesvorsitzenden Jochen Kopelke. Neben tarif- und beamtenrechtlicher Interessenvertretung positioniert sich die GdP regelmäßig zu sicherheits- und gesellschaftspolitischen Themen mit Polizeibezug, etwa Gewalt gegen Polizeibeschäftigte, Digitalisierung oder die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Dienst. Die gewerkschaftseigene Mitgliederzeitschrift heißt "Deutsche Polizei" und erscheint im hauseigenen Verlag Deutsche Polizeiliteratur in Hilden. Wikipedia: Gewerkschaft der Polizei

Am 11. März 2021 stellte der Bundesvorstand der GdP gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung fest, dass die Mitgliedschaft in der Partei Die "Alternative für Deutschland" mit der Mitgliedschaft in der GdP nicht vereinbar ist. Zur Begründung führte der Vorstand an, die Positionen und Meinungen der AfD widersprächen dem freiheitlich-demokratischen, rechtsstaatlichen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten. Wikipedia: Gewerkschaft der Polizei Dieser Unvereinbarkeitsbeschluss betrifft die eigene Mitgliedschaft in der GdP, nicht den Polizeidienst als solchen, und ist damit gewerkschaftspolitisch vergleichbar mit ähnlichen Beschlüssen anderer DGB-Gewerkschaften gegenüber der AfD. Öffentlich wahrgenommen wurde die GdP zuletzt vor allem über Äußerungen ihres stellvertretenden Bundesvorsitzenden Sven Hüber zur beamtenrechtlichen Remonstrationspflicht gegenüber möglichen AfD-geführten Innenministerien (siehe Bewertung des Apollo-News-Artikels dazu).

Faktenfackel Bewertung

Die GdP ist eine reguläre, im DGB organisierte Berufsgewerkschaft und kein Desinformationsakteur. Ihre Positionspapiere und Pressemitteilungen sind Interessenvertretung der eigenen Mitgliedschaft, keine neutrale Berichterstattung, was bei der Einordnung zu berücksichtigen ist: Forderungen zu Personalausstattung, Besoldung oder Ausrüstung folgen erkennbar dem gewerkschaftlichen Auftrag. Bei rechtlichen und tatsächlichen Aussagen, etwa zu Gerichtsentscheidungen oder Statistiken, arbeitet die GdP in den bislang von Faktenfackel geprüften Fällen mit realen Quellen, auch wenn einzelne Zahlen wie im Fall der Mitgliederschätzung zur AfD veraltet sein können.

Der Unvereinbarkeitsbeschluss zur AfD-Mitgliedschaft von 2021 ist eine innergewerkschaftliche Positionierung, wie sie im DGB und bei anderen Gewerkschaften gegenüber Parteien mit gerichtlich festgestellten verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht unüblich ist, und für sich genommen kein Beleg für mangelnde Neutralität der Gewerkschaft gegenüber ihren eigenen Mitgliedern unterschiedlicher politischer Herkunft.

Fazit

Reguläre, im DGB organisierte Interessenvertretung von Polizeibeschäftigten, keine Desinformationsquelle. Positionspapiere und Wortmeldungen einzelner Funktionäre sind wie bei jeder Interessenorganisation als solche zu kennzeichnen und bei Tatsachenbehauptungen an Primärquellen zu prüfen.