Link Beschreibung
Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 21/6352, 9. Juni 2026, federführend René Springer) auf sofortige Entlassung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Anlass ist ihre Aussage in der Regierungsbefragung am 6. Mai 2026: "Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein." Die AfD wertet das als Verharmlosung und untermauert ihre Gegenposition mit SGB-II-Quoten von Ausländern (IAB-Zuwanderungsmonitor, Bundesagentur für Arbeit). Der Bundestag lehnte den Antrag am 11. Juni 2026 mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die AfD-Fraktion beantragte am 9. Juni 2026 die sofortige Entlassung von Bundesarbeitsministerin baerbel-bas nach Art. 64 Abs. 1 GG. Auslöser war ihre Antwort in der Regierungsbefragung am 6. Mai 2026 auf die Frage des AfD-Abgeordneten René Springer, warum die Bundesregierung nicht bei "Einwanderung in die Sozialsysteme" spare. Bas antwortete: "Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein." Diese Aussage löste eine breite politische Debatte aus, bis hin zu parteiinternen Widersprüchen bei der SPD. Die Berliner Zeitung berichtete am 7. Mai 2026 über die Kritik aus den Koalitionsreihen.
Zur Begründung ihres Entlassungsantrags zog die AfD-Fraktion reale Zahlen heran: Im Januar 2026 bezogen laut IAB-Zuwanderungsmonitor (April 2026) und Bundesagentur für Arbeit rund 2,43 Millionen der 5,24 Millionen SGB-II-Leistungsberechtigten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die SGB-II-Quote liegt bei Ausländern bei 19,1 Prozent gegenüber 8,1 Prozent im Gesamtdurchschnitt; bei den acht wichtigsten Asylherkunftsländern beträgt sie 39,9 Prozent. Diese Zahlen sind korrekt.
Das Problem liegt nicht bei den Zahlen, sondern beim Schluss, den die AfD daraus zieht. Die Fraktion konflatiert zwei verschiedene Dinge: den statistischen Befund, dass Geflüchtete überdurchschnittlich oft Sozialleistungen beziehen, und das unterstellte Motiv der Einwanderung in eben diese Leistungen. Hohe SGB-II-Quoten bei Ausländern erklären sich in erster Linie durch Faktoren, die mit der Entscheidung zur Migration nichts zu tun haben: kurze Aufenthaltsdauer, frühere Arbeitsverbote und bürokratische Wartezeiten, fehlende Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Sprachhürden. Diese strukturellen Hindernisse beim Arbeitsmarkteinstieg, nicht das Sozialsystem als Ziel, erzeugen die hohen Anfangsquoten. Das zeigt sich daran, dass die Erwerbstätigenquote von Geflüchteten mit der Aufenthaltsdauer deutlich steigt, laut Volksverpetzer unter Berufung auf das IAB auf rund 64 Prozent nach neun Jahren, bei Männern auf 76 Prozent.
Die sogenannte Welfare-Magnet-Hypothese, also die These, dass Sozialleistungen ein wesentlicher Faktor für Migrationsentscheidungen seien, gilt in der Migrationsforschung als empirisch nicht belegt. Der Volksverpetzer-Faktencheck vom 8. Mai 2026 fasst den wissenschaftlichen Stand zusammen: "Migration in die Sozialsysteme ist nicht das strukturelle Phänomen", und eine Sogwirkung habe sich in Studien nicht nachweisen lassen. Eine Expertise von Prof. Martin Werding aus dem Jahr 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass der Migrationseffekt auf den Staatshaushalt positiv ist.
Bas' Formulierung war pointiert und politisch ungeschickt, weil sie ohne den wissenschaftlichen Kontext wie eine Faktenverdrehung wirkte. Gemeint war aber die Pull-Faktor-Logik: dass Menschen primär deshalb nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu beziehen. Genau diese Pull-Faktor-These ist wissenschaftlich widerlegt. Die AfD dreht die Argumentation um: Sie präsentiert korrekte Zahlen zur Leistungsquote und behandelt diese als Beweis für das unterstellte Motiv, das die Zahlen aber gerade nicht belegen. Das ist ein klassisches Konflatierungsmuster.
Dieselbe Argumentationsstruktur hat die AfD in ähnlichen Kontexten eingesetzt. Unser Faktencheck Weidel: Bürgergeld hält Syrer von der Rückkehr ab? (Urteil: irreführend) zeigt, wie eine beobachtbare Zahl mit einer empirisch widerlegten Kausalerklärung verknüpft wird. Und unser Faktencheck Ist die Hälfte der Bürgergeld-Empfänger ausländisch? (Urteil: irreführend) belegt, warum hohe Ausländeranteile im Leistungsbezug keine Einwanderung in das Sozialsystem beweisen.
Fazit
Die AfD-Fraktion verwendet in diesem Antrag korrekte Statistiken, um einen unzulässigen Schluss zu stützen. Richtig ist: Ausländer, insbesondere aus Asylherkunftsländern, sind im SGB-II-Bezug überrepräsentiert. Nicht haltbar ist: dass dies belegt, Menschen wanderten primär wegen des Bürgergelds nach Deutschland ein. Die Welfare-Magnet-Hypothese ist in der Forschung nicht bestätigt. Die hohen Leistungsquoten folgen aus strukturellen Integrationshürden, nicht aus einem Migrationsmotiv. Der Entlassungsantrag gegen Bas beruht auf einer Gleichsetzung von Leistungsquote und Einwanderungsmotiv, die die Quellenlage nicht hergibt. Das Urteil lautet: irreführend.
