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Stand: 20.08.2026

Baum: BND sah 80 bis 95 Prozent für Laborursprung

Irreführend

Link Beschreibung

Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 20. August 2026. Anlass ist das Schuldbekenntnis von David Morens, früher leitender Berater am NIAID, vor einem US-Bundesgericht. Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, leitet daraus die Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss statt der eingesetzten Enquete-Kommission ab und führt eine BND-Einschätzung zum Laborursprung von SARS-CoV-2 an.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

David Morens bekannte sich am 19. August 2026 vor einem Bundesgericht in Greenbelt, Maryland, in einem von fünf Anklagepunkten schuldig: Verschwörung, gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person dienstliche Korrespondenz über ein privates Gmail-Konto abzuwickeln, um Anfragen nach dem Freedom of Information Act zu unterlaufen (STAT News: David Morens pleads guilty to avoiding records requests, conspiracy to defraud government). Das Strafmaß wird am 12. November verkündet, es drohen bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 250.000 Dollar. Anthony Fauci selbst wird in der Anklage nicht genannt, gegen ihn erhebt die Staatsanwaltschaft keinen eigenen Vorwurf. Morens war kein Berater Faucis in institutionellen Grundsatzfragen, sondern langjähriger NIAID-Mitarbeiter mit Kontakten zur Organisation EcoHealth Alliance, deren damaliger Präsident Peter Daszak an der belastenden Korrespondenz beteiligt war. Die Organisation hatte zuvor Fördermittel für Fledermaus-Coronavirus-Forschung am Wuhan Institute of Virology erhalten, deren Aberkennung 2020 politisch umstritten war. Der Fall belegt damit einen Verstoß gegen US-Transparenzrecht bei der Aktenführung, nicht den Ursprung des Virus. Baums Einordnung als "vorbildliche Aufarbeitung", die für Deutschland Vorbild sein solle, überträgt eine strafrechtliche Entscheidung über Informationsfreiheit auf eine ganz andere Frage, die wissenschaftliche Klärung des SARS-CoV-2-Ursprungs.

Die zentrale Zahl der Pressemitteilung, der BND habe 2020 mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 bis 95 Prozent einen Laborursprung angenommen, geht auf Recherchen von Süddeutsche Zeitung und Die Zeit zurück, die im März 2025 veröffentlicht wurden (ZDFheute: Corona aus Labor? BND-Informationen deuten darauf hin). Grundlage war demnach eine BND-Operation unter dem Decknamen "Projekt Saaremaa", bei der unveröffentlichte Daten und interne Papiere chinesischer Forscherinnen und Forscher zusammengetragen wurden. Einen abschließenden Beweis lieferte der Dienst nach denselben Berichten nicht (Pharmazeutische Zeitung: Belege für Laborunfall wurden angeblich geheimgehalten). Die Erkenntnisse wurden weder der Weltgesundheitsorganisation noch dem Corona-Expertenrat mitgeteilt, als Gründe werden Zweifel an der Belastbarkeit der Erkenntnisse und die Sorge vor einer Blamage genannt, falls sich die Annahme als falsch erweisen sollte. Um Rat gefragt wurden den Berichten zufolge unter anderem Robert-Koch-Institut-Präsident Lars Schaade und der Virologe Christian Drosten; weder die Charité noch das RKI wollten das bestätigen (Deutsches Ärzteblatt: Bundesnachrichtendienst sah laut Berichten Indizien für Laborthese). Angela Merkel wies den Vorwurf der Vertuschung zurück, die Bundesregierung äußerte sich zu nachrichtendienstlichen Erkenntnissen grundsätzlich nicht.

Wie unsicher die Grundlage ist, zeigt die AfD-Fraktion selbst. In ihrer Kleinen Anfrage vom 17. Juni 2025, die Christina Baum mitgezeichnet hat, stützt sie dieselbe Zahl ausdrücklich auf Presseberichte, schreibt das Material sei "im Rahmen einer nachrichtendienstlichen Operation" beschafft worden und hält fest, es sei "unklar", wer außer Merkel und Scholz informiert wurde (Deutscher Bundestag, Drucksache 21/502: Laborursprung des SARS-CoV-2-Virus). Vierzehn Monate später steht in Baums Pressemitteilung von derselben Unsicherheit nichts mehr, dort ist aus der Presseberichtslage ein Befund geworden, den der BND schlicht hatte.

Der Laborursprung ist damit keine Verschwörungserzählung, sondern eine ernsthaft diskutierte Hypothese, die seit 2021 gleichberechtigt neben der Annahme eines natürlichen Ursprungs steht. International sind auch die US-Geheimdienste uneins: FBI und Energieministerium favorisieren den Laborursprung, die CIA hält ihn seit Januar 2025 unter ihrem neuen Direktor für "wahrscheinlicher", ohne sich endgültig festzulegen, der Gesamtverband der Nachrichtendienste (ODNI) konnte sich auf keine einheitliche Bewertung einigen (Wikipedia: COVID-19-Laborunfallhypothese). Die Weltgesundheitsorganisation wiederum stufte einen Laborunfall 2021 zunächst als "äußerst unwahrscheinlich" ein, räumte später ein, die These voreilig verworfen zu haben, und ihre wissenschaftliche Beratungsgruppe SAGO stellte 2025 fest, eine abschließende Bewertung sei ohne weitere Daten aus China nicht möglich. Der Fehler in Baums Darstellung liegt somit nicht darin, den Laborursprung überhaupt zu erwähnen, sondern darin, aus einer nachrichtendienstlichen Wahrscheinlichkeitsschätzung mit interner Uneinigkeit und ohne offizielle Bestätigung einen feststehenden, unbestrittenen Befund zu machen.

Der staatsorganisationsrechtliche Teil der Pressemitteilung trifft dagegen im Kern zu. Ein Untersuchungsausschuss des Deutscher Bundestag nach Artikel 44 Grundgesetz verfügt über gerichtsähnliche Zwangsbefugnisse: Nach Artikel 44 Absatz 2 Satz 1 GG finden die Vorschriften der Strafprozessordnung auf die Beweiserhebung sinngemäß Anwendung, der Ausschuss kann das Erscheinen von Zeuginnen und Zeugen sowie die Vorlage von Akten erzwingen und bei Weigerung Ordnungsgeld oder, über den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, Haft veranlassen (bpb: Untersuchungsausschüsse). Eine Enquete-Kommission nach Paragraf 56 der Geschäftsordnung des Bundestages hat diese Befugnisse nicht: Sie besteht neben Abgeordneten zu einem erheblichen Teil aus externen Sachverständigen, kann Anhörungen durchführen und Stellungnahmen anfordern, aber weder die Vorlage von Unterlagen noch Zeugenaussagen erzwingen (bpb: Enquete-Kommissionen). Auch bei der Strafbarkeit von Falschaussagen liegt Baum richtig: Paragraf 162 Absatz 2 Strafgesetzbuch erstreckt die Strafbarkeit der falschen uneidlichen Aussage (Paragraf 153 StGB) ausdrücklich auf Angaben vor einem "Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes", eine entsprechende Regelung für Enquete-Kommissionen gibt es nicht (Gesetze im Internet: § 162 StGB, Falsche Angaben ohne Eid). Wer vor einer Enquete-Kommission die Unwahrheit sagt, macht sich nach dieser Norm folglich nicht strafbar, vor einem Untersuchungsausschuss dagegen schon.

Fazit

Der Anlassfall ist real, ebenso die BND-Berichte und die rechtlichen Unterschiede zwischen Enquete-Kommission und Untersuchungsausschuss. Irreführend ist die Zuspitzung: Die Pressemitteilung macht aus einer nachrichtendienstlichen Wahrscheinlichkeitsschätzung mit interner Uneinigkeit und ohne offizielle Bestätigung einen feststehenden Befund, und sie stellt ein US-Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Informationsfreiheitsrecht als "vorbildliche Aufarbeitung" der Ursprungsfrage dar, obwohl es weder den Laborursprung belegt noch Fauci persönlich betrifft. Der staatsorganisationsrechtliche Kern der Forderung nach einem Untersuchungsausschuss ist dagegen zutreffend.